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Habilitation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die grenzüberschreitende Verletzungen ausschließlicher Rechte: moderne Entwicklungen der Kollisionsrechtliche Regelung in Russland im Vergleich mit der EU, der Schweiz und den USA

Die grenzüberschreitenden Verwendung des geistigen Eigentums und die grenzüberschreitende Verletzungen ausschließlicher Rechte v. relative materiellrechtliche Territorialität und Unmobilität der Immaterialgüterrechte: moderne Entwicklungen in Russland im Vergleich mit der EU, der Schweiz und den USA.

Last Update: 10.11.17

1.    Die dogmatischen Grundlagen der Formierung des Statuts der außervertraglichen Schuldverhältnisse infolge der Verletzung der ausschließlichen Rechte sind unter Berücksichtigung der europäischen und amerikanischen Doktrinen im Vergleich zum russischen Recht untersucht. Die Besonderheiten und Probleme der primären Qualifizierung der außervertraglichen Schuldverhältnisse infolge der Verletzungen des ausschließlichen Rechtes sind untersucht. Die spezielle Methode der primären Qualifizierung ist bestimmt.


2.    Die besondere Merkmale der außervertraglichen Schuldverhältnisse infolge der Verletzungen des ausschließlichen Rechtes (von zwei Arten: obligationes ex delicto  und obligationes ex quasi delicto) als eine der typisierten Kategorie der Rechtsverhältnisse sind festgestellt, was die Formierung eines speziellen Kollisionsstatutes begründet.
Die kollisionsrechtliche Analyse der materiellen Regulierung der außervertraglichen Schuldverhältnisse infolge der Verletzungen der ausschließlichen Rechte ist vorgenommen, um die auf IPR einwirkende materiellen Faktoren festzustellen. Dabei die Verletzungen ausschließlicher Rechte sind nach den sieben Kriterien klassifiziert.


3.    Das Problem der Geolokalisierung der grenzüberschreitenden Verletzungen ausschließlicher Rechte ist studiert. Es ist begründet, dass die nächste Begriffe zu unterschieden sind: (a) der Ort der Realisierung des ausschließliches Rechts (in drei Formen); (b) der Handlungsort – ein Ort, wo die tatsächlichen Handlungen zur Verwendung des Objekts des ausschließliches Rechts verwirklicht sind; (c) der Ort der Verwirklichung der ökonomische Funktion des ausschließliches Rechts; (d) der Eingriffsort; (e) der  Ort des Eintritts der schädlichen Folgen.


4.    Die Fragen des Geltungsbereichs des Deliktstatuts sind auf drei Gruppen geteilt, was für die Zersplitterung des Deliktstatuts relevant ist.
Das Geltungsbereich des Deliktstatutes ist von den Geltungsbereichen der anderen Statuten abgegrenzt.


5.    Die Vorfragen und Teilfragen sind gewählt. Insbesondere die theoretisch-praktische Notwendigkeit der speziellen Zivilumlauffähigkeitsstatut ist  dogmatisch begründet (die Artikel „Die Zivilumlauffähigkeit der Immaterialgüterrechte: die Probleme der  kollisionsrechtlichen Regulierung“ ist in der russischen Zeitschrift veröffentlicht („Hozajstwo i Pravo“, 2016, № 3, s.109-128).


6.    Eine Konzeption der kollisionsrechtlichen Regulierung der außervertraglichen Schuldverhältnisse infolge der Verletzungen des ausschließlichen Rechtes ist ausgearbeitet. Die Bedingungen der Anwendung der differenzierten objektiven Anknüpfungen  und subjektive Anknüpfung sind vorgeschlagen.


7.    Die Bedingungen der Wechselwirkung der konkurrierenden Rechtsordnungen bei dem Auflegen des Bereichs der Realisierung des verschiedenterritorialen subjektiven ausschließlichen Rechts bei der Lokalisierung der grenzüberschreitenden Verletzung des fremden ausschließlichen Rechts sind festgestellt.

Persons

Habilitand

Dr. Svetlana Krupko

Main Areas of Research

Territorialität und ihre Bedeutung für das Internationale Immaterialgüterrecht