Smart IP for Latin America (SIPLA) hat eine eigene Website
Aktuelles aus dem Institut  |  08.07.2020

„Smart IP for Latin America” mit eigener Website

Smart IP for Latin America hat eine eigene Website, auf der sich Interessierte über die Projekte und Veranstaltungen der Initiative informieren können. Neuigkeiten rund um das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in Lateinamerika erhalten Abonnenten über einen Newsletter.

Smart IP for Latin America (SIPLA) hat eine eigene Website
Die Website gibt einen Überblick über Forschungsaktivitäten und Veranstaltungen der Initiative

Smart IP for Latin America ist eine Forschungsinitiative des Instituts und bietet ein neutrales Forum für den akademischen und rechtspolitischen Diskurs über das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in der Region. Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit sollen auf der Basis unparteiischer und evidenzbasierter Grundlagenforschung informiert und beraten werden. Ziel ist es, die Verwirklichung des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potentials Lateinamerikas zu unterstützen.


Der Initiative liegt der Gedanke zugrunde, dass der Immaterialgüterschutz die nachhaltige Entwicklung einer Volkswirtschaft nur dann wirklich fördern kann, wenn er auf die lokalen Markt- und Wettbewerbsbedingungen zugeschnitten ist und die spezifischen Bedürfnisse des betreffenden Landes berücksichtigt.


Unterstützung von Experten aus ganz Lateinamerika


Smart IP for Latin America wurde 2018 im Zuge einer ersten Konferenz in Santiago de Chile ins Leben gerufen, an der über 50 Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Industrie und Rechtspraxis teilgenommen haben. Eine weitere Konferenz fand im Frühjahr 2019 in Cartagena de Indias (Kolumbien) statt. Zudem wurden mehrere Workshops organisiert, um die laufenden Forschungsprojekte der Initiative voranzutreiben. Im Herbst 2019 wurde an der Universität von Buenos Aires ein Büro – das sogenannte „Observatorio“ – eröffnet, das in enger Zusammenarbeit mit dem Münchner Max-Planck-Institut die Forschungsaktivitäten und Veranstaltungen der Initiative koordiniert.


Neben seinen acht ständigen Mitgliedern wird das Observatorio von einem Netzwerk herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus ganz Lateinamerika unterstützt, die an den Forschungsprojekten der Initiative beteiligt sind. Beraten wird die Initiative darüber hinaus von einem wissenschaftlichen Beirat, dem international angesehene Experten aus Lateinamerika angehören.


2020 wurde zudem die Gründung einer wissenschaftlichen Vereinigung in die Wege geleitet, die ihren Mitgliedern ein Netzwerk für den wissenschaftlichen Austausch und die Pflege sozialer Kontakte bieten wird. Für einen jährlichen Beitrag werden die Mitglieder Teil eines Expertennetzwerks, erhalten regelmäßig Informationen über aktuelle Forschungsergebnisse und können an der Jahreskonferenz von „Smart IP for Latin America“ teilnehmen. Die Vereinigung wird darüber hinaus an Ausschreibungen teilnehmen, um Fördergelder für die Initiative zu akquirieren.


Fünf Projekte untersuchen Schutzstandards


Aktuell widmet sich die Initiative in fünf verschiedenen Projekten aus unterschiedlichen Rechtsgebieten der übergreifenden Frage, welche Schutzstandards und -mechanismen in Lateinamerika für eine nachhaltige sozio-ökonomische Entwicklung der Region sinnvoll sind. Methodischer Ausgangspunkt ist dabei eine vergleichende Untersuchung der Gesetzeslage und Rechtsprechung in den für das betreffende Projekt jeweils relevantesten Ländern.


Ziel des Projekts „Patent Flexibilities“ ist es, zu erforschen, inwieweit sich die untersuchten Rechtsordnungen im Hinblick auf den Gegenstand des Patentschutzes, dessen Voraussetzungen und Begrenzungen unterscheiden. Die Beteiligten des Projekts „International Technology Transfer“ untersuchen vertrags- und kartellrechtliche Vorschriften und Ansätze, die den Technologietransfer fördern oder auch behindern können.


Im Bereich des Urheberrechts geht es in dem Projekt „Collective Management of Copyright and Related Rights“ darum, herauszufinden, wie die verschiedenen Systeme der kollektiven Rechtewahrnehmung funktionieren, welche Schwierigkeiten bestehen und inwieweit die Kulturschaffenden damit überhaupt Einnahmen zu erzielen in der Lage sind. Im Fokus des Projekts „Collective Distinctive Signs“ stehen Systeme zur Qualitätsdifferenzierung von lokalen Produkten. Dazu gehören Geographische Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen, Kollektivmarken und Gütesiegel. Durch eine vergleichende Studie der in den verschiedenen Ländern bestehenden Systeme sollen spezifische Bedürfnisse regionaler Produzenten identifiziert werden.


Ein weiterer Fokus der Initiative liegt auf bi- und multilateralen Staatsverträgen. Insbesondere mit Fokus auf das im vergangenen Jahr zwischen den Mercosur-Staaten und der EU ausgehandelte Freihandelsabkommens gilt es im Rahmen des Projekts „Free Trade Agreements” zu erforschen, ob in den betroffenen lateinamerikanischen Staaten die Voraussetzungen überhaupt gegeben sind, damit sie aus der Vereinbarung den erwarteten Nutzen ziehen können.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker
Personalie  |  25.06.2020

Zu Ehren von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker zum 85. Geburtstag

Am 25. Juni feierte Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker die Vollendung seines 85. Lebensjahres. Er hat in den über 30 Jahren seiner aktiven Zeit als Direktor des damaligen Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht ganz wesentlich zur Entwicklung des Immaterialgüterrechts beigetragen.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker (rechts) nimmt die ihm zur Emeritierung gewidmete Festschrift von Prof. Dr. Dres. h.c. Joseph Straus entgegen.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker (rechts) nimmt die ihm zur Emeritierung gewidmete Festschrift von Prof. Dr. Dres. h.c. Joseph Straus entgegen.

Wegweisend waren seine Arbeiten zum Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, die die europäische Harmonisierung vorantrieben. Der von ihm begründete und bis heute wissenschaftlich führende „Schricker-Kommentar“ gehört zum Handwerkszeug eines jeden deutschen Urheberrechtlers. Rechtspolitisch ging es dem Jubilar, der dieses Jahr zugleich sein goldenes Dienstjubiläum als wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft begeht, besonders um den Schutz des Schwächeren im Recht. So förderte er die Verbraucherorientierung im Lauterkeitsrecht und bereitete als Mitautor des sogenannten Professorenentwurfs den Weg für das deutsche Urhebervertragsrecht.


Gerhard Schricker inspirierte zahlreiche Schüler, die heute in Wissenschaft und Praxis führende Positionen einnehmen. Zu seinen großen Verdiensten gehört auch, dass er das Institut durch schwierige Zeiten geführt und es für die Zukunft unter neuer Leitung vorbereitet hat. Besonders dafür gebührt Gerhard Schricker der Dank des heutigen Kollegiums des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb.


Eine ausführliche Würdigung durch seinen Schüler Ansgar Ohly findet sich im Juni-Heft der GRUR International oder unter diesem Link.

Francis Fay (Europäische Kommission DG Agri) spricht beim GI-Workshop im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Veranstaltungsbericht  |  03.04.2020

GI-Workshop – Zwei Tage im Zeichen Geographischer Herkunftsangaben

Da die Wirkung des Schutzes Geographischer Herkunftsangaben bislang wenig erforscht ist, hat das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb im vergangenen Jahr eine Forschungsgruppe gegründet, die das GI-System der EU und darüber hinaus umfassend analysiert. Bei einem Workshop präsentierten die Wissenschaftler ihre bisherigen Forschungsergebnisse und tauschten sich mit internationalen Experten aus.

Francis Fay (Europäische Kommission DG Agri) spricht beim GI-Workshop im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb
Francis Fay von der Europäischen Kommission spricht beim GI-Workshop über die EU-Politik im Bereich der GIs

Geographische Herkunftsangaben (Geographical Indications, GIs) sind Bezeichnungen für Produkte aus einem geographischen Gebiet, die ihre Qualität oder ihren Ruf ihrer geographischen Herkunft verdanken. In der Europäischen Union werden sie als Immaterialgüterrechte durch ein eigenständiges Rechtssystem geschützt. Da es sich zugleich um ein Instrument der Agrarpolitik zur Förderung der Produktions- und Lebensverhältnisse im ländlichen Raum handelt, gibt es zahlreiche Unterschiede zu anderen Gebieten des Immaterialgüterrechts. Besonderheiten ergeben sich auch daraus, dass die erste und häufig wichtigste Phase der Rechtserteilung vor nationalen Behörden stattfindet, wodurch nationale Traditionen und Eigenheiten die angestrebte Einheitlichkeit des Schutzes beeinträchtigen könnten.


Da es zu GIs – trotz inzwischen verstärkter Aufmerksamkeit von Politik und Ökonomie für das Thema – bislang wenig rechtswissenschaftliche Forschung gibt, hat das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Anfang vergangenen Jahres ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen, um das GI-System der EU und darüber hinaus umfassend zu analysieren. Am 13. und 14. Februar fand im Institut ein Workshop über GIs statt, an dem internationale Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie Vertreter von Behörden der EU und aus einigen Mitgliedstaaten teilnahmen. Im Rahmen des Workshops konnten die Wissenschaftler des Instituts ihre bisherigen Forschungsergebnisse vorstellen und mit den Teilnehmern diskutieren.
 

Geographische Herkunftsangaben in der EU


Zu Beginn des Workshops erläuterte der Projektkoordinator Andrea Zappalaglio Ziele und Struktur des Projekts und präsentierte die Ergebnisse der Auswertung und empirischen Analyse der in den Spezifikationen zu den GIs zusammengefassten Schutzparameter, die in der EU-Datenbank DOOR (Database of Origin & Registration) registriert sind. In dieser von der EU-Kommission verwalteten Datenbank sind alle registrierten Agrarprodukte und Lebensmittel veröffentlicht.


Anschließend gaben Repräsentanten der EU-Kommission Einblicke in die Arbeiten und Pläne der neuen Kommission. Francis Fay, Leiter des für GIs zuständigen Referats der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG Agri), und Valerie Dufour (ebenfalls DG Agri) erläuterten die aktuelle Prüfungspraxis der Kommission sowie die EU-Politik im Bereich der GIs und diskutierten mit den Teilnehmern über Herausforderungen und Optionen zur Optimierung des Systems. Marie D'Avigneau und Malwina Mejer von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG Grow) berichteten über den Stand der Arbeiten zur Schaffung eines Schutzes von GIs für nicht-landwirtschaftliche Produkte.


Am zweiten Tag des Workshops präsentierte zunächst das Max-Planck-Forschungsteam die vorläufigen Resultate einer vergleichenden Analyse der nationalen Verfahren, nach denen GI-Anträge in den Mitgliedstaaten geprüft werden. Alexander von Mühlendahl, Anwalt in der Münchner Kanzlei Bardehle Pagenberg und Gastprofessor an der Londoner Queen Mary University, und Elisa Zaera Cuadrado vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) erläuterten anschließend das Verhältnis von Marken und GIs im EU-Recht und die Prüfungspraxis des EUIPO. Pilar Montero von der Universität Alicante referierte zum Umfang des Schutzes von GIs, der sich aus dem EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelt hat.
 

GIs aus internationaler Perspektive


Im zweiten Teil des Vormittags richtete sich der Fokus des Workshops auf die internationale Perspektive. Roxana Blasetti von der Universität Buenos Aires, die als Gastwissenschaftlerin am Institut tätig ist, stellte die ausgehandelte Lösung zum gegenseitigen Schutz von GIs der Vertragsparteien im Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vor. Anschließend gaben die Max-Planck-Wissenschaftler Suelen Carls und Pedro Batista einen Überblick über das Institutsprojekt „Smart IP for Latin America“ und erläuterten die Forschungsaktivitäten bezogen auf das Teilprojekt, das den Schutz von GIs in ausgewählten lateinamerikanischen Ländern untersucht. Zuletzt sprach Alexandra Grazioli, Direktorin der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), über Chancen und Herausforderungen für das von der WIPO verwaltete Lissabonner Abkommen über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben nach dem Inkrafttreten der Genfer Akte (Geneva Act) am 26. Februar 2020.


Der Workshop schloss mit einer intensiven Diskussion am Nachmittag des zweiten Tages, die von der Max-Planck-Wissenschaftlerin Annette Kur moderiert wurde. Das wertvolle Feedback der Teilnehmer gab der Forschungsgruppe des Instituts wichtige Impulse für die weitere Arbeit. Nach der empirischen Analyse der in der EU registrierten GIs wird sich das Projekt auf die Funktionsweise der in das Schutzsystem involvierten nationalen Behörden und auf die Zusammenarbeit zwischen diesen, den Antragstellern und der EU-Kommission konzentrieren. Aufbauend auf diesen empirischen Erkenntnissen ist eine Analyse ausgewählter Rechtsfragen geplant.

Personalie  |  03.03.2020

Professur für Digitale Transformation an der Universität der Bundeswehr München für Frank Mueller-Langer

Frank Mueller-Langer, Affiliated Research Fellow am Institut und nunmehr Professor an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität der Bundeswehr München, beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit den Auswirkungen der digitalen Transformation auf Unternehmen, Märkte und die Gesellschaft.

Frank Mueller-Langer. Foto: UniBw

Seine Arbeitsbereiche sind insbesondere Digitale Ökonomie, Innovationsforschung und Datenökonomie.


Vor der Berufung an die Universität der Bundeswehr München war Frank Mueller-Langer  als Wirtschaftswissenschaftler am Joint Research Centre der EU-Kommission (Abteilung für Digitale Ökonomie) in Sevilla und Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in der Abteilung Innovation and Entrepreneurship Research unter der Leitung von Dietmar Harhoff tätig. Frank Mueller-Langer arbeitete als Gastwissenschaftler an den renommierten US-Universitäten UC Berkeley und Columbia ebenso wie an der University of Canterbury in Neuseeland. Heute ist er dem Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb als affilierter Wissenschaftler weiterhin eng verbunden.


Frank Mueller-Langer ist Autor zahlreicher Aufsätze in renommierten, internationalen Fachzeitschriften. Seine Aufsätze umfassen ein breites Themenspektrum und wurden mehrfach international ausgezeichnet und gefördert, z.B. mit dem Best Paper Award der Zeitschrift Review of Economic Research on Copyright Issues, sowie durch die Sloan Foundation, das Tilburg Law and Economics Center und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Derzeit bearbeitet er eine Studie zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden auf Online-Arbeitsmärkten.


Weiterführende Informationen:

Zur Meldung der Universität der Bundeswehr München

Zur persönlichen Seite von Frank Mueller-Langer

Zur neuesten Publikation von Frank Mueller-Langer

10. GWB-Novelle: Vortrag von Dr. Thorsten Käseberg zum GWB-Digitalisierungsgesetz
Veranstaltungsbericht  |  20.02.2020

10. GWB-Novelle: Neue Instrumente für eine Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter

Mit dem „GWB-Digitalisierungsgesetz“ möchte die Bundesregierung das Kartellrecht fit machen für die Anforderungen der modernen Plattformökonomie. Im Rahmen des Münchner Kartellrechtsforums stellte Thorsten Käseberg, Leiter des Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik im Bundeswirtschaftsministerium, die wichtigsten Neuerungen des vorliegenden Referentenentwurfs vor.

10. GWB-Novelle: Vortrag von Dr. Thorsten Käseberg zum GWB-Digitalisierungsgesetz
Thorsten Käseberg spricht beim Münchner Kartellrechtsforum im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb über die 10. GWB-Novelle. Foto: Ulrike Garlet

Die Macht digitaler Plattformen stellt nicht nur Verbraucher und kleinere Unternehmen vor neue Herausforderungen, sondern auch die Wettbewerbsbehörden. Inwieweit die Wettbewerbspolitik neue Instrumente braucht, um Machtkonzentrationstendenzen in der Plattformökonomie entgegenwirken zu können, wird deswegen bereits seit längerem diskutiert.
 

Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der genau das vorsieht: Die geplante Novellierung soll dem Bundeskartellamt zusätzliche Instrumente an die Hand geben, um wirksamer gegen marktmächtige Digitalunternehmen vorgehen zu können. Ziel des Gesetzes ist nicht weniger als einen „digitalen Ordnungsrahmen“ zu schaffen.
 

Pünktlich zur offiziellen Bekanntgabe des Referentenentwurfs gab Thorsten Käseberg, Leiter des Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik im Bundeswirtschaftsministerium, im Rahmen des Münchner Kartellrechtsforums am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb einen Überblick über die geplanten Neuregelungen des „GWB-Digitalisierungsgesetzes“.
 

Politisches Kernstück des Referentenentwurfs ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen. „Man kann sagen, dass der Wind an dieser Stelle deutlich gedreht hat“, fasste Käseberg zu Beginn seines Vortrages die Grundstimmung in der Gesellschaft, aber auch in vielen Wettbewerbsbehörden weltweit, zusammen. Immer mehr Beobachter wiesen mittlerweile darauf hin, dass die Behörden mit den aktuellen Regeln manche Verhaltensweisen von dominanten Unternehmen nicht mehr in den Griff bekommen könnten.
 

Die zunehmende Bedeutung von Daten als Wertschöpfungsfaktor greift die Novelle auf, indem sie den „Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ als zusätzliches Kriterium bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens einführt (§ 18 Abs. 3 GWB n.F.). Zudem hält im neuen Paragraphen 18 Abs. 3b das Konzept der „Intermediationsmacht“ als Faktor für die Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung Einzug in das Gesetz. Dadurch soll die Rolle, die Plattformunternehmen als Vermittler auf mehrseitigen Märkten typischerweise einnehmen, besser erfasst werden.
 

Den veränderten Rahmenbedingungen von digitalen Geschäftsmodellen trägt die GWB-Novelle auch durch eine Ausweitung der „Essential Facilities Doctrine“ Rechnung. „Wir haben versucht, den bisher auf rein physischen Infrastrukturen beruhenden Tatbestand zu öffnen und zu internationalisieren“, so Käseberg. Weigert sich ein marktbeherrschendes Unternehmen, einem anderen Unternehmen Zugang zu Daten zu gewähren, kann dieses Verhalten nach dem neuen Paragraphen 19 Abs. 2 Nr. 4 unter bestimmten Voraussetzungen als wettbewerbsrechtlich missbräuchlich eingestuft werden. „Auch, wenn wir die Frage der Governance von Daten damit nicht abschließend lösen können, wollen wir ein Instrument für den Fall eines klaren Missbrauchs schaffen.“
 

Besonders stark umkämpft dürfte nach Einschätzung von Käseberg der neue Paragraph 19a sein, der in Absatz 2 besondere Verhaltenspflichten für große Plattformunternehmen vorsieht, deren überragende marktübergreifende Bedeutung das Bundeskartellamt festgestellt hat. Die Behörde kann ihnen unter anderem untersagen, Angebote von Wettbewerbern anders zu behandeln als eigene Angebote (Selbstbegünstigungsverbot) und auf einem Markt, auf dem sie zwar nicht marktbeherrschend sind, ihre Stellung aber schnell ausbauen können, Wettbewerber zu behindern. Desweiteren kann das Bundeskartellamt ihnen untersagen, durch die Nutzung der von ihnen gesammelten Daten auf einem anderen Markt Zutrittsschranken zu errichten oder die Portabilität von Nutzerdaten zu erschweren.
 

Die deutsche Missbrauchskontrolle greift nach Paragraph 20 Abs. 1 bereits unterhalb der Schwelle von Marktmacht bei einer Abhängigkeit von Unternehmen. Gegenwärtig gelten diese Regelungen jedoch nur zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen. In der 10. GWB-Novelle ist eine Aufhebung dieser Beschränkung geplant.
 

Neben der Reform der Missbrauchsaufsicht möchte die 10. GWB-Novelle unter anderem die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle anheben und die Kooperation von Unternehmen rechtssicherer machen. Umgesetzt wird mit der Gesetzesnovelle zudem die ECN+-Richtlinie, die eine Stärkung der Wettbewerbsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU zum Ziel hat.

Verschiedenes  |  15.01.2020

Innovation & Entrepreneurship Seminar: Schon mehr als 150 internationale Gastvorträge

Die Max Planck Innovation & Entrepreneurship Seminarreihe der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung, vormals Brown Bag-Seminar, ist mittlerweile eine fest etablierte Größe in der Münchner Forschungslandschaft und darüber hinaus.

Foto: Myriam Rion

Die Innovation & Entrepreneurship Seminarreihe, bis Ende 2019 noch unter dem Namen Brown Bag-Seminar, wurde kurz nach Einrichtung der von Dietmar Harhoff geleiteten Abteilung im Jahr 2013 ins Leben gerufen. Die Seminare finden üblicherweise in wöchentlichem Turnus statt und sind auch für externe Forschende und Studierende offen. Seit Einrichtung der Seminarreihe haben nunmehr bereits über 150 Gastvorträge von Forschenden aus ganz Europa, den USA, Kanada, Afrika und Asien stattgefunden.


Zur Seminarreihe


Kommende Veranstaltungen

Veranstaltungsbericht  |  10.01.2020

RISE2 Workshop 2019 – Zwei Tage intensiver wissenschaftlicher Austausch für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Am 16. und 17. Dezember 2019 nahmen 50 internationale Nachwuchsforscherinnen und -forscher von über 20 Universitäten aus ganz Europa und den USA am 2. Research in Innovation, Science and Entrepreneurship Workshop (RISE2) teil.

Foto: Myriam Rion

Bereits zum zweiten Mal wurde die zweitägige Veranstaltung von Promovierenden und Postdocs der Abteilung Innovation and Entrepreneurship Research unter der Leitung von Dietmar Harhoff organisiert, um jungen Forschenden die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten zu präsentieren und diskutieren.


Die diesjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten zwei Workshop-Tage mit einem spannenden Programm, das aus 14 Vorträgen zu den Themen “Economics of Innovation, Science and Entrepreneurship” mit verschiedenen methodischen Ansätzen bestand, denen 14 Diskussionen mit erfahrenen Forscherinnen und Forschern folgten. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung war die inspirierende Keynote von Pierre Azoulay, Professor an der MIT Sloan School of Management und Research Associate am National Bureau of Economic Research.


Am ersten Tag konzentrierte sich der Workshop auf Themen rund um die Determinanten wissenschaftlicher Produktivität. Die Referierenden stellten Forschungsergebnisse vor, wie interessante Forschungsfragen und potenzielle Koautorinnen und -autoren ausgewählt werden sowie welche Bedeutung der Zugang zu Fördermitteln und Forschungsausstattung hat. Der Nachmittag war Genderfragen im Bereich der Wissenschaft gewidmet, insbesondere der Analyse von Peer-Effekten und der Bedeutung weiblicher Rollenvorbilder. Zum Abschluss des Tages präsentierte der Hauptredner Pierre Azoulay interessante Forschungsergebnisse zum Thema “The Impact of Scientific Training on Today’s Trainers”. Er betonte, dass gezielte Ausbildungsprogramme für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen wichtigen Beitrag zur Förderung wissenschaftlicher Talente leisten sowie dazu beitragen, dass diese in der Wissenschaft aktiv bleiben.


Der Vormittag des zweiten Tages bot interessante Einblicke in die Themen Innovation und Entrepreneurship. Hier wurden Forschungen zur geografischen Verbreitung von Wissen sowie zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in kommerzielle Anwendungen präsentiert. Sie beleuchteten die Bedingungen, unter denen Universitäten und einzelne Forschende die Innovationskraft ihrer Communities fördern. Am Nachmittag konzentrierte sich der Workshop auf Fragen zur Gestaltung und zu Auswirkungen von Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler simulierten mögliche Folgen von Veränderungen im derzeitigen europäischen Patentsystem. Darüber hinaus lieferten sie evidenzbasierte Ergebnisse zu Auswirkungen von Patenten auf Start-ups sowie auf das Preisgestaltungsverhalten von Unternehmen.


Das komplette Programm mit allen Themen finden Sie hier sowie weitere Eindrücke auf Twitter unter #RISE2Workshop.


Die RISE Workshop-Reihe zielt darauf ab, eine ausgewählte Anzahl herausragender Forschungsarbeiten von Promovierenden und Junior Postdocs eingehend zu diskutieren, Feedback zu geben sowie sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Forschungsinstitutionen zu vernetzen.


Wir bedanken uns bei allen, die an der Organisation des Workshops mitgewirkt haben, sowie allen Teilnehmern, dem Hauptredner, den Diskutanten und Vortragenden für einen wirklich herausragenden RISE2 Workshop 2019. Wir freuen uns auf den RISE3 Workshop 2020.

Verbraucherrechtstage im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Veranstaltungsbericht  |  10.01.2020

Datenzugang, Verbraucherinteressen und Gemeinwohl

Anlässlich der Verbraucherrechtstage 2019, deren wissenschaftliche Betreuung das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb übernommen hatte, diskutierten Vertreter aus Wissenschaft und Politik, wie der Zugang zu Daten im digitalen Zeitalter verantwortungsvoll gestaltet werden sollte.

Verbraucherrechtstage im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Bei den Verbraucherrechtstagen tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema „Datenzugang, Verbraucherinteressen und Gemeinwohl“ aus. Foto: BMJV

Daten treiben die digitale Transformation an. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, sind das Futter für Künstliche Intelligenz und die Voraussetzung für Innovation.


Im digitalen Zeitalter sind Unternehmen, Verbraucher und auch der Staat auf den Zugang zu Daten angewiesen, die von anderen kontrolliert werden. Die Notwendigkeit und Rechtfertigung neuer Datenzugangsregeln sowie die Frage nach deren konkreter Ausgestaltung stellt deswegen nicht nur die Politik – auf nationaler und europäischer Ebene – vor neue Herausforderungen, sondern gewinnt jüngst auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs an Bedeutung.


Vertreter aus Wissenschaft und Politik für eine Diskussion über Fragen des Datenzugangs zusammenzubringen, war deswegen das Ziel der Verbraucherrechtstage 2019. Die wissenschaftliche Betreuung der zweitägigen Veranstaltung im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb unter Federführung seines Direktors Josef Drexl übernommen.


Im Rahmen von Vorträgen, Keynotes und einer Podiumsdiskussion erörterten die Teilnehmer, wie der Zugang zu Daten im digitalen Zeitalter gestaltet werden sollte, damit Innovation und Wettbewerb gefördert, gleichzeitig aber Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt werden. Die Veranstaltung beleuchtete die Frage des Datenzugangs nicht nur vor einem wettbewerbspolitischen Hintergrund, sondern rückte vor allem Gemeinwohl- und Verbraucherinteressen in den Fokus.


Die Keynote am ersten Veranstaltungstag übernahm Professor Christiane Wendehorst, die als Co-Sprecherin der Datenethikkommission der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse der Kommissionsarbeit erläuterte. In der Keynote am zweiten Tag gab Malte Beyer-Katzenberger von der Europäischen Kommission mit seinem „Bericht aus der europäischen Werkstatt“ einen Einblick, welche Initiativen sich auf Kommissionsebene im Hinblick auf die Förderung von Datenzugang abzeichnen.


Vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sprachen Professor Josef Drexl über die mögliche Einführung von Datenzugangsansprüchen von Verbrauchern in Bezug auf Daten, die von „Smart Products“ generiert werden, Jörg Hoffmann über das Potenzial bestehender und zukünftiger sektorspezifischer Zugangsansprüche von Wettbewerbern sowie Heiko Richter über Regeln, die dem Staat zum Zwecke der Verfolgung von Gemeinwohlbelangen den Zugang zu Daten der Privatwirtschaft eröffnen.


Die Beiträge der Tagung sollen in einem Sammelband dokumentiert werden, der noch im Jahr 2020 erscheinen soll. Die rechtspolitische Bedeutung der Veranstaltung wird nicht zuletzt durch den Umstand unterstrichen, dass Deutschland in der zweiten Jahreshälfte 2020 die Ratspräsidentschaft auf europäischer Ebene übernehmen wird. Unbestreitbar ist jedenfalls der Stellenwert, dem das Ziel der Förderung des Datenzugangs inzwischen auch in der Regierungspolitik eingeräumt wird. „Wir setzen uns für einen verbesserten Zugang zu Daten ein, und rücken mit den Verbraucherrechtstagen dabei das Gemeinwohl und die Verbraucherinteressen in den Fokus der Diskussion. Unerlässlich ist, dass dabei stets der Schutz der Rechte eines jeden Einzelnen gewährleistet wird“, sagte Staatssekretär Gerd Billen zum Ausklang der Veranstaltung.


Eine ausführliche Zusammenfassung der Verbraucherrechtstage finden Sie hier.

Auszeichnung  |  19.12.2019

Dietmar Harhoff wird für sein berufliches Wirken mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse geehrt

Am Donnerstag, den 19. Dezember 2019, hat Dietmar Harhoff in Berlin im Bundesministerium für Bildung und Forschung im Beisein von Bundesministerin Anja Karliczek das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für seine Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland entgegengenommen.

v.l.n.r. Dietmar Harhoff und Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek. Foto: BMBF/Hans-Joachim Rickel.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verlieh Dietmar Harhoff die Auszeichnung am 2. September 2019 auf Vorschlag des Bundesministeriums in Anerkennung seines beruflichen Wirkens.


Harhoff widmet seit vielen Jahren seine Expertise der unabhängigen und wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung zu den Themen Forschung und Innovation. Dietmar Harhoff trage mit seinem Engagement wesentlich dazu bei, insbesondere im Bereich der Digitalisierung innovative Ideen zu entwickeln, um somit den Wohlstand und die Lebensqualität in Deutschland zu sichern, so die Ministerin.


Von 2007 bis 2019 leitete Harhoff die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung leistet und jährlich Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vorlegt. Seit 2010 ist Dietmar Harhoff zudem Mitglied im Steuerkreis des Innovationsdialogs der Bundeskanzlerin.


Seit 2019 ist er Leiter der Gründungskommission der neuen Agentur für Sprunginnovationen (SprinD), die Innovationen auf den Weg bringen soll, die technologisch radikal neu sind und ein hohes Potenzial für eine marktverändernde Wirkung mit neuen Produkten, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten enthalten.


Zudem ist er seit diesem Jahr Leiter der Kommission Niedersachsen 2030, die im Auftrag der niedersächsischen Landesregierung Handlungsoptionen erarbeiten soll, wie das Bundesland auf aktuelle große gesellschaftliche und technologische Herausforderungen reagieren kann.


Der Verdienstorden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für das Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst.

Feierliche Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften im Herkulesssaal der Münchner Residenz
Veranstaltungsbericht  |  19.12.2019

Wirtschaft, Gesellschaft und Recht im digitalen Wandel

In seinem Festvortrag anlässlich der feierlichen Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften widmete sich Josef Drexl der Frage, ob das gewachsene Recht noch in der Lage ist, neue digitale Geschäftsmodelle angemessen zu regeln.

Feierliche Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften im Herkulesssaal der Münchner Residenz
Feierliche Jahressitzung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in der Münchner Residenz, Foto: BAdW
Josef Drexl bei seinem Festvotrag in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Josef Drexl bei seinem Festvotrag, Foto: BaDW

Wenn die Bayerische Akademie der Wissenschaften in der Vorweihnachtszeit ihre Mitglieder und ausgesuchte Gäste zu ihrer feierlichen Jahressitzung lädt, wird es traditionell festlich. In der stilvollen Kulisse des Herkulessaales der Münchner Residenz dreht sich die Debatte nicht nur um die 260jährige Geschichte der außeruniversitären Forschungseinrichtung, sondern auch um die Zukunft. Denn mit der Quantentechnologie-Forschung des Leibniz-Rechenzentrums, dem Walther-Meißner-Institut für Tieftemperaturforschung als Teil der Hightech-Agenda Bayerns und dem 2018 gegründeten Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) spielt die Akademie auch bei Zukunftsthemen ganz vorne mit. „Die Akademie blickt auf eine ehrwürdige Historie zurück und betreibt gleichzeitig Zukunftsforschung auf höchstem Niveau“, fasste dies der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler in diesem Jahr in seinem Grußwort vor den Mitgliedern der Akademie und den geladenen Gästen zusammen.


Der wissenschaftliche Festvortrag – traditionell einer der Höhepunkte der Agenda – stand in diesem Dezember im Zeichen der digitalen Transformation. Professor Josef Drexl, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und seit 2010 Mitglied der Akademie, sprach über die juristischen Herausforderungen, die digitale datenzentrierte Geschäftsmodelle mit sich bringen.


Denn die Digitalisierung verändert nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend. Neue technologische Entwicklungen stellen auch das geltende Recht vor vielfältige Herausforderungen. „Die liberale und demokratische Gesellschaft steht vor der großen Aufgabe, sich angesichts der technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen auf die eigenen Werte zurückzubesinnen und das Verhältnis von Staat, Wirtschaft und Bürgern neu zu durchdenken und zu ordnen“, stellte Josef Drexl als Grundthese in den Mittelpunkt seines Vortrags.


Anhand von drei Beispielen – der Proteste gegen die EU-Urheberrechtsreform, der Diskussion über die Einführung eines Dateneigentums und des Kartellrechts im Digitalbereich – zeigte er, dass die traditionellen Instrumente der Marktregulierung oft nicht mehr geeignet sind, die modernen Probleme der Digitalwirtschaft ohne Berücksichtigung der Freiheitsrechte der Bürger – insbesondere des Rechts auf Datenschutz – befriedigend zu lösen.


In seinem Vortrag machte der Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb ebenfalls deutlich, dass gegenwärtig alle Staaten der Welt eine Entscheidung über den Stellenwert der Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger, auch in Hinblick auf das Funktionieren der Demokratie in der Zukunft, zu treffen haben. Der Ansicht, Datenschutz sei ein Hindernis für digitale Innovationen und beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Vergleich vor allem zu den USA und China, erteilte er in diesem Zusammenhang eine klare Absage. „Es wäre falsch, den Schutz von personenbezogenen Daten einseitig als Innovationshemmer zu verstehen. Er setzt die Maßstäbe, wie mit Daten im digitalen Zeitalter umzugehen ist. Gleichzeitig schafft er die notwendigen Anreize für digitale Innovationen, die gebraucht werden, um Datenschutz technisch zu ermöglichen“, so Josef Drexl in der Münchner Residenz.


Den kompletten Festvortrag zum Nachlesen finden Sie  hier


Den Vortrag zum Nachhören gibt es im Podcast