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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die Verbrauchergeneralklausel des UWG

Die Verbrauchergeneralklausel stellt eine zentrale Norm des europäischen und deutschen Lauterkeitsrechts dar. Sie definiert die Unlauterkeit für den B2C-Bereich. Gleichwohl wurde die Norm bisher unzureichend wissenschaftlich aufgearbeitet. Das Dissertationsprojekt soll den Anwendungsbereich klären, Fallgruppen ausarbeiten und die Auswirkungen der UWG-Novelle 2015 erörtern.

Letzte Änderung: 15.12.15

Die Arbeit befasst sich in sechs Kapiteln mit der Verbrauchergeneralklausel des § 3 Abs. 2 S. 1 UWG und ihrer „Mutternorm“ im Unionsrecht, dem Art. 5 Abs. 2 UGP-RL (RL 2005/29/EG).
Zunächst (1. Kapitel) werden die unionsrechtlichen Grundlagen erörtert. Es geht sowohl um die Vorgaben der richtlinienkonformen Auslegung im Allgemeinen als auch um die konkreten Vorgaben des Art. 5 Abs. 2 UGP-RL.  Auch dem unionsrechtlichen Verbraucherleitbild (vgl. Egrd. 18 UGP-RL) sowie der „Sichtweisenregelung“ des Art. 5 Abs. 3 UGP-RL kommen maßgebliche Bedeutung zu.
Sodann (2. Kapitel) wird der Reformprozess des UWG im Jahr 2015 dargestellt. Zuletzt nahm der Rechtsausschuss des Bundestages im November 2015 umfassende Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung vor (vgl. BT-Drucks. 18/4535 und 18/6571). Das Gesetz wird nun in dieser neuen Fassung verabschiedet. Während die Verbrauchergeneralklausel ihrem materiellen Gehalt nach weitgehend unangetastet bleibt, ändert sich die Systematik der angrenzenden Normen. Insbesondere die Einführung eines Tatbestands für aggressive geschäftliche Handlungen (§ 4a UWG als Umsetzung der Art. 8, 9 UGP-RL) wirft Fragen auf. Die Arbeit versucht, die Verbrauchergeneralklausel in diesem neuen Gefüge unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben richtig einzuordnen.
Im 3. Kapitel wird der Anwendungsbereich der Verbrauchergeneralklausel geklärt. Besonders der sachliche Anwendungsbereich war unter Geltung des UWG 2008 hoch umstritten. Nun sind die Auswirkungen der UGP-Richtlinie und der Reform 2015 zu untersuchen.
Im Folgenden (4. Kapitel) werden die Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 2 S. 1 UWG näher beleuchtet. Zentral ist der Begriff der unternehmerischen Sorgfalt, die „terra incognita“ des Lauterkeitsrechts. Dessen Klärung ist umso wichtiger, als er im Zuge der UWG-Novelle 2015 zum neuen Unlauterkeitskriterium auch im B2B-Verhältnis erhoben werden soll. Erneut sind die Vorgaben der Richtlinie (Art. 2 lit. h UGP-RL) zu berücksichtigen. Die Arbeit soll aufzeigen, dass jedem Tatbestandsmerkmal der unternehmerischen Sorgfalt jeweils eine spezifische Bedeutung zukommt.
Weiterhin (5. Kapitel) werden die Anwendungsfälle der Norm erörtert. Entgegen einigen Literaturstimmen gibt es eine ganze Reihe von Anwendungsmöglichkeiten für die Verbrauchergeneralklausel. Im Mittelpunkt stehen die Verkaufsförderungsmaßnahmen und die von der Rechtsprechung entwickelten wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten.
Das 6. Kapitel wirft einen rechtsvergleichenden Blick auf Mitgliedstaaten mit einem Lauterkeitsrecht, das in seiner Regelungsstruktur jeweils dem deutschen ähnelt (sog. integrierter Ansatz). Konkret werden Österreich, Spanien und Schweden herangezogen. Aus dem Rechtsvergleich werden Schlussfolgerungen für die Auslegung und Fortentwicklung der Verbrauchergeneralklausel gezogen. Außerdem werden Behörden- und Gerichtsentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten untersucht, die sich mit der Verbrauchergeneralklausel befassen.

Personen

Doktorand/in

Achim Spengler

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Helmut Köhler

Forschungsschwerpunkte

Unionsrechte und Unionsschutzsysteme