Das Forschungsvorhaben befasst sich mit der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. Ausgehend von völkerrechtlichen Vorgaben sowie der Durchsetzungsrichtlinie wird dabei der Frage nachgegangen, ob Forderungen der letzten Jahre nach einer Ausweitung und Verstärkung der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten zu einer einseitigen Verschiebung der Durchsetzungs-möglichkeiten geführt haben. Eine solche Verschiebung könnte die notwenige Balance zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der Wettbewerber und der Allgemeinheit stören. Die Folge wäre eine Verstärkung dysfunktionaler Effekte.
Ziel der Forschung ist es insbesondere, unter Rückgriff auf empirische Untersuchungsmethoden festzustellen, ob es zu einer Verschiebung der Balance gekommen ist. Sollte eine solche Verschiebung nachgewiesen werden können, werden Maßnahmen zum Ausgleich dysfunktionaler Effekte entwickelt und vorgestellt.
Der theoretische Teil der Untersuchung befasst sich mit dem Standort und der Funktion der Durchsetzungsinstrumente innerhalb des Immaterialgüterrechts. Dazu wird auch die Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung sowohl auf internationaler und europäischer Ebene sowie hinsichtlich des nationalen Durchsetzungsrahmens in Deutschland. Der empirische Teil analysiert, ob eine Verschiebung der Balance nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Praxis vollzogen wurde. Hierfür wurde eine Befragung von Praktikern (Rechtsanwälten mit Schwerpunkt auf der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten sowie Richtern) durch persönliche Gespräche und Onlinefragebögen durchgeführt.