Softwarehersteller und Nutzer sind regelmäßig verschiedene Parteien. Diese haben aber ein Interesse an einer gemeinsamen Vertragsbeziehung um die Software gegen ein Entgelt auszutauschen. Software ist heute im Alltag omnipräsent und die IT-Industrie setzt Milliarden um. Dies gibt dem Thema eine hohe praktische und wirtschaftliche Relevanz. Allerdings ist die Rechtsnatur von Softwareverträgen bis heute umstritten. Dies führt zu großer Unsicherheit. Diese Dissertation analysiert mögliche schuldrechtliche Einordnungen des Softwareüberlassungsvertrags und der – soweit sie vertraglich geschuldet wird – damit verbundenen Softwareerstellung.
Es werden sämtliche Vorschläge zur Rechtsnatur des Softwareüberlassungs¬vertrags (auf einem Datenträger verkörpert, online übermittelt bzw. Nutzung im Rahmen von Cloud Computing) dargelegt. Hierfür werden neben den wichtigsten europäischen Rechtsordnungen (Deutschland, England und Frankreich) auch der Entwurf zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEKR/CESL) betrachtet. Diese Vorschläge werden evaluiert: Erstens soll geprüft werden, in wie weit sie kohärent sind mit den Grundsätzen des Vertrags- sowie des Immaterialgüterrechts. Hierbei soll gerade die Besonderheit der Softwarenutzung als urheberrechtlich relevante Vervielfältigung sowie die Folgen der Unkörperlichkeit von Software beleuchtet werden. Zudem wird getestet, ob die Erwartungen der betroffenen Verkehrskreise wie beispielsweise die Möglichkeit der Weitergabe der Software erfüllt werden. Weiter wird geprüft, ob die Vorschläge offen sind für neue technische Entwicklungen bei der Datenübertragung und -verarbeitung.