Der erste Teil des Projekts untersucht das Verhältnis zwischen lauterkeitsrechtlichen und immaterialgüterrechtlichen Vorschriften, also ob sie kumulativ, subsidiär oder alternativ anwendbar sind.
Der zweite Teil des Projekts geht auf die Problematik ein, ob und wenn ja, inwieweit die Immaterialgüter durch lauterkeitsrechtliche Vorschriften geschützt werden können. Es ist dabei insbesondere von Bedeutung, ob Immaterialgüter nach lauterkeitsrechtlichen Vorschriften geschützt werden können, nachdem die eingetragenen Schutzrechte für nichtig erklärt worden oder abgelaufen sind. In diesem Zusammenhang werden die Schutzvoraussetzungen nach lauterkeitsrechtlichen Vorschriften und die Frage der Schutzdauer erörtert. Zudem wird in diesem Teil der lauterkeitsrechtliche Schutz von nicht registrierten Immaterialgütern behandelt. Dabei wird zunächst untersucht, inwieweit die lauterkeitsrechtlichen Sonderstatbestände zur Anwendung kommen können. Anschließend wird auf die Frage eingegangen, ob die lauterkeitsrechtliche Generalklausel unabhängig von den Sondertatbeständen Schutz anbieten kann. Daran knüpft sich die Frage an, ob aus der Generalklausel ein ergänzender Leistungsschutz abgeleitet werden kann.
Im dritten Teil des Projekts wird das Problem der unberechtigten Schutzrechtsverwarnungen, insbesondere der agressiven und unververhältnismässigen Geltendmachnung von Schutzrechten erörtert. In diesem Rahmen wird auf die Frage eingegangen, unter welchen Vorausssetzungen Schutzrechtsverwarnungen als eine “unlautere Wettbewerbshandlung” betrachtet und lauterkeitsrechtlich sanktioniert werden können.