Verschiedenes  |  21.07.2021

Ökonomische Konsequenzen der Coronavirus-Pandemie – Diagnosen und Handlungsoptionen

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina legt in einer neuen Stellungnahme eine Analyse der wirtschafts- und sozialpolitischen Situation in Deutschland angesichts neuartiger Herausforderungen durch die Pandemie vor und leitet daraus mögliche Vorgehensweisen ab, um den anstehenden Strukturwandel zu bewältigen. Dietmar Harhoff war als Experte beteiligt und widmete sich Fragen rund um Strukturwandel und Wirtschaftswachstum sowie nach der Leistungsfähigkeit staatlicher Organisationen.

In vier Themenblöcken werden dabei zunächst Diagnosen des Status quo vorgelegt, bevor anschließend spezifische politische Handlungsoptionen vorgestellt werden. Dabei gibt die Stellungnahme unter anderem Antworten auf folgende Fragen:


  • Wirkungen der Pandemie auf den wirtschaftlichen Strukturwandel: Unter welchen Bedingungen können vorhandene Wachstumspotentiale gehoben werden? 
  • Mögliche Folgen der Pandemie für die Verteilung von Wohlstand und die soziale Ungleichheit: Wie können Entscheidungsträger reagieren in den Bereichen Bildung und Weiterbildung, Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und der Ausgestaltung des Netzes der sozialen Sicherung?
  • Grenzen der Leistungsfähigkeit staatlicher Organisationen in der Krise: Was sind ihre Ursachen und wie kann man diese beheben? 
  • Tragfähigkeit der Staatsfinanzen: Welche Reformoptionen gibt es für die nationale Verschuldung? Wie relevant sind Kommunalfinanzen und das Investitionsgeschehen nach der Pandemie? 

Mehr Informationen auf der Website der Leopoldina.


Direkt zur Stellungnahme.

Porträt von Direktor Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.
Verschiedenes  |  15.07.2021

Dietmar Harhoff im Vorstand des neuen Zentrums für Ethik und Philosophie in der Praxis (ZEPP) an der LMU

Dietmar Harhoff gehört dem Vorstand des neugegründeten Zentrums für Ethik und Philosophie in der Praxis (ZEPP) an der LMU München an.

Porträt von Direktor Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.
Dietmar Harhoff ist im Vorstand des neugegründeten Zentrums für Ethik und Philosophie in der Praxis (ZEPP) an der LMU München.

Das ZEPP ist eine fakultätsübergreifende Forschungseinrichtung der Ludwig-Maximilians-Universität und hat das Münchner Kompetenzzentrum für Ethik abgelöst. Ziel des ZEPP ist, zur Diskussion und Lösung aktueller gesellschaftlicher Probleme beizutragen, indem es die Forschung und Lehre im Bereich der Ethik koordiniert, fördert und in die Gesellschaft trägt. Dabei dient das ZEPP interfakultär als Verbindungsstelle für herausragende Forschung und Lehre zu anwendungsorientierten Themen der Ethik und praktischen Philosophie. Darüber hinaus soll das ZEPP auch nach außen vernetzend wirken, die Verzahnung von Wissenschaft und normativer Reflexion in der Gesellschaft sichtbar machen und somit die Third Mission-Aktivitäten der LMU komplementieren.


Das ZEPP ist bestrebt, wichtige ethische Fragestellungen in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft zu identifizieren und in Forschung, Lehre und öffentlichen Veranstaltungen zu thematisieren. Der gesellschaftliche und technologische Wandel der letzten Jahrzehnte bedeutet für die praktische Philosophie im Allgemeinen ebenso wie für das Feld der philosophischen Ethik im Speziellen einen Epochenwandel. Die ethischen Konsequenzen etwa künstlicher Intelligenz, des Klimawandels oder der Veränderung und Pluralisierung unserer Gesellschaften durch Migration beginnen sich erst in ihrer vollen Tragweite zu zeigen. Dies stellt die Gesellschaft zum einen vor praktische Probleme, da neuartige Konfliktfelder auch neuer, öffentlich begründbarer Lösungen bedürfen. Zum anderen erfordert es auch theoretische Reflexion, da traditionelle Begriffe und Prinzipien der philosophischen Ethik auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls modifiziert werden müssen.


Mehr Infos auf der Website des ZEPP.

“New directions in the European Union’s innovation policy?” Alumni Verein Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb
Veranstaltungsbericht  |  10.07.2021

Neue Richtungen in der Innovationspolitik der EU? – 17. Jahrestagung des Instituts gemeinsam mit dem Alumni-Verein

Am 9. Juli 2021 fand die diesjährige Alumni-Konferenz zum Thema “New Directions in the European Union’s Innovation Policy?” statt. Im Rahmen von zwei Panels mit insgesamt vier Keynotes erörterten die Teilnehmenden Fragen der Wettbewerbs- und IP-Politik der Europäischen Union aus interdisziplinärer Perspektive.

“New directions in the European Union’s innovation policy?” Alumni Verein Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb
Am 9. Juli fand die 17. Jahrestagung des Instituts gemeinsam mit dem Alumni-Verein statt.

In welche Richtung geht die Innovationspolitik der Europäischen Union? Können Gesetzgebungsvorhaben wie der Digital Markets Act (DMA) Europa fit machen für das digitale Zeitalter? Ist der europäische IP-Rechtsrahmen angesichts der technologischen Disruption noch geeignet, seine fundamentalen Funktionen zu erfüllen? Diesen Fragen widmete sich die diesjährige Alumni-Konferenz, die am 9. Juli zum 17. Mal vom Institut in Zusammenarbeit mit dem „Förderverein Freunde und ehemalige Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb“ ausgerichtet wurde.
 

Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie fand die Veranstaltung zum ersten Mal in einem Online-Format statt. Forschende und Alumni des Instituts sowie externe Gäste aus aller Welt nutzten die Gelegenheit für fruchtbare Diskussionen über den aktuellen und künftigen rechtlichen und politischen Rahmen für Innovation und Wettbewerb in digitalen Märkten in Europa. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von der Vorsitzenden des Alumni-Vereins, Federica Togo, sowie vom Geschäftsführenden Direktor des Instituts, Josef Drexl.


Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union
 

Das erste Panel, das vom Direktor der ökonomischen Abteilung des Instituts, Dietmar Harhoff, geleitet wurde, widmete sich der Wettbewerbspolitik der EU. Christina Caffarra, Senior Consultant bei Charles River Associates und Gastprofessorin am University College in London, begann mit einem kritischen Blick auf die aktuelle Wettbewerbslandschaft und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in der digitalen Welt. Sie äußerte im Rahmen ihrer Keynote massive Bedenken, unter anderem bezüglich eines strukturellen Vollzugsdefizits verbunden mit unzureichender Regulierung, die Datenschutzbedenken nicht ausreichend berücksichtigt. Ihr Beitrag enthielt einen kritischen Blick auf den Vorschlag für einen Digital Markets Act (DMA) und weitere Gesetzgebungsvorhaben im Vereinigten Königreich, den USA und Deutschland und warf die Frage auf, ob der aktuelle regulatorische Rahmen geeignet ist, Innovation zu fördern.
 

In der zweiten Keynote des ersten Panels befasste sich Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht und Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Universität Düsseldorf, mit dem Thema “Taking Decisions on Regulating Big Tech”. Er sprach sich für einen prinzipienorientierten Ansatz aus, den politische Entscheidungsträger verfolgen sollten, wenn sie wettbewerbsrechtliche Regeln gegenüber den großen Tech-Unternehmen durchsetzen. Die Präsentation legte ihre Schwerpunkte unter anderem auf die Frage, woher derartige Prinzipien kommen könnten (etwa aus Verfassungsdokumenten) sowie auf das Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und grundrechtlichen Fragen, wie dem Schutz personenbezogener Daten, Nachhaltigkeit und dem Schutz der Konsumentenautonomie. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Marktmodelle erläuterte er in seiner Keynote verschiedene Interventionsmöglichkeiten.
 

Die Diskussion im Anschluss an die beiden Vorträge drehte sich unter anderem um die Frage, welche Ziele der Digital Markets Act verfolgt (falls überhaupt Ziele auszumachen sind). Diskutiert wurde auch die Frage, wie sich eine Wettbewerbspolitik rechtfertigen lässt, die darauf abzielt, Konsumenten zur Sicherstellung des Wettbewerbs mehr Souveränität und Wahlmöglichkeiten zu geben während sie gleichzeitig durch die Regulierung der großen Tech-Giganten den Komfort für eben jene Konsumenten einschränkt.


Die europäische IP-Politik
 

Das zweite Panel, das von Reto M. Hilty, Direktor in der juristischen Abteilung des Instituts, moderiert wurde, widmete sich der IP-Politik der EU. Katharine Rockett, Professorin an der Universität von Essex, legte in ihrer Keynote die ökonomischen Grundlagen für Schutzrechte dar, die in Bezug auf Daten oder Künstliche Intelligenz bestehen könnten. Sie zeigte zunächst die generellen Voraussetzungen auf, unter denen Schutzrechte für Daten gerechtfertigt sein könnten und legte dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Fragen der Lizenzierung und Verbreitung. Nachdem sie erläutert hatte, wie sich Daten von traditionellen immaterialgüterrechtlichen Schutzgegenständen unterscheiden und welche Konsequenzen das für die Ausgestaltung des Immaterialgüterrechts hat, schloss sie ihren Vortrag mit einigen Überlegungen, wie Künstliche Intelligenz traditionelle IP-Paradigmen verändern könnte.
 

Aufbauend auf dieser ökonomischen Grundlage nutzte Matthias Leistner, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht an der Universität München, seine Keynote, um aus rechtwissenschaftlicher Perspektive einen Überblick sowohl über die bestehende IP-rechtliche Situation in der EU als auch über anstehende Reformen zu geben. Vor dem Hintergrund eines neu aufkommenden Zugangs- und Portabilitäts-Paradigmas in der Gesetzgebung der EU, setzte er sich sowohl mit dem de lege lata Datenbankwerkschutz im Urheberrecht als auch mit dem sui-generis-Schutz für Datenbanken sowie mit Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen kritisch auseinander. Er wies insbesondere auf die Notwendigkeit hin, den sui-generis-Datenbankschutz abzuschaffen oder zumindest grundlegend zu reformieren. Anschließend gab Leistner einen Ausblick, wie die Europäische Kommission dies angehen möchte sowie auf andere Probleme im Zuge des anstehenden Data Act.
 

Die anschließende lebhafte Diskussion drehte sich unter anderem um das Problem übermäßig komplexer und sich überschneidender Regulierungsebenen zum Nachteil kleiner Marktteilnehmer, die Möglichkeit der Einführung neuer Registrierungssysteme für noch nicht registrierte Schutzrechte und den Vorteilen eines stärker wettbewerbsrechtlich orientierten Ansatzes zum Schutz von Datenbanken.

Cristiane Stülp bei der Arbeit im Serverraum
Verschiedenes  |  25.06.2021

Erste Frau schließt erfolgreich IT-Ausbildung am Institut ab

Cristiane Stülp hat als erste Frau erfolgreich ihre Ausbildung in der IT-Abteilung des Instituts abgeschlossen. Die 25-jährige Brasilianerin ist damit Vorbild für viele junge Frauen, die sich mit ihren Begabungen und Interessen auch in traditionell männlich konnotierten Bereichen der Arbeitswelt verwirklichen möchten. Sie erzählt ihre Geschichte und bestätigt im Interview, wie wichtig für Frauen dabei die Unterstützung auch im privaten Umfeld ist.

Cristiane Stülp bei der Arbeit im Serverraum
Cristiane Stülp bei der Arbeit im Serverraum. Foto: Andreas Kraus

Noch immer sind Frauen in IT-Berufen deutlich unterrepräsentiert. Nur knapp 8 Prozent aller Auszubildenden im Bereich Fachinformatik in Deutschland sind weiblich (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2020). Die IT-Arbeitswelt gilt traditionell als Männerdomäne, obwohl z.B. Programmieren noch in den 1980er Jahren eine typische Frauen-Tätigkeit als Fleißarbeit für Bürokräfte war. Als Ausnahme galt etwa die amerikanische Informatikerin und Computerpionierin Grace Hopper, die ab Mitte der 1940er Jahre mit dem Mark I, dem ersten vollelektronischen Rechner der Welt, an der Harvard University arbeitete.


Dass Politik und Wirtschaft versuchen, Frauen vermehrt für IT-Berufe zu gewinnen, hat auch ökonomische Gründe: Wegen des Fachkräftemangels können freie IT-Stellen nicht mehr besetzt werden. (Quelle: Handelsblatt) Trotzdem haben junge Frauen in der IT-Branche nach wie vor mit Widerständen und Vorurteilen zu kämpfen.


Wir haben Cristiane Stülp nach Ihren persönlichen Erlebnissen auf ihrem Weg zur Fachinformatikerin gefragt und was sie als Vorbild jungen Frauen an Erfahrungen mitgeben würde.


Die junge Brasilianerin mit deutschen Wurzeln betont, dass zu Beginn ihres Weges ein ordentliches Maß an Risikobereitschaft nötig war, um überhaupt nach Deutschland zu gehen. Vorbildhaft war dabei ihre Familie. Gewissermaßen als weibliches Rollenmodell diente ihre ältere Schwester, die in Deutschland ein landwirtschaftliches Praktikum absolviert hatte. Cristiane Stülp hatte zunächst nur ein einjähriges Praktikum geplant – mittlerweile ist sie seit fast fünf Jahren in Deutschland.


Die Fachinformatikerin berichtet, dass ihre Familie in Brasilien einen landwirtschaftlichen Betrieb hat. Jedoch haben die Eltern nie Berufswege mit Erwartungen vorgezeichnet, sondern waren immer offen und unterstützend bezüglich der Berufswünsche ihrer Kinder. Als Erfahrung aus der Landwirtschaft hat sie ihre Durchsetzungsfähigkeit mitgenommen. Sie betont, sie habe keine Angst, als einzige Frau unter Männern zu arbeiten.


Ihr Interesse für die IT wurde auch im privaten Umfeld geweckt und gestärkt. Schon als Mädchen musste sie sich gegenüber ihren Brüdern behaupten, um ihren fairen Anteil an der begrenzten Computerzeit zu bekommen. Ihr Partner, der in der IT-Branche tätig ist, hat sie stets bestärkt, ihren Interessen in diesem Bereich nachzugehen und sich einen Ausbildungsplatz zu suchen. Hier war wieder Durchsetzungsvermögen und Hartnäckigkeit gefragt – sowohl beim Umgang mit den Ausländerbehörden sowie auf der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb.


Bei Ihrer Berufswahl hat sie nie erlebt, dass ihr jemand von einer IT-Ausbildung abgeraten hätte – überrascht reagiert haben jedoch viele. Auch für die Kollegen war es Neuland, nicht mehr nur unter Männern zu arbeiten – Vorurteilen und Widerständen im IT-Team, das Cristiane Stülp mittlerweile augenzwinkernd „meine Männer“ nennt, ist sie aber nie begegnet. Vielmehr hat sie große Wertschätzung, Unterstützung und Förderung erfahren. Die Arbeit im gemischten Team hat sich bewährt. Die IT würde gerne mehr weibliche Auszubildende einstellen, es mangelt jedoch an Bewerberinnen. In der letzten Bewerbungsrunde lang ihr Anteil weit unter 5 Prozent. Bei internen Aufgaben sucht Cristiane Stülp gerne auch Verantwortung, zum Beispiel für jüngere Auszubildende. Sie sieht als ihr speziell „weibliche“ Qualität an, dass sie organisatorisches Verbesserungspotenzial identifiziert und damit in der Gemeinschaft des Teams zu Lösungen mit größerer Nachhaltigkeit beiträgt.


Obwohl Frauen in männerdominierten Berufen tendenziell höhere Ausstiegsraten haben (Quelle: Accenture, 2020), will Cristiane auch nach ihrer Ausbildung in der IT tätig sein. Sie interessiert sich dabei besonders für die Systemadministration. Gerne arbeitet sie nach ihrer Ausbildung noch am Institut weiter.


Die Ausbildungs- und Prüfungszeit während der Corona-Pandemie brachte große zusätzliche Herausforderungen und auch persönliche Verluste mit sich – Cristiane Stülp hat all dies mit großer mentaler Stärke und Reife bewältigt. Sie betont auch, dass es auffallend war, dass ihr im Umfeld der Berufsschule sehr wenige jugendliche weibliche IT-Auszubildende, sondern eher selbständige erwachsene Frauen begegnet sind.


Nach ihrer erfolgreichen Ausbildung freut sie sich zuallererst auf das Wiedersehen mit der Familie in Brasilien, sobald dies wieder möglich ist. Am Ende des Gesprächs setzt sie ein wunderbares Schlusswort: „Ich, als Frau hier am Institut, bin einfach glücklich.“ Sie würde jederzeit wieder den gleichen Weg einschlagen.


(Das Interview wurde geführt von Myriam Rion, Hella Schuster und Ulrike Garlet.)

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker, max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb
Verschiedenes  |  15.04.2021

In Gedenken an Gerhard Schricker (1935-2021)

Am 6. April 2021 ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker, Direktor des Instituts in den Jahren von 1971 bis 2003, im Alter von 85 Jahren verstorben.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker, max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker war von 1971 bis 2003 Direktor des Instituts, Photo & Copyright by Jean Guyaux

Das Wachsen des wissenschaftlichen Rufes des Instituts in seiner Amtszeit geht wesentlich auf seine wissenschaftlichen Leistungen in den Gebieten des Lauterkeits- und Urheberrechts zurück. Mit großangelegten rechtsvergleichenden Studien legte er die Grundlagen für die europäische Rechtsangleichung im Lauterkeitsrecht, wobei es ihm vor allem auf eine verbraucherschutzorientierte Ausrichtung des Rechtsgebiets ankam. Nachfolgende Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verbinden seinen Namen in erster Linie mit dem von ihm begründeten und führenden Kommentar zum deutschen Urheberrecht. Er hat dieses Rechtsgebiet nicht nur systembildend durchdrungen. Mit klaren Worten setzte er sich beim Gesetzgeber für Verbesserungen des vertragsrechtlichen Schutzes der Urheber ein. Für seine wissenschaftlichen Leistungen wurde er vielfach geehrt, vor allem mit der Ehrendoktorwürde der Freien Universität Brüssel, der Universität Stockholm sowie der Yonsei University in Seoul.


In Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt begegnet man einer beeindruckenden Zahl seiner früheren Doktoranden und akademischen Schüler, die heute in Wissenschaft und Praxis führende Positionen einnehmen. Darüber hinaus war ihm als Ordinarius an der Ludwig-Maximilians-Universität München stets auch die Ausbildung der Studierenden ein wichtiges Anliegen. So scheute er nicht vor der Doppelbelastung zurück, nach der Emeritierung seines Kollegen und engen Freundes Friedrich-Karl Beier das Institut allein zu leiten und gleichzeitig seine Pflichten im Hauptamt an der Universität bis zu seiner regulären Emeritierung zu erfüllen.


Seine letzten aktiven Jahre am Institut alles andere als einfach. In Frage stand nichts weniger als dessen Fortbestand. Gerhard Schricker gelang es, das Blatt zu wenden, was besonders an seinem damals wissenschaftspolitisch für die MPG attraktiven Vorschlag lag, in Kooperation mit universitären Partnern einen Studiengang im Immaterialgüterrecht zu etablieren. Die Neuberufung von gleich mehreren neuen Direktoren kurz nach der Jahrtausendwende sowie die Entwicklung Masterstudiums am Munich Intellectual Property Law Center zu einem weltweit führenden Studiengang zeigen, dass Gerhard Schricker in besonderem Maße dafür zu danken ist, dem Institut den Weg in die Zukunft geebnet zu haben.


Den meisten der heute am Institut tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war es nicht mehr gegönnt, Gerhard Schricker persönlich kennenzulernen. Denn schon kurz nach seiner Emeritierung zwang ihn eine schwere Erkrankung, sein Forschen zu reduzieren und sich immer mehr in das private Umfeld seiner Familie zurückzuziehen. Nun ist er nach langen Jahren schwerer Krankheit verstorben. Als feinsinniger Geist, stets fürsorglicher Förderer und gleichzeitig zurückhaltender Mensch wird er allen, die ihn gekannt haben, in Erinnerung bleiben.


Persönliche Webseite von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker

Mark-Oliver Mackenrodt, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Professur für Recht der Digitalgüter, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht Law of Digital Goods, Commerce and Competition, TUM School of Management
Personalie  |  09.04.2021

Mark-Oliver Mackenrodt übernimmt Professur für Recht der Digitalgüter, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht an der TU München

Mark-Oliver Mackenrodt ist zum W3-Universitäts-Professor an der Technischen Universität München (TUM) ernannt worden. Zum Sommersemester hat er an der TUM School of Management die Professur für Recht der Digitalgüter, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht (Law of Digital Goods, Commerce and Competition) übernommen.

Mark-Oliver Mackenrodt, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Professur für Recht der Digitalgüter, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht Law of Digital Goods, Commerce and Competition, TUM School of Management
Mark-Oliver Mackenrodt hat an der TUM School of Management die Professur für Recht der Digitalgüter, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht übernommen

Vor seiner Berufung an die TU München war Mark-Oliver Mackenrodt als wissenschaftlicher Referent am Institut in der Abteilung Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht bei Professor Josef Drexl tätig. Auch nach seinem Wechsel bleibt er dem Institut als Affiliated Research Fellow weiter verbunden. Die Tätigkeitsbereiche von Mark-Oliver Mackenrodt in Forschung und Lehre fokussieren sich auf das Recht der Digitalwirtschaft, Plattformmärkte und datengetriebene Wirtschaft, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Innovations- und Wettbewerbsstrategien von Unternehmen sowie Rechtsökonomie. 


Der akademische Werdegang von Mark-Oliver Mackenrodt umfasst die Rechts- sowie die Wirtschaftswissenschaften. Er studierte Jura (Erstes und Zweites Juristisches Staatexamen) an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Dr. iur.), an der NYU Law School (LL.M. (NYU)), in Würzburg sowie an der Université de Genève. In Wirtschaftswissenschaften besuchte er die Universität Karlsruhe (Dr. rer. pol.), das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die Stern Business School (NYU) in New York sowie die Universität Würzburg. Sein beruflicher Werdegang umfasst Tätigkeiten am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, an den Universitäten München, Würzburg und Harvard, im Auswärtigen Dienst an der deutschen Botschaft in London sowie bei den Vereinten Nationen (UNCTAD).


Mark-Oliver Mackenrodt hat den Fakultätspreis der LMU-München erhalten, den Preis der Münchener Juristischen Gesellschaft sowie Forschungs- und Studienförderung durch das European Recovery Program (ERP), das Bundeswirtschaftsministerium, die Studienstiftung des deutschen Volkes, die Gesellschaft für Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz (GRUR) und die VG Wort.

Verschiedenes  |  01.04.2021

Zukunftskommission übergibt Gutachten

Demografische Entwicklung, Klimawandel, Globalisierung, Digitalisierung und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind die Themen des Gutachtens, das die Kommission Niedersachsen 2030 unter Leitung von Dietmar Harhoff für die Niedersächsische Landesregierung erstellt hat. Entlang dieser Herausforderungen wurden Entwicklungstrends, Chancen und Risiken sowie Empfehlungen herausgearbeitet, die nicht nur für dieses, sondern auch andere Bundesländer und Staaten wegweisend sein können.

Dietmar Harhoff übergibt das Gutachten an Ministerpräsident Stephan Weil. Foto: Jasper Erich, Staatskanzlei Niedersachsen.

Im Auftrag der niedersächsischen Landesregierung hat eine wissenschaftliche Kommission unter Leitung von von Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Handlungsoptionen erarbeitet, wie das Bundesland auf aktuelle große gesellschaftliche Herausforderungen reagieren kann. In den nächsten Jahren werden wesentliche Weichen für zukünftige Entwicklungen gestellt.


Elf renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hatten sich auf Initiative der Landesregierung bereit erklärt, Empfehlungen für Niedersachsen 2030 zu entwickeln. Die Kommission nahm ihre Arbeit als unabhängiges und eigenverantwortliches Expertengremium am 1. Juli 2019 auf. Neben dem Vorsitzenden Dietmar Harhoff gehörten der Kommission an: Prof. Dr. Nina Buchmann (Umweltsystemwissenschaften, ETH Zürich), Prof. Dr. Peter Falkai (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, LMU München), Prof. Dr. Naika Foroutan (Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik, HU Berlin), Prof. Dr. Sami Haddadin (Robotik und Systemintelligenz, TU München), Prof. Dr. Kerstin Jürgens (Mikrosoziologie, Universität Kassel), Prof. Dr. Thomas Klie (Rechts- und Verwaltungswissenschaften/Gerontologie, Evangelische Hochschule Freiburg), Prof. Dr. Hermann Lotze-Campen (Klimafolgenforschung, HU Berlin), Dr. Nadja Milewski (Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung), Martin Schallbruch (Digital Society, ESMT Berlin) und Prof. Dipl.-Ing. Antje Stokman (Architektur und Landschaft, HCU Hamburg).


Das stark interdisziplinär ausgerichtete Gremium identifizierte fünf Bereiche, in denen das Bundesland mit besonderen Herausforderungen konfrontiert ist, die aber auch andere Bundesländer und Staaten betreffen: (1) demografische Entwicklung, (2) Klimawandel, (3) Globalisierung, (4) Digitalisierung und (5) Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Entlang dieser Herausforderungen wurden zehn Handlungsfelder untersucht, innerhalb derer allgemeine Entwicklungstrends sowie Chancen und Risiken für das Bundesland herausgearbeitet wurden.


Diese Handlungsfelder umfassen die Themen (1) Demographie und Generationen, (2) Zuwanderung und Diversität, (3) Arbeit, Beschäftigung und Weiterbildung, (4) Gesundheit und Pflege, (5) Landschaft, Energie und Klimawandel, (6) Agrar- und Ernährungswirtschaft, (7) Mobilität, (8) Forschung und Innovation, (9) Hightech-Strategie, Robotik und KI sowie (10) Digitalisierung.


Abschließend stellte die Kommission besonders relevante Handlungsoptionen und Kernempfehlungen vor. Diese sollen einen Beitrag dazu leisten, dass das Bundesland seine Potenziale für eine zukunftsfähige, erfolgreiche Entwicklung voll ausschöpfen kann und im Jahr 2030 wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch nachhaltig aufgestellt sein wird.


Den Abschlussbericht mit den Empfehlungen hat die Kommission am 25. März 2021 an die Niedersächsische Landesregierung übergeben. Er ist auf der Website des Landes Niedersachsen online zugänglich.

Verschiedenes  |  08.02.2021

Call for Papers – Munich Summer Institute 2021

Forscher, die ein Paper präsentieren möchten, sind eingeladen, dieses bis zum 15. März 2021 online einzureichen.

From 7 to 9 June 2021, the Center for Law & Economics at ETH Zurich, the Chair for Technology and Innovation Management at TUM, the Chair for Economics of Innovation at TUM,  the Institute for Strategy, Technology and Organization at LMU Munich and the Max Planck Institute for Innovation and Competition will jointly organize the fifth Munich Summer Institute.


The Summer Institute will focus on three areas:

The goal of the Munich Summer Institute is to stimulate a rigorous in-depth discussion of a select number of research papers and to strengthen the interdisciplinary international research community in these areas. Researchers in economics, law, management and related fields at all stages of their career (from Ph.D. students to full professors) may attend the Munich Summer Institute as presenters in a plenary or a poster session, as discussants or as attendants. The Munich Summer Institute will feature three keynote lectures, 12 plenary presentations and a daily poster session (including a poster slam). The Munich Summer Insti-tute focuses on quantitative empirical research. Participation in the Munich Summer Institute is by invitation only. 


Keynote speakers are:

Paper submission procedure

Researchers who would like to present a paper are invited to submit their paper online until 15 March 2021. The Munich Summer Institute only considers pa-pers which have not been published or accepted for publication at the date of submission. Paper selections will be announced in late April 2021. The program of the Munich Summer Institute will be available in early May 2021. Final papers will be made available to conference participants on a public website, and are due on 15 May 2021. Researchers who would like to attend the Munich Summer Institute without giving a presentation should contact one of the organizers by 15 May 2021. 


Further information

More information is available at the MSI website. Any questions concerning the Munich Summer Institute should be directed to Stefan Bechtold, Jörg Claussen, Dietmar Harhoff, Joachim Henkel, Hanna Hottenrott or Tobias Kretschmer.

Veranstaltungsbericht  |  15.01.2021

RISE3 Workshop 2020 – Zwei Tage intensiver wissenschaftlicher Austausch für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Am 17. und 18. Dezember 2020 nahmen 40 internationale Nachwuchsforscherinnen und -forscher von über 25 Universitäten aus ganz Europa, den USA und Kanada am 3. Research in Innovation, Science and Entrepreneurship Workshop (RISE3) teil.

Bereits zum dritten Mal wurde die zweitägige Veranstaltung von Promovierenden und Postdocs der Abteilung Innovation and Entrepreneurship Research organisiert, um jungen Forschenden die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten zu präsentieren und diskutieren.


In Anbetracht der aktuellen globalen Gesundheitskrise fand der diesjährige Workshop online statt. Dies war jedoch kein Hindernis, ein spannendes Programm zu bieten. Elf Promovierende präsentierten ihre Arbeiten zu den Themen “Economics of Innovation, Science and Entrepreneurship” mit verschiedenen methodischen Ansätzen. Jedem Vortrag folgte eine Diskussion mit erfahrenen Forscherinnen und Forschern. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die inspirierende Keynote von Rosemarie Ziedonis, Professorin an der Questrom School of Business der Boston University, und Sina Khoshosokhan, Assistenzprofessor an der Leeds School of Business der University of Colorado Boulder.


Am ersten Tag wurde der Workshop mit einer Session zu geistigen Eigentumsrechten mit Themen in den Bereichen Patente und Markenrechte eingeleitet. Es folgten zwei Sessions zu den Themenbereichen “Science of Science” sowie Individuen in der Wissensökonomie. Die Vortragenden präsentierten Forschungsergebnisse zur strategischen Gestaltung und Formulierung von Patenten, zur Frage ob eine konsequente Durchsetzung von Markenrechten vor Produktfälschungen schützen kann, zur Wirkung von staatlicher Förderung auf Folgeinnovationen sowie zu den Auswirkungen von freiwilligen Arbeitnehmervertretungen auf die Innovationsfähigkeit von Unternehmen. Der letzte Vortrag des Tages beleuchtete den Gender-Gap im Innovationsbereich, indem geschlechtsspezifisch unterschiedliche Reaktionen auf frühe Patentablehnungen analysiert wurden.


Höhepunkt des ersten Tages war die Keynote von Rosemarie Ziedonis und Sina Khoshoskhan. Sie stellten Resultate aus ihrem umfassenden Projekt “Forty Years of Research on Intellectual Property and Innovation: Dominant Themes and New Horizons” vor ‒ eine Zeitreise durch vierzig Jahre Forschung zu geistigem Eigentum und Innovation. Dies regte eine interaktive Diskussion darüber an, was wissenschaftliche Aufsätze interessant macht, wie sie die Zeit erfolgreich überdauern und was dazu führt, dass sie als bahnbrechend für die gesamte Disziplin gesehen werden.


Der zweite Tag bot interessante Einblicke in Themen rund um Firmenstrategien zur Gestaltung von Innovation, zu Übernahmen und Investitionen im Bereich Innovation sowie zu künstlicher Intelligenz und Innovation. Junge Forscherinnen und Forscher präsentierten Forschungsarbeiten zu globalen Innovationsstrategien multinationaler Unternehmen, Innovationseffekten von Killer-Akquisitionen und den Auswirkungen von Angel-Investments auf Innovation in Unternehmen. In der letzten Session konzentrierten sich die Forschenden auf die Frage, wer KI angesichts des unterschiedlichen Zugangs zu Rechenleistung prägt, sowie auf die Wachstumsbarrieren, auf die Unternehmen bei der Entwicklung von KI stoßen.


Das komplette Programm mit allen Themen finden Sie hier sowie weitere Eindrücke auf Twitter unter #RISE3Workshop.


Die RISE Workshop-Reihe zielt darauf ab, eine ausgewählte Anzahl herausragender Forschungsarbeiten von Promovierenden und Junior Postdocs eingehend zu diskutieren, Feedback zu geben sowie sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Forschungsinstitutionen zu vernetzen.


Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden, Hauptrednerin und -redner, den Diskutanten und Vortragenden für einen wirklich herausragenden RISE3 Workshop 2020. Unser besonderer Dank gilt allen, die so engagiert an der Organisation mitgewirkt haben, vor allem Cristina Rujan, Timm Opitz, Kathrin Wernsdorf und Felix Poege. Wir freuen uns bereits auf den RISE4 Workshop 2021 – dann hoffentlich wieder in Präsenz am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb im München.

“International Conference on Trade Secret Protection“ Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb . Luc Desaunettes-Barbero
Veranstaltungsbericht  |  12.01.2021

“International Conference on Trade Secret Protection” – Neue Wege für Asien

Da der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Asien bislang wissenschaftlich wenig erforscht ist, hat sich das Institut im Dezember 2020 an der Organisation der “International Conference on Trade Secret Protection” in Taiwan beteiligt. Im Fokus des Programms standen insbesondere die Praktiken für den Geheimnisschutz in verschiedenen asiatischen Rechtsordnungen sowie das Modell der Europäischen Union.

“International Conference on Trade Secret Protection“ Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb . Luc Desaunettes-Barbero
Agenda der “International Conference on Trade Secret Protection”, die im Dezember 2020 in Taiwan stattfand.

Das Recht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen – auch in Asien. Dennoch gibt es aus asiatischen Staaten bislang kaum systematische Untersuchungen dazu.


Um die verschiedenen regulatorischen Ansätze für den Geheimnisschutz vertiefter diskutieren zu können, hat sich das Institut als Mitveranstalter an der “International Conference on Trade Secret Protection” beteiligt, die im Dezember vergangenen Jahres gemeinsam mit der Singapore Management University, der National Taiwan University und der Taiwan Intellectual Property Law Association organisiert wurde. Die Teilnehmer konnten die Veranstaltung auch per Live-Stream verfolgen.


Im Fokus des Programms stand eine detaillierte Analyse von Gesetzgebung und Rechtsprechung in zehn asiatischen Staaten. Vertreten waren dabei sowohl Rechtsysteme, die in einer zivilrechtlichen Tradition stehen, wie die der VR China, Japans und Koreas, als auch solche, die auf der Common Law Tradition aufbauen, etwa Hongkong, Indien und Singapur. Diskutiert wurden unter anderem die Gültigkeit und der Umfang von Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln, die Beweislast für Geschäftsgeheimnisse und deren Verletzung sowie eine strafrechtliche Verfolgung bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.


Um asiatischen Staaten als mögliche Orientierungshilfe in weiteren Gesetzgebungsprozessen zu dienen, stand zudem das Modell der Europäischen Union im Fokus der Veranstaltung. Luc Desaunettes-Barbero, der als Vertreter des Instituts online an der Konferenz teilnahm, gab einen Überblick über den Rechtsschutz von Geschäftsgeheimnissen in der Europäischen Union und verdeutlichte diesen anhand von praktischen Beispielen für die Umsetzung in einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere in Deutschland und Frankreich.