Zulassung
Die Bibliothek steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten der Institute und den Studentinnen und Studenten des Munich Intellectual Property Law Centers (MIPLC) und der International Max Planck Research School for Competition and Innovation - Legal and Economic Determinants (IMPRS-CI) zur Verfügung.
Andere Personen bedürfen der Zulassung. Diese kann nur erteilt werden, wenn für die Benutzung ein wissenschaftliches Interesse an einem der Forschungsgebiete der Institute nachgewiesen wird.
Eine Zulassung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Anfrage unter der Voraussetzung, dass ausreichend Arbeitsplätze in den Lesesälen vorhanden sind. Aus der Anfrage müssen sich Status und angestrebte Aufenthaltsdauer ergeben. Studenten und Doktoranden müssen zusätzlich ein Empfehlungsschreiben des sie betreuenden Professors vorlegen, aus dem sich ihr Forschungsthema und die Notwendigkeit ergeben, die Bibliothek der Max-Planck-Institute zu benutzen. Externe Benutzer, die die Bibliothek länger als eine Woche benutzen möchten, bedürfen der Zulassung durch die Bibliotheksleitung.
Tagesgäste können zur Bibliotheksbenutzung zugelassen werden, sofern sie ein wissenschaftliches Interesse an der Benutzung der Bestände der Bibliothek haben und ausreichend Arbeitsplätze in den Lesesälen vorhanden sind. Im Ausnahmefall kann auch eine Zulassung erteilt werden, um Literatur einzusehen, die in München anderweitig nicht vorhanden ist. Datenbanken und elektronische Zeitschriften können von Tagesgästen aufgrund lizenzrechtlicher Bestimmungen im Regelfall nicht genutzt werden.
Alle zugelassenen Benutzer haben Zugang zu den gesamten Beständen der Bibliothek, mit Ausnahme der Bestände der Sammlung des Munich Intellectual Property Law Centers (MIPLC), und der Max Planck Research School for Competition and Innovation – Legal and Economic Determinants (IMPRS-CI), die allein den Studenten dieser Studiengänge vorbehalten sind.
Anmeldung
Alle Benutzer haben vor der erstmaligen Benutzung ein Anmeldeformular auszufüllen und den Erhalt der Bibliotheksbenutzungsordnung zu bestätigen. Sie können das Anmeldeformular hier ausdrucken und es zu Ihrem ersten Besuch in der Bibliothek ausgefüllt mitbringen.
Bibliotheksführung
Die Teilnahme an einer Bibliotheksführung ist Voraussetzung zur Benutzung der Bibliothek.
Einführungen für neue Gäste und Stipendiaten des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht finden jeden Montag um 11.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie jeden Donnerstag um 11.00 Uhr statt, bei Bedarf in englischer Sprache.
Einführungen für neue Gäste und Stipendiaten des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen erfolgen individuell während der Öffnungszeiten.
Bibliotheksbenutzungsordnung
Geräteausstattung
Kopierer
Kopierer finden Sie in der Bibliothek Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht im Untergeschoss. Das Kopiergerät der Bibliothek Steuerrecht und Öffentliche Finanzen befindet sich im Lesesaal.
Ein Münzautomat zum Kauf von Kopierkarten finden Sie im Foyer des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Marstallplatz 1.
Kopierkarten können ebenfalls an der Rezeption des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Marstallplatz 1, erworben werden.
Drucker
An allen Rechercheplätzen der Bibliothek stehen Ihnen Drucker zur Verfügung.
Nutzung von Laptops
Alle Arbeitsplätze sind mit einem Stromanschluss ausgestattet.
WLAN
Allen Institutsangehörigen steht WLAN zur Verfügung.
Zugelassene Bibliotheksbenutzer haben die Möglichkeit, das WLAN der Institute zu nutzen, wenn ihr Aufenthalt länger als eine Woche dauert und die Benutzung des WLAN durch die Bibliotheksleitung genehmigt wird.
Tagesgäste können ein externes WLAN des Instituts nutzen. Die Einwahldaten liegen an der Infotheke der Bibliothek aus.