Das Patentrecht bezweckt in erster Linie Anreize für Erfinder zu schaffen, indem die Aussicht auf ein Patent besteht. Patente sind derzeit so ausgestaltet, dass die zeitlich beschränkte Möglichkeit besteht, anderen die Benutzung der patentierten Erfindung zu verbieten. Erfinder sollen daher in der Lage sein, eine Vergütung für ihre Erfindung zu erhalten. Vor allem ökonomisch effizient kann aber auch ein Technologietransfer sein, der aber grundsätzlich nur stattfinden kann, wenn der Patentinhaber einwilligt.
Zwar bestehen Ausnahmen von dieser Exklusivität durch sogenannte Liability-Systeme, vor allem durch die Möglichkeit der Erteilung von Zwangslizenzen, wovon aber praktisch kein Gebrauch gemacht wird. Negative Folge der Exklusivität ist unter anderem das Vorhandensein von Blockadepatenten und Patenttrollen.
Darüber hinaus gibt es Situationen in denen der Patentinhaber kein Interesse an einem exklusiven Recht hat, sondern seine Erfindung gegen eine Vergütung benutzen lassen will. Zweifel bestehen aber, ob die derzeitigen gesetzlichen Mechanismen für eine solche Situation ausreichend sind. Dies trifft insbesondere auf die Lizenzbereitschaft nach § 23 PatG zu.
Es besteht ein großes Interesse daran, dass im Patentrecht die richtige Balance zwischen Exklusivität und Liability-Systemen gefunden wird. Es sollen daher bestehende und vorgeschlagene Liability-Mechanismen – zum Teil auch empirisch - untersucht werden und Vorschläge für die Verbesserung des Patentsystems gemacht werden.