Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Prof. Dr. Reto M. Hilty

Direktor
Ordinarius ad personam an der Universität Zürich
Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Telefon:
+49 89 24246-400
Fax:
+49 89 24246-503
E-Mail:
Sekretariat:
Arbeitsbereiche:

Vertragsrecht für immaterielle Güter, Wettbewerbsrecht und Schutz immaterieller Güter, Grundsatzfragen zu Schutzrechten und neuen Technologien, Internationale Schutzrechtsharmonisierung.

Wissenschaftlicher Werdegang:

Studium Maschinenbau ETH Zürich (1. Vordiplom). Studium der Rechtswissenschaften Univ. Zürich. Promotion Zürich (1989). Abteilungsleiter und Direktionsmitglied Eidg. Institut für Geistiges Eigentum Bern (1994-97). Habilitation in Zivil-, Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Medienrecht Univ. Zürich (2000). Ordinarius für Technologie- und Informationsrecht ETH Zürich (2000-2001). Seit 2002 Direktor und Wissenschaftliches Mitglied am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (Geschäftsführender Direktor 2005/2006 und 2011/2012) sowie Ordinarius ad personam an der Univ. Zürich und Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Wiss. Preise / Ehrungen / Mitgliedschaften, etc.:

Ehrungen:

1989 Stipendiat des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht

1994/95 Forschungsstipendiat des Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses der Universität Zürich

1998/99 Forschungsstipendiat des SNF (Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung)

2007 Yong Shook Lin Professor of Intellectual Property Law an der National University of Singapore

Seit 2007 Ehrenprofessor am Center for Studies of Intellectual Property Rights an der Zhongnan University of Economics and Law, Wuhan, P.R. China

Seit 2009 Ehrenprofessor an der Xiamen University, Xiamen, P.R. China

Seit 2009 Consultant Professor an der Huazhong University of Science and Technology, Wuhan, P.R. China


Mitgliedschaften:

Association Internationale de Droit Economique (AIDE)

Association Littéraire et Artistique Internationale (ALAI; Vizepräsident Deutsche Landesgruppe)

Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)

Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI)

Deutsche Gesellschaft für Rechtsvergleichung

Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht

Deutsche Zivilrechtslehrervereinigung

European Policy for Intellectual Property (EPIP; Board Member)

Institut für gewerblichen Rechtsschutz (INGRES)

International Association for the Advancement of Teaching and Research in Intellectual Property (ATRIP)

Licensing Executive Society (LES)

Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Europäische Rechtsakademie Trier (für den Zeitraum 2012-2015)

Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF-FS; Präsident)

The University of Western Australia Law Review (Mitglied des Editorial Advisory Boards)


Zeitschriftenbeiträge:

Hilty, R.M.: Wieso wir Milch im Kühlschrank haben oder Konsequenzen von Wertschöpfungsketten. In: Gazzetta, 2012, Heftnummer 52, S. 68 - 72.

(dreisprachig: Deutsch, Französisch, Italienisch)


Hilty, R.M.: Die Rechtsnatur des Softwarevertrages. Erkenntnisse aus der Entscheidung des EuGH UsedSoft vs. Oracle. In: Computer und Recht, 2012, Heftnummer 10, S. 625 - 637.


Hilty, R.M.: Optionales europäisches Privatrecht (» 28. Modell «). In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, 2012, Band 76, Heftnummer 2 (April), S. 340 - 373.


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Bücher und Sammelbände:

Hilty, R. M. / Sylvie Nérisson (Hrsg.): Balancing Copyright - A Survey of National Approaches. Berlin/Heidelberg, Springer Verlag, S. 1093, 2012.


Liu, K.-C. / R.M. Hilty (Hrsg.): The Enforcement of Patents. Alphen aan den Rijn, Wolters Kluwer, S. 460, 2012.


Hilty, R.M. / T. Jaeger / M. Lamping (Hrsg.): Herausforderung Innovation – Eine interdisziplinäre Debatte. Heidelberg, Springer, S. 168, 2011.


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Sammelbandbeiträge:

Hilty, R. M. / Tina Purtschert: Vorbemerkungen zu Art. 144-147. In: Huguenin, Claire / R. M. Hilty (Hrsg.): Schweizer Obligationenrecht 2020. Entwurf für einen neuen allgemeinen Teil. Zürich, Schulthess, 2013, S. 412 - 426.


Huguenin, Claire / R. M. Hilty / Tina Purtschert: Vorbemerkungen zu Art. 79-84. In: Huguenin, Claire / R. M. Hilty (Hrsg.): Schweizer Obligationenrecht 2020. Entwurf für einen neuen allgemeinen Teil. Zürich, Schulthess, 2013, S. 243 - 278.


Huguenin, Claire / R. M. Hilty: Einleitung vor Art. 1 ff. In: Huguenin, Claire / R. M. Hilty (Hrsg.): Schweizer Obligationenrecht 2020. Entwurf für einen neuen allgemeinen Teil. Zürich, Schulthess, 2013, S. 1 - 28.


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(Mit-)Herausgeber von:

Huguenin, Claire / R. M. Hilty (Hrsg.): Schweizer Obligationenrecht 2020. Entwurf für einen neuen allgemeinen Teil. Zürich, Schulthess, 2013.


Hilty, R. M.: Literatur zum europäischen Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Basel, Helbing & Lichtenhahn.


Hilty, R. M. / M. Rehbinder (Hrsg.): Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht. Bern, Stämpfli.


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Zeitungsartikel:

Hilty, R.M. / A. Gautschi: Gretchenfrage der liberalen Wirtschaftsordnung. Patentschutz soll vor billigen Nachahmerprodukten schützen. In: NZZ am Sonntag, 13.04.08, S. 23.


Hilty, R.M.: Falsch verstandener Heimatschutz. Das Urheberrecht darf nicht zu einem Instrument gegen die Wissenschaft aussarten. In: Süddeutsche Zeitung, 12.04.07, S. 18.


Hilty, R. M.: Besserer Schutz vor Nachahmung. Eine Entgegnung auf die Kritik am neuen Designgesetz. In: NZZ, Nr. 111, 15.05.01, S. 17.


E-Paper:

Hilty, R.M.: Declaration on the "Three-Step Test" - Where do we go from here? In: JIPITEC, 2010, S. 83 - 86.
URL: http://www.jipitec.eu/issues/jipitec-1-2-2010/2614/JIPITEC%202%20-%20Hilty-Declaration-Three-Step-Test.pdf


Hilty, R.M. / M. Seemann: Open Access - Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im schweizerischen Recht (107 Seiten).
URL: http://oai.uzh.ch/index.php?option=content&task=view&id=445&Itemid=324


Hilty, R.M. / N. Klass: Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009: Urheberrecht "Dritter Korb" (54 Seiten).
URL: http://www.ip.mpg.de/shared/data/pdf/stellungnahme_vom_19.02.20091.pdf


Buchbesprechungen:

Osterwalder, S.: Übertragungsrechte an Sportveranstaltungen.  , 2005, In: GRUR Int., S. 621 - 625, 2005.


Heinemann, A.: Immaterialgüterschutz in der Wettbewerbsordnung. Eine grundlagenorientierte Untersuchung zum Kartellrecht des geistigen Eigentums. (Zugl.: Habilitationsschrift, Universität München, 2000). Tübingen, 2002, In: RabelsZ, Heftnummer 68, S. 572 - 587, 2004.


Loewenheim, U.: Urheberrecht im Informationszeitalter – Festschrift für Wilhelm Nordemann zum 70. Geburtstag. München, 2004, In: NJW, Heftnummer 57, S. 3477 - 3478, 2004.


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Interviews:

Kritik am jüngsten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Urheberrecht – "Erforderlich wären ganz andere Maßnahmen", pro media, Heftnummer 5, S. 16 - 18, 2013.


Persönliche Links:


Vorträge:

14.12.12 -
17.12.12

Towards an International Instrument on Copyright L&E?

Global Congress on Intellectual Property and the Public Interest, American University Washington - College of Law

  • Ort: Rio de Janeiro

10.12.12 -
11.12.12

How to get out of the Trap

Workshop: Internet Freedom and the Law in Asia - Deakin University, School of Law, MPI für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

  • Ort: Melbourne

03.12.12 -
05.12.12

Abuse, Misuse and Other Forms of Inappropriate Conduct

5th Conference on European and Asian Intellectual Property Rights: Compulsory Licensing - MPI für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Academica Sinica Institutum Iurisprudentiae

  • Ort: Taipeh

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Lehrveranstaltungen:

WS 13/14

13.09.13 -
16.09.13

Außerordentliches Blockseminar im Schwerpunktbereich 3

Über „Piraten“ und soziale Netzwerke 

Das Urheberrecht sei in der Krise, wird allenthalben geltend gemacht. Tatsächlich lässt sich der Rechtsschutz, der gegen den Büchernachdruck, das unautorisierte Aufführen oder das Senden von Werken etabliert worden ist, im Zeitalter des Internet nicht mehr ohne weiteres durchsetzen. Allerdings fragt sich, ob das oft rechtswidrige Nutzerverhalten dem geltenden Rechtsregime unterzuordnen ist, oder die tradierte Rechtsgrundlage ganz einfach nicht mehr in die Onlinewelt passt.

Das Seminar widmet sich verschiedenen Phänomenen wie dem Filesharing oder dem Cloud Computing und spiegelt sie am geltenden Rechtsrahmen. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Haftung von Intermediären. Weiter wird gefragt, wie bestehende – im Wesentlichen über Verwertungsgesellschaften laufende – Lizenzmodelle zur Legalisierung von Nutzerverhalten nutzbar gemacht werden können und wie sich diese ausbauen ließen. Kritisch beleuchtet werden aber auch die von den Urheberrechtsindustrien verteidigten Geschäftsmodelle, denen im Rahmen des „user generated content“ in zunehmendem Maße Alternativmodelle gegenüberstehen.

Das Seminar findet in St. Petersburg in einem Umfeld statt, in dem das Nutzerverhalten in besonderem Ausmaß vom geltenden – auch international vorgeschriebenen (Russland ist kürzlich Mitglied der WTO geworden) – Recht abweicht. Studierende vor Ort und ihre Erfahrungen und Einschätzungen werden nach Möglichkeit in die Diskussion integriert. 

Voranmeldungen für das Seminar sind erbeten an hilty@ip.mpg.de.

Der Termin für die Vorbesprechung wird den Vorangemeldeten individuell bekannt gegeben (voraussichtlich anfangs Juli 2013).

  • Ort: St. Petersburg

SS 2013

24.05.13 -
27.05.13

Seminar im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Openness

Proprietäre Schutzrechte – wie Patente oder Urheberrechte – führen dazu, dass Dritten die Nutzung der Erfindung, des Werks etc. untersagt werden kann. Eine Reihe von Theorien versucht die positiven Effekte solcher Ausschlussrechte zu begründen. Im Vordergrund steht die Anreiztheorie – die zunächst auch einleuchtet: Wieso sonst soll ein Unternehmer in etwas Neues investieren, wenn das Gefundene dann doch von allen frei genutzt werden kann?

Gleichzeitig wissen wir, dass das Neue nicht aus dem Nichts heraus entsteht. Stattdessen finden sequentielle Prozesse statt: Das Vorbestehende bildet immer wieder Grundlage für das Neue. Zugang zu dem Vorhandenen und die Berechtigung, es für eigene Schöpfungen oder Erfindungen zu nutzen, sind also essentielle Voraussetzung dafür, dass Schutzrechte die Entstehung von etwas Neuem nicht behindern.

Dieser Gedanke wird in neueren Denkmodellen reflektiert, die auf eine Öffnung der proprietären Schutzsysteme gerichtet sind. Vorläufer war die „open source“ Software; „open access“ ist heute ein Schlagwort für wissenschaftliches Publizieren. Daneben nimmt die sog. „creative commons“ Community einen prominenten Platz in der Gegenwart ein und auch von „open innovation“ hört man immer öfters. Was steckt dahinter? Wie fügen sich solche Ansätze in das geltende Rechtsregime ein – passt dieses überhaupt noch?

Voraussichtlicher Vorbesprechungstermin: 11.2.2013

  • Ort: Universität Leuven, Belgien

WS 12/13

 

Blockseminar im Schwerpunktbereich 3 (Immaterialgüterrecht)

Grenzen

Rechte zum Schutz immaterieller Güter (Patenten, Urheberrechte etc.) werden ver­liehen, weil man Erfindern oder Schöpfern in der Form von Ausschließlichkeits­rechten für beschränkte Zeit eine privilegierte Marktstellung einräumen will, um damit Anreize zu schaffen, die notwendigen Aufwendungen überhaupt zu tätigen.

Seit einigen Jahren zeigt sich aber immer stärker, dass Schutzrechte auch uner­wünschte Effekte entfalten können. Smartphone-Hersteller etwa nutzen Patente nicht, um neuste Technologien vor Übernahmen zu schützen; eingesetzt werden sie als strategische Waffen, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Die Pharma­industrie behindert mit zweifelhaften Patenten den Markteintritt günstiger Generika. Die Kulturindustrie nutzt das Urheberrecht zum überkommener Geschäftsmodelle; Nutzer von nicht autorisierten Internetplattformen werden scharenweise verklagt -und in die Hände der Piratenparteien oder von ACTA-Gegnern getrieben.

Erreicht werden muss also das richtige Maß an Schutz; mitberücksichtigt werden müssen die Interessen der Wettbewerber und der Allgemeinheit. Allerdings lässt sich dieses richtige Maß generell-abstrakt kaum „punktgenau" erreichen. Erforder­lich sind vielmehr Schutzgrenzen, die im Einzelfall greifen können. Ziel solcher Grenzen ist es, gewisse Nutzungshandlungen Dritter zu erlauben, um damit einen Interessenausgleich zu erwirken. Im Seminar befassen wir uns mit der Frage, wel­che rechtlichen Mechanismen dafür zur Verfügung stehen und welche Wirkungen von ihnen ausgehen.

  • Ort: University of Cyprus, Nikosia

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