Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den rechtlichen Mechanismen für den Umgang mit bösgläubig vorgenommenen Markenanmeldungen in China. Auf der Grundlage einer schematischen Darstellung und kritischen Analyse der Rechtslage in China werden Lösungsansätze für die dabei aufgezeigten Probleme gesucht.
Chinesisches Recht – vor allem das Zivilrecht – lehnt sich stark an das deutsche Vorbild an. Daher ist die deutsche Erfahrung für die Verbesserung der Rechtslage in China von großer Bedeutung. Ein tieferes Verständnis für das deutsche Markenrecht, insbesondere im Umgang mit bösgläubigen Markenanmeldungen kann wertvolle Inspirationen zur systematischen und schrittweisen Verbesserung des Schutzes vor bösgläubigen Markenanmeldung in China liefern. In der Arbeit wird daher besonderer Wert auf die konkreten Fragestellungen im deutschen Recht gelegt, die rechtsvergleichend im Verhältnis zu China von Interesse sind. Diese könnten z.B. sein: Schutz der nicht-registrierten Marken; Prüfung der Bösgläubigkeit im Eintragungsphase, Anmeldung von Marken ohne eigenen Benutzungswillen; und Anmeldung ausländischer Marken.
Ausgehend von den Ergebnissen im nationalen Recht und den ausländischen Erfahrungen sollen am Ende der Arbeit angemessene und durchsetzbare Vorschläge dazu gemacht werden, wie China die eigene Rechtslage verbessern und einen effektiven Rechtsschutz vor bösgläubiger Markenanmeldung bereitstellen könnte. Ferner sollen auch Hinweise für deutsche Investoren im Hinblick auf ihre Markenstrategie in China gegeben werden.