
Das Institut fördert Forschungsvorhaben in- und ausländischen und Doktoranden durch die Vergabe von Forschungs- bzw. Doktorandenstipendien. Die von der Max-Planck-Gesellschaft finanzierten Stipendien dienen dazu, die Forschungsaufenthalte am Institut zu unterstützen.
Es gibt drei Möglichkeiten, sich für ein Stipendium zu bewerben:
- • Ausschreibungen: Am Institut werden Stipendien zu vordefinierten, regelmäßig wechselnden Forschungsthemen gezielt ausgeschrieben. Für solche Forschungsvorhaben werden jährlich Forschungsmittel in bestimmter Höhe reserviert. Aus den eingehenden Anträgen werden die besten ausgewählt.
- • Schwerpunktthemen: Das Institut definiert über mehrjährige Zeiträume hinweg seine Forschungsschwerpunkte. Innerhalb dieser Forschungsschwerpunkte kann die Ausrichtung von Projekten frei definiert werden. Schwerpunktthemen werden gegenüber unabhängigen Forschungsanträgen vorrangig gefördert. Für Themen im Bereich des Immaterialgüterrechts, insbesondere des Urheberrechts bestehen besondere Fördermöglichkeiten.
- • Unabhängige Forschungsanträge: Im Rahmen der vorhandenen Fördermittel können auch weitere Forschungsprojekte gefördert werden, sofern sie zu den allgemeinen Forschungsthemen des Instituts in einem genügend engen Zusammenhang stehen.
Allgemeine Stipendieninformationen
Förderdauer
In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten vergeben. Nach Ablauf der Stipendien können Verlängerungsanträge gestellt werden. Verlängerungen über 24 Monate hinaus werden in der Regel nicht gewährt.
Stipendienhöhe
Die Höhe der Stipendien der Max-Planck-Gesellschaft hängt von der wissenschaftlichen Qualifikation der Antrag stellenden Person ab.
Antragsformular und Unterlagen
Wichtige Hinweise
Durch die Annahme eines Stipendiums gehen Stipendiaten die Verpflichtung ein, sich voll dem Stipendienzweck zu widmen. Es wird gewünscht, dass der vom Institut zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz genutzt wird.
Nicht vom Stipendienzweck erfasste Tätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Institutsleitung. Der Umfang einer geringfügigen Beschäftigung darf dabei grundsätzlich nicht überschritten werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn die Tätigkeit nach ihrer Art dem Stipendienzweck dient. Diesbezügliche Einkünfte werden auf das Stipendium angerechnet.
Reisekosten nach und von München sind im Stipendium nicht eingeschlossen. Sofern mit außergewöhnlichen Reisekosten zu rechnen ist bzw. in Fällen besonderer Bedürftigkeit kann dem Institut ein Antrag zur Unterstützung gestellt werden; ein Anspruch auf eine ganze oder teilweise Kostenübernahme besteht nicht.
Das Bewerbungsverfahren läuft ausschließlich über das elektronische Antragsformular, das Sie über diesen Link aufrufen (bitte "pop-ups" zulassen) können:
Folgende Unterlagen sind zudem Voraussetzung für eine vollständige Bewerbung; sie können im elektronischen Antragsformular hochgeladen werden:
• Lebenslauf
• Zeugnisse (insbes. Hochschulabschlusszeugnis)
• Empfehlungsschreiben
• detaillierte Projektbeschreibung (5–10 Seiten)
• elektronisches Foto
Unterlagen, die nicht in elektronischer Form vorliegen, senden Sie bitte per Briefpost an das Institut:
Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
– Stipendienstelle –
Marstallplatz 1
80539 München
Kontakt
Sollten Sie Probleme beim Öffnen oder Ausdrucken des pdf-Antragsformulars haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Stipendienstelle (at) ip.mpg.de
Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsverfahren bzw. zum elektronischen Antragsformular wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Weiterführende Informationen für Stipendiaten und Gastwissenschaftler
Informationsbroschüre der Max-Planck-Gesellschaft Living and Working in Germany
Portal für Doktoranden der Max-Planck-Gesellschaft Max Planck PhDnet