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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Private Durchsetzung des Kartellrechts, insbesondere die Problematik der Aktivlegitimation

Gegenüberstellung der Grundzüge des US-amerikanischen antitrust law mit der traditionellen Kartellrechtsdurchsetzung in Europa und der jüngsten Entwicklung. Untersuchung der Aktivlegitimation, Schadensweiterleitung und der Einführung von kollektiven Rechtsschutzformen zur Bündelung von Streuschäden.

Letzte Änderung: 01.04.13

Durch die VO 1/2003 wurde deutlich, dass kartellbedingte Schadensersatzklagen zu einer zweiten Säule der Kartellrechtsdurchsetzung aufsteigen sollten, was zuvor der EuGH im Jahr 2001 in Courage angedeutet hatte. Der EuGH klärte aber nicht, welche Anforderungen die potentiellen Kläger erfüllen müssen, und bezog sich auf die nationalen Rechte der Mitgliedstaaten bezüglich der der privaten Maßnahmen. Dies führt zu Unsicherheiten, da 27 verschiedene Regelungen und das Europarecht zu beachten sind. Einige der Probleme, die durch das private enforcement im Kartellrecht erscheinen können, sind, dass sich oft die Opfer letztlich nicht bewusst sind, dass sie eine Klage gegen die Kartellanten erheben können (mangelnde Anreize), die Darlegungs- und Beweislast, der Zugang zu Beweismitteln, der mögliche passing-on Einwand von der beklagten Seite oder die unklare Klagebefugnis, sowie die Prozesskosten, eine eventuelle Regelung von Verbands- oder Sammelklagen und das Verhältnis zwischen der privaten und der öffentlich-rechtlichen Durchsetzung, insbesondere bezüglich der Kronzeugenregelungen, deren weiterer Gebrauch von Kartellmitgliedern erwünscht ist, damit wettbewerbswidrige Verhaltensweisen aufgedeckt werden.

Die Arbeit setzt sich ausführlich mit der Problematik auseinander, ob indirekte Abnehmer aktiv legitimiert sind bzw./ sein sollten, und ob die passing-on defence durch Kartellmitglieder legitimiert ist. Im Einklang mit diesen Fragen erscheinen zahlreiche Problemfelder, die zu einer möglichen Vereinfachung der Verwirklichung der Opferrechte auf Schadensersatz durch Kollektivklagen oder durch die Einführung eines Kartell-Musterverfahrens als Lösung führen könnten. Hier stellt sich auch die Frage, ob und in-wie-weit die Kommission in das Prozessrecht der Mitgliedstaaten eingreifen kann. Die Arbeit behandelt auch die Frage, ob möglicherweise die „reine“ private Durchsetzung im Kartellrecht nicht geeignet ist, die Rechte der Kartellgeschädigten effektiv zu verbessern. Eventuell wäre eine Stärkung der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung angemessener, womöglich in Form eines zweiten Verfahrens („Abschöpfungsverfahren“)- nach der Bußgeldentscheidung? Auf diese Art könnte man auch die Problemfelder zwischen den behördlichen Kronzeugenprogrammen und den privaten Schadensersatzklagen vermeiden. Obwohl die Arbeit das amerikanische, europäische und das Recht einiger Mitgliedsstaaten analysiert, ist das Ziel, einen konkreten Vorschlag für das spanische Recht zu erarbeiten.

Personen

Doktorand/in

Patricia Pérez Fernández

Betreuung

Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. María Ángeles Alcalá Díaz

Forschungsschwerpunkte

Verfahrensrecht