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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Kartellrecht und Rechtsmissbrauch - § 242 BGB als Marktstrukturinstrument unterhalb kartellrechtlicher Aufgreifschwellen

Das Promotionsvorhaben betrifft die Beziehung zwischen dem Kartellrecht und § 242 BGB. Die Grundfrage ist, inwieweit es methodisch statthaft und rechtspolitisch legitim ist, neben kartellrechtlichen Instrumenten zivilrechtliche Regeln anzuwenden, ohne kartellrechtliche Wertungen zu konterkarieren.

Letzte Änderung: 01.02.12

Das Promotionsvorhaben betrifft einen Ausschnitt des vielgestaltigen Problemkreises der Beziehung zwischen dem Kartellrecht und benachbarten Rechtsgebieten. Die Grundfrage ist, inwieweit es de lege lata methodisch statthaft und rechtspolitisch legitim ist, neben kartellrechtlichen Instrumenten auch allgemeinzivilrechtliche Regeln anzuwenden, ohne spezifisch kartellrechtliche Wertungen zu überspielen oder gar zu konterkarieren. Im Bereich des Bürgerlichen Rechts ist eine der Einbruchstellen für kartellrechtsähnliche Wertungen neben § 138 BGB und § 315 BGB der Rechtsmissbrauchseinwand nach § 242 BGB. Die sog. Flüssiggas-Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.07.2009 (GRUR-RR 2010, 117) zeigt, wie die aus dem Rechtsmissbrauchseinwand abgeleitete eigentumsrechtliche Duldungspflicht dazu herangezogen werden kann, einseitiges unternehmerisches Verhalten unterhalb der Aufgreifschwellen der §§ 19, 20 GWB rechtlich zu kontrollieren. Die kritische Aufnahme dieses Urteils in der Literatur zeigt, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist. Gleichwohl wäre es vorschnell, die ergänzende Heranziehung des § 242 BGB als „Zivilkartellrecht unterhalb der kartellrechtlichen Aufgreifschwellen“ von vornherein zu diskreditieren. Vor diesem Hintergrund befasst sich das Promotionsvorhaben mit tiefreichenden Überlegungen zu der Frage, ob und inwieweit die Kontrolle privater (Rechts-) Macht exklusiv dem Kartellrecht zugewiesen ist.

Lösungsansätze werden anhand einer methodischen Gegenüberstellung der GWB-Tatbestände und § 242 BGB auf Tatbestands- und Rechtsfolgenebene sowie im Rahmen einer schutzzweckorientierten Anwendung der Normen entwickelt. Die Arbeit zeigt die Interdependenz von Kartell- und allgemeinem Zivilrecht auf und bejaht im Ergebnis die Möglichkeit einer rechtlichen Kontrolle einseitigen unternehmerischen Verhaltens unterhalb der Aufgreifschwellen der Missbrauchsaufsicht, soweit die spezifischen Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchseinwandes gewahrt werden.

Personen

Doktorand/in

Stefan Zenker

Betreuung

Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Thomas Ackermann

Forschungsschwerpunkte

Ökonomisierung des Kartellrechts