Forschung
Immaterielle Werte, die vor allem auf technischer Innovation oder geistigen Schöpfungen beruhen, spielen in der heutigen Wirtschaftsordnung eine überragende Rolle. Fragen des rechtlichen Schutzes solcher Werte, etwa durch das Patentrecht, das Urheberrecht oder auch das Kennzeichenrecht, wird entsprechend grundlegende Bedeutung beigemessen. Immer neue tatsächliche Herausforderungen wie neue Technologien (z.B. Bio- oder Nanotechnologie, aber auch Informationstechnologien) oder auch verändertes Marktverhalten führen zu ständig neuen Fragestellungen. |
Tätigkeitsbericht 2010/2011 |
Die besondere Aufmerksamkeit, welche das Immaterialgüterrecht gegenwärtig auf sich zieht, rührt auch davon, dass die Schutzrechte nicht mehr als Selbstzweck gesehen werden, sondern als begründungsbedürftiger Eingriff in den freien und dynamischen Wettbewerb. Diskutiert wird heute ein Zuviel an Schutz, weil beispielsweise ein überzogenes Urheberrechtsverständnis die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft zu behindern droht. Plakative Beispiele führen aber auch in anderen Rechtsgebieten zu Zweifeln am Nutzen jüngster Tendenzen zur Schutzausdehnung, etwa bei abstrakten Farbmarken. Weniger im Fokus der öffentlichen Diskussion steht die Notwendigkeit, auch ein Zuwenig an Schutz zu vermeiden, weil bei mangelnder Rechtssicherheit die notwendigen Anreize für Investitionen fehlen können. Diese Kontroversen zeigen, dass immaterielle Güter nur im Kontext des Wettbewerbsrechts richtig verstanden werden können. Letzteres ist darauf gerichtet, das freie, selbstbestimmte Handeln aller Marktteilnehmer vor Praktiken zu schützen, die den Wettbewerb zu verfälschen oder zu beschränken drohen. Beide Steuerungsmechanismen sind folglich auf dasselbe Ziel einer wettbewerbsorientierten, dynamischen und Innovation fördernden Wirtschaftsordnung gerichtet. Zu Wertungswidersprüchen kommt es dennoch, wenn Schutzrechte falsch bemessen sind, diese vom Rechteinhaber im Einzelfall missbraucht oder umgekehrt kartellrechtliche Eingriffe zu weit getrieben werden. Diesem gesicherten theoretischen Erkenntnisstand steht ein beachtliches Defizit an konkreten Erkenntnissen hinsichtlich der sachgerechten Ausgestaltung der einzelnen Rechtsinstrumente gegenüber. Entsprechend groß ist der – auch interdisziplinäre – Forschungsbedarf. Infolge der anhaltenden Globalisierung müssen all diese Fragen immer mehr auch auf internationaler statt nur auf nationaler oder europäischer Ebene diskutiert und beantwortet werden. Aber auch in sachlicher Hinsicht lassen sich die Gebiete des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts nicht isoliert verstehen und erforschen, sind sie doch in allgemeine nationale und internationale Rechtsordnungen eingebettet. So kommen schon bei der Ausgestaltung der Immaterialgüterrechte, erst recht aber bei ihrer Verwertung und Durchsetzung allgemeine Prinzipien und Rechtsfiguren des klassischen Zivilrechts zum Tragen. Im größeren Kontext gesehen können das Immaterialgüter- und das Wettbewerbsrecht sodann zum Wirtschaftsprivatrecht im weiteren Sinne gezählt werden, das seinerseits auf zentrale Konzepte des Zivilrechts zurückgreift, aber weitere, teilweise eng angrenzende Rechtsgebiete wie etwa das Handelsrecht umfasst. Auch aus den damit zusammenhängenden allgemeinen Fragen des Zivil- und Wirtschaftsrechts ergeben sich – über die Kerngebiete des Instituts hinaus – immer wieder neue Forschungsthemen. Wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen um die Leitthemen Innovation und Entrepreneurship haben hohe Relevanz für die rechtswissenschaftliche Forschung am MPI. Im Rahmen einer neu eingerichteten Abteilung am MPI, des neuen Munich Center for Innovation and Entrepreneurship Research (MCIER), geht ein Forscherteam diesen Themen nach. Ziel des MCIER ist es Verläufe, Determinanten, Ergebnisse und Implikationen von Innovations- und Entrepreneurshipprozessen zu erforschen. Lehre Primärer Auftrag ist die Grundlagenforschung im Bereich des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Dank der engen Anbindung seiner Wissenschaftler an diverse in- und ausländische Hochschulen vermag das Institut Erkenntnisse, die aus den Forschungsaktivitäten gewonnen werden, aber auch in hohem Maße in die universitäre Lehre einfließen zu lassen. Auf diese Weise lassen sich bereits auf studentischer Ebene größere wirtschaftsrechtliche Zusammenhänge aufzeigen. Oft motiviert die Lehrtätigkeit von Institutsangehörigen Studierende auch zu einer anschließenden wissenschaftlichen Arbeit. Nebst solchen Lehrtätigkeiten an Universitäten, bestehen eigene Ausbildungsangebote des MPI. Zum einen bietet die International Max Planck Research School Competition and Innovation (IMPRS-CI) besonders begabten deutschen und ausländischen Studierenden die Möglichkeit, ihre Promotion im Rahmen einer strukturierten interdisziplinären Ausbildung unter exzellenten Forschungsbedingungen vorzubereiten. Zum andern wird in Kooperation mit verschiedenen Universitäten im Rahmen des Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) für eine international zusammengesetzte Studentenschaft ein spezialisierter Masterlehrgang angeboten (LL. M.). Primär Ausbildungszwecken dient weiter das allgemeine Stipendienprogramm, welches jungen Forscher aus aller Welt die begleitete, aber selbständige wissenschaftliche Qualifizierung ermöglicht. |
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