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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Modernes Filesharing: Störerhaftung und Auskunftspflicht von Anonymisierungsdiensten

Mitunter leiten Raubkopierer ihren Datenverkehr über verschiedene Formen von Proxy-Servern als anonymisierende Zwischenstation um. Dadurch werden die tatsächlich am Datenversand Beteiligten verschleiert. Die Arbeit untersucht die urheberrechtliche Verantwortung der verwendeten Intermediäre.

Letzte Änderung: 01.10.12

Die Basis für eine rechtliche Einordnung wird mit einer umfassenden Darstellung der technischen Details und politischen Bedeutung gelegt. Dazu wird der verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Rahmen kritisch dargestellt.

Anhand der für den jeweiligen Diensttypen urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlungen wird die technische und rechtliche Durchführbarkeit diverser Gefahrvermeidungsmaßnahmen erörtert. Dabei werden die Besonderheiten von Anonymisierungsdiensten bei der Anwendung relevanter urheber-, telemedien-, datenschutz- und telekommunikationsrechtlicher Normen aufgezeigt. Für eine Einordnung dieser bis heute kaum rechtswissenschaftlich untersuchten Dienste werden die Wertungen ausländischer Rechtsordnungen, aber vor allem auch die ausdifferenzierte Judikatur des EuGH und BGH sowie der Instanzgerichte zu zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Aspekten herausgearbeitet und übertragen.

Proxy-Server, Seedboxen und Botnetzbetreiber haften in unterschiedlichem Umfang. Dezentrale Peer-to-Peer-Anonymisierungsnetzwerke müssen die ihren Nutzern obliegenden Gefahrvermeidungsmaßnahmen in ihrer Software verankern. Die politisch geforderten Maßnahmen der Sperrung von rechtsverletzenden Inhalten sowie der Erteilung von Warnhinweisen können auch in Anonymisierungsdiensten angewendet werden. Die Störerhaftung ist das wichtigste Vehikel der Rechtsdurchsetzung, da der Drittauskunftsanspruch in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nicht die nötige Schärfe aufweist, um die Ermittlung von Rechtsverletzern zu ermöglichen.

Gesucht werden praktikable rechtliche Lösungen zur effizienten Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet bei gleichzeitiger Ermöglichung des anonymen Surfens. Ein neuer telemedienrechtlicher Verantwortungsfilter wird konzipiert. Außerdem wird sowohl eine Neuausrichtung der Störerhaftung als auch ihre Streichung zugunsten eines starken Vergütungsanspruchs vorgeschlagen.

Personen

Doktorand/in

Felix Scheder-Bieschin

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Michael Lehmann

Forschungsschwerpunkte

Strukturfragen der Rechtsdurchsetzung