On March 24, 2014, Dr. Jörn Erselius was the speaker in the eighteenth [IP]² seminar on "Technology Transfer between Basic Science and Industry". As the Managing Director of Max Planck Innovation GmbH, the technology transfer agency of the Max Planck Society, Dr. Erselius spoke about the challenges encountered at the interface of academia and business. He furthermore elaborated on the services his agency offers in response to these challenges. These services range from the support in filing, managing, and litigating patents to networking as well as assisting in the process of founding start-up and spin-off companies. After his very interesting and practice-oriented presentation, many of the attending researchers and guests took advantage of the opportunity and engaged in a lively discussion. [IP]²
XVIIIth [IP]² Seminar: Dr Jörn Erselius (Max Planck Innovation GmbH), March 2014
[IP]² Seminar on April 29, 2013: Dr. Bertram Huber on "Intellectual Property and Climate Change Mitigation"
Dr. Bertram Huber, a principal of IP*SEVA - Intellectual Property for Sustainable Energy Venture, is an international intellectual property expert based in Backnang (near Stuttgart), Germany. He will be speaking on the topic "Intellectual Property and Climate Change Mitigation" on April 29, 2013. The event will take place between 6 and 7 PM in the seminar room E10 of the Max Planck Institute for Intellectual Property and Competition Law, Marstallplatz 1.
Dr. Huber is Rechtsanwalt (Attorney-at-law) under German law and holds a Doctor degree in Law (Dr. jur.) from the University of Tuebingen. As former Senior Vice President of Robert Bosch GmbH, and Head of Corporate IP, Dr. Bertram Huber was responsible for the global IP activities of the Bosch Group. He is also serving as the Chairman of the Board of Trustees of Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC). Apart from clean energy, his focus is on IP strategy and management on a global scale, technology collaboration, licensing and patent commercialization.
He was the Past President of LES (Licensing Executives Society) Germany and GRUR - Deutsche Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (German Association for Intellectual Property and Copyright), and continues to be an active member of several IP organizations and German industry associations.
Dr. Bertram Huber
Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeigt Dilemma von Medien und Juristen
Soeben verabschiedete der Bundestag das heftig umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Gegen das Vorhaben sprach sich zuvor nicht nur die Opposition aus - auch die Wissenschaft formulierte schwerwiegende Bedenken.
Um das Thema ganzheitlich aus wissenschaftlicher wie praktischer Perspektive zu betrachten, lud die Initiative "[IP]² - Intellectual Property in Practice" in dieser Woche die Experten Prof. Dr. Thomas Dreier (Leiter des Instituts für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institut für Technologie), Dr. Robert Heine (Partner der Kanzlei RAUE LLP in Berlin), Dr. Georg Nolte (Justiziar der Google Germany GmbH), Stefan Plöchinger (Chefredakteur von Süddeutsche.de) und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) an das Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI) zu einer Podiumsdiskussion ein. Prof. Dr. Reto Hilty, Direktor des MPI, begrüßte das aus über 80 Akademikern, Anwälten und sonstigen Interessierten bestehende Publikum und führte mit einem Impulsvortrag in die Thematik ein. Dr. Kaya Köklü, Referent am MPI, moderierte im Folgenden die interaktive Diskussionsrunde.
Plöchinger wies zu Beginn auf die Bedeutung von Google für das Internetangebot der Medien hin. Gut ein Viertel aller Nutzer von Süddeutsche.de komme über die Google-Suche auf das Online-Portal der Zeitung. Das offenbare Dilemma der Verlage: Einerseits führten die Suchmaschine und ihr Dienst "Google News" Leser zum Nachrichtenangebot und sorgten dadurch für werberelevanten Traffic. Aus diesem Grund optimiere der Verlag auch seine Seiten für die Suchmaschine. Andererseits schaffe "Google News" mit den verlegerischen Inhalten und auf deren Kosten ein eigenes Produkt. Diesen Substitutionseffekt stufte Schwartmann wiederum als dominierend und damit als wichtigen Bestandteil der Legitimationsbasis für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein.
Nolte widersprach dem Journalisten und dem Wissenschaftler - schließlich zeige "Google News" nicht die kompletten Texte, sondern nur 140 bis 160 Zeichen lange Snippets. Die Artikel selbst, so der Justiziar, müsse der Nutzer auf der verlinkten Webseite der Zeitungen lesen. Er ergänzte, mit dem Ausschließungsstandard "robots.txt" hätten die Verlage schon jetzt die Möglichkeit einer vollständigen Kontrolle darüber, welche ihrer Inhalte unter den Suchtreffern von Google überhaupt angezeigt werden sollen. Die Snippets bildeten lediglich das Umfeld eines Suchwortes ab und dokumentierten dem User die Relevanz des Treffers für seine Suche. Heine, die Sichtweise der Verlegerverbände vertretend, warf dazu ein, eine "Aussperrung" von Google durch "robots.txt" sei angesichts der Marktmacht des Suchmaschinenanbieters keine Option für die Verlage.
Dreier lenkte den Blick der Diskutanten und des Publikums auf das geplante Gesetz und stellte die Frage, was denn durch das Gesetz überhaupt geschützt werden solle. Er arbeitete das juristische Dilemma heraus, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Definitionen sehr unpräzise und unbestimmt gehalten seien. Das mache es schwer, den eigentlichen Schutzgegenstand zu benennen. Nolte warf ein, es sei für einen Suchmaschinenalgorithmus anhand solcher unbestimmter Rechtsbegriffe technisch unmöglich, ein Suchergebnis gesetzeskonform darzustellen. Google, so der Jurist weiter, könne das Gesetz nicht umsetzen. Dreier griff daraufhin das von Plöchinger eingangs der Diskussion thematisierte Dilemma der Verlage auf und konstatierte, ein Verbotsrecht sei "praktisch offenbar gar nicht gewollt". Er schlug vor, sich stattdessen Gedanken über einen Vergütungsanspruch zu machen.
Die Podiumsteilnehmer sowie zahlreiche Wissenschaftler und Gäste aus dem Publikum nahmen im Anschluss an den offiziellen Teil die von den Organisatoren, Fabian Gässler und Thimo Stoll, gebotene Möglichkeit zur Fortführung der Debatte in informellerem Rahmen wahr.
Über "[IP]² - Intellectual Property in Practice"
"[IP]² - Intellectual Property in Practice" ist eine von Doktoranden der International Max Planck Research School for Competition and Innovation (IMPRS-CI) organisierte Seminar- und Vortragsreihe mit dem Ziel, Forschung und Praxis im Immaterialgüter-, Wettbewerbsrecht und Innovationsmanagement besser zu vernetzen. Die Initiative entstand als Ergänzung zum Angebot der klassischen akademischen Vorträge am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Aus dem Dialog mit Entscheidungsträgern namhafter Unternehmen und Organisationen gewinnen die jungen Wissenschaftler regelmäßig spannende Impulse und Themen für die Forschung. Die Podiumsdiskussion war bereits die dreizehnte [IP]²-Veranstaltung.