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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Kollektive Rechtewahrnehmung und Erweiterte Kollektive Lizenzen

Das Forschungsprojekt beschäftigt sich mit dem Modell der Erweiterten Kollektiven Lizenz (EKL). Dabei handelt es sich um ein urheberrechtliches Lizenzmodel, welches es ermöglicht, eine Lizenzvereinbarung zwischen einer Verwertungsgesellschaft und Werknutzern über die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken per Gesetz auf solche Werke auszuweiten, deren Rechteinhaber gar nicht von der Verwertungsgesellschaft vertreten werden.

Letzte Änderung: 01.08.12

Ihren Ursprung hat die EKL in den nordischen Ländern, wo sie seit den 1960er Jahren einen festen Bestandteil des Urheberrechts bildet. Lange Zeit als regionale Eigenart abgetan, gewinnt die EKL nun auch international zunehmend an Beachtung. Insbesondere bei Fragen der Massennutzung und -lizenzierung erscheint sie als eine verlockende Option. Eine umfassende Betrachtung des Modells ist darum geboten.

Ein Ziel der Arbeit ist es, die EKL in möglichst vielen ihrer Facetten darzustellen. Den Ausgangspunkt bilden dabei die Urheberrechtsgesetze der skandinavischen Länder.

Diskutiert werden muss zunächst das Verhältnis der EKL zum Prinzip der Exklusivität. Denn die Ausweitung kollektiv verhandelter Verträge auf außenstehende Rechteinhaber macht das Modell in seiner Struktur einzigartig und verbietet so eine pauschale Einordnung in die üblichen „Schranken“ des Urheberrechts. Damit untrennbar verknüpft ist die umstrittene Frage, welche Grenzen das europäische und internationale Recht der EKL tatsächlich setzt.

Die Arbeit möchte ferner Anwendungsmöglichkeiten des Modells in Bereichen aufzeigen, in denen das heutige Urheberrecht die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken und das Entstehen neuartiger Geschäftsmodelle unter Verwendung moderner Technologien behindert.

Einerseits ist dabei das besondere „kollektive“ Umfeld, das für den Erfolg der EKL in den nordischen Ländern verantwortlich gewesen ist, zu berücksichtigen. Andererseits bedarf es näherer Untersuchung, ob – mit Blick auf die von der EU angestrebte Etablierung paneuropäischer Märkte – die EKL, welche bisher ein Konstrukt nationalen Urheberrechts gewesen ist, in ihrer jetzigen Form zu einer grenzüberschreitenden Nutzung überhaupt beitragen könnte. Eventuell müsste die Schaffung von kombinierten Modellen überlegt werden.

Schließlich stellt sich die Frage, inwiefern eine ähnliche Bündelung von Rechten, wie sie die EKL ermöglicht, auch in anderen Bereichen des Immaterialgüterrechts förderlich und umsetzbar wäre.

Personen

Doktorand/in

Felix Trumpke

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Reto M. Hilty

Forschungsschwerpunkte

Schutzgrenzen im Immaterialgüterrecht

Zielsetzungen der Europäischen Union

Territorialität und ihre Bedeutung für das Internationale Immaterialgüterrecht

Interessensausgleich