Studie  |  27.11.2025

Wer nutzt Künstliche Intelligenz in der Forschung − und wofür?

Eine neue Studie liefert Antworten auf Basis einer Umfrage unter mehr als 6.000 Forschenden der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft.

Punktdiagramm mit Fehlerbalken zeigt Vertrautheit mit AT-Tools nach Geschlecht, Altersgruppen, Bildungsniveau, Berufserfahrung und Fachbereichen.
Abbildung 1: Der Zusammenhang zwischen individuellen Eigenschaften und Vertrautheit mit KI-Tools.
Diagramm zeigt die prozentuale Verteilung der Nutzung eines KI-Tools für verschiedene Forschungszwecke, mit zwei Datensätzen zum Vergleich.
Abbildung 2: „Wofür verwenden Sie KI-Tools in Ihrer Forschung? Wählen Sie alle zutreffenden Antworten aus.“ Vergleich mit der Studie von Van Noorden & Perkel (2023). AI and Science: What 1,600 Researchers Think, Nature 621 (7980), 672–675.
Balkendiagramm zeigt Barrieren bei der Nutzung von KI, mit rechtlichen Unsicherheiten, fehlendem Wissen und Datenschutzbedenken als häufigste Gründe.
Abbildung 3: Häufigkeit der Hindernisse, die von den Befragten als zwei Hauptgründe für die begrenzte Nutzung von KI-Tools genannt wurden.

Im Juni 2024 wurden alle Mitarbeitenden der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft eingeladen, an einer anonymen Umfrage zur Nutzung von KI-Tools für ihre Arbeit teilzunehmen. Da Forschende und Support-Mitarbeitende sehr unterschiedliche Aufgabenprofile und Möglichkeiten zur Nutzung von KI haben, werden sie getrennt betrachtet. Die aktuelle Analyse konzentriert sich auf die 6.215 vollständigen Antworten von Forschenden, die weitgehend repräsentativ für die beiden Forschungsorganisationen sind. Die Umfrage befasste sich mit KI-Tools im Allgemeinen und nicht speziell mit generativer KI, obwohl letztere aufgrund ihrer Sichtbarkeit in der öffentlichen Debatte möglicherweise eine wichtige Rolle in den Überlegungen der Befragten gespielt hat.


Die wichtigsten Erkenntnisse über die Nutzung von KI durch Forschende wurden nun in Research Policy veröffentlicht, einer international führenden Fachzeitschrift mit Peer-Review, die sich mit Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik und deren Auswirkungen auf Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft befasst.


Forschende nutzen KI-Tools aktiv, wobei die Anwendungsmuster je nach Rolle und Überzeugung variieren.


Viele Forschende in der Stichprobe nutzen bereits KI-Tools: 42,4% geben an, dass sie mit diesen Tools sehr oder ziemlich vertraut sind, während 44,0% sagen, dass sie sie schon einige Male oder öfter verwendet haben. Fast ein Viertel (25,9%) aller Forschenden nutzt KI-Tools täglich oder häufiger. Nur etwa jeder fünfte Forschende (22,2%) nutzt KI nie für seine Arbeit.


Es zeigen sich klare Muster hinsichtlich der Frage, wer mit KI besser vertraut ist (Abbildung 1). Jüngere Forschende nutzen KI tendenziell häufiger als ältere. Auch Personen mit höherem Bildungsniveau sind besser mit KI-Tools vertraut. Frauen geben an, weniger Erfahrung mit KI-Tools zu haben als Männer.


Befragte, die KI-Tools verwenden, stehen deren potenziellen Auswirkungen auf die Forschungsqualität, die Kompetenzentwicklung und die Gesellschaft im Allgemeinen tendenziell positiver gegenüber. Während eine überwältigende Mehrheit der Forschenden (69,2%) davon ausgeht, dass KI ihr Fachgebiet in den nächsten zehn Jahren verändern oder sogar revolutionieren wird, sind sie sich hinsichtlich der Auswirkungen von KI-Tools auf die Gesellschaft uneinig: 40,6% glauben, dass KI-Tools mehr Chancen als Risiken bieten, während 22,2% der Meinung sind, dass sie mehr Risiken als Chancen mit sich bringen.


Es zeigt sich ein Gender Gap bei der Nutzung von KI – wie auch in anderen Studien dokumentiert – der sich weitgehend durch Unterschiede in der Vertrautheit mit KI-Tools erklären lässt.


Andere Studien haben gezeigt, dass Frauen KI tendenziell weniger nutzen als Männer. Wir dokumentieren diese Tendenz auch für Forschungsaufgaben bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die detaillierten Daten belegen, dass der Gender Gap bei der Nutzung von KI für Forschungszwecke nicht auf Fähigkeiten oder negative Vorstellungen über KI zurückzuführen sind, sondern vielmehr auf die Vertrautheit mit KI-Tools. Sobald Frauen beginnen, KI-Tools zu nutzen, empfinden sie diese als ebenso hilfreich wie Männer.


KI wird zum Mitgestalter und unterstützt nicht nur periphere, sondern auch zentrale Forschungsaufgaben.


Forschende setzen KI mittlerweile in jeder Phase des Forschungsprozesses ein (Abbildung 2). Zu den häufigsten Anwendungsbereichen zählen das Testen von Ideen, das Schreiben von Programmcode und das Verfassen von Forschungsarbeiten. Bemerkenswert ist, dass Forschende KI-Tools vor allem für diejenigen Aufgaben einsetzen, für die sie am meisten Zeit benötigen.


Effizienz ist ein wichtiger Faktor für die Nutzung, doch viele haben Schwierigkeiten effektiv zu prompten.


Die Hälfte der Forschenden (50,4%) gab an, KI zu nutzen, um ihre Arbeit zu beschleunigen. Unsere Umfrage deutet jedoch darauf hin, dass der effektive Einsatz von KI-Tools entsprechende Fähigkeiten erfordert. Um die Fähigkeit zum Erstellen von Prompts zu messen, wurde den Befragten ein Bild eines visuellen Phänomens gezeigt und sie wurden gebeten, einen Prompt zu erstellen, um das Phänomen mit einem großen Sprachmodell (LLM) zu identifizieren. Ein Prompt wurde als erfolgreich gewertet, wenn nach zehn Iterationen mit einem LLM mindestens eines die richtige Antwort lieferte oder vorschlug, das Bild in ein LLM hochzuladen. Trotz ihrer hohen Bildung und ihrer Kenntnisse über KI-Tools gelang es nur einem Fünftel der Forschenden (21,0%), eine erfolgreiche Eingabeaufforderung für die Testaufgabe zu erstellen. Zu lernen, wie man Prompts schreibt, ist offenbar eine neue Fähigkeit an sich. Diejenigen, die eine Schulung zum Schreiben von Prompts und zur Verwendung von KI erhalten haben, sind viel eher in der Lage, gute Prompts zu erstellen.


Institutionen können die Einführung beschleunigen, indem sie wichtige Hindernisse angehen: Rechtsunsicherheit, mangelndes Wissen und eingeschränkten Zugang zu geeigneten Tools.


Viele der Hindernisse für einen häufigeren Einsatz von KI könnten durch institutionelle Maßnahmen abgebaut werden (Abbildung 3). Die am häufigsten genannten Hindernisse sind rechtliche Unsicherheiten (17,6%), mangelndes Wissen (17,4%) und die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Tools (16,6%). Rechtliche Unsicherheiten sind besonders wichtig für Forschende, die viel Verwaltungsarbeit leisten, wie z. B. im Personal- und Projektmanagement.


Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wünschen sich außerdem klarere Richtlinien. Die meisten Befragten bevorzugen allgemeine Leitlinien, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen. 58,7% erwarten Leitlinien von supranationalen Gremien wie der EU und 51,3% erwarten Leitlinien von ihren eigenen Forschungsorganisationen (der Max-Planck-Gesellschaft oder der Fraunhofer-Gesellschaft).


Fazit


Die rasante Entwicklung von KI hat dazu geführt, dass neue Tools schnell von der Forschungsgemeinschaft angenommen wurden, wodurch KI sowohl zu einem wichtigen Forschungsthema an sich als auch zu einem Werkzeug geworden ist, um die Forschung voranzubringen. Forschende integrieren KI zunehmend in ihre Kernaktivitäten. Während die Meinungen hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen von KI auf bahnbrechende Innovationen, die Entwicklung von Fähigkeiten und die Gleichberechtigung in der Forschung geteilt sind, herrscht allgemeiner Konsens darüber, dass diese Technologie die Forschungspraxis tiefgreifend verändern wird. Da KI zu einem immer wichtigeren Forschungsinstrument wird, ist es unerlässlich, zu verstehen, wer sie für welche Aufgaben nutzt und vor welchen Herausforderungen die Anwenderinnen und Anwender stehen. Dieses Wissen ist entscheidend für die Gestaltung künftiger Strategien, die Unterstützung von Forschenden bei der effektiven und verantwortungsvollen Einführung der Technologie und die Wahrung wissenschaftlicher Standards.


Zur Studie:


Chugunova, Marina; Harhoff, Dietmar; Hölzle, Katharina; Kaschub, Verena; Malagimani, Sonal; Morgalla, Ulrike; Rose, Robert (2026). Who Uses AI in Research, and for What? Large-Scale Survey Evidence from Germany, Research Policy, 55 (2), 105381. DOI

Luftaufnahme eines gewundenen, türkisfarbenen Flusses, umgeben von dichtem, grünem tropischem Wald in Brasilien. Foto: Jose Sabino/Pixabay
Studie  |  21.11.2025

Wie Daten und ihre Governance den Klimaschutz in Brasilien fördern können

Ob in der Land­wirtschaft oder im Stadt­leben: ver­läss­liche Infor­mationen über Emissionen, Landnutzung und Ressourcenflüsse können den Unterschied machen zwischen wirksamer Klimapolitik und leerem Versprechen. Ein Projekt des Instituts setzt hier an und untersucht, wie “Data Governance“ genutzt werden kann, um die Klimaziele der Vereinten Nationen in Brasilien zu erreichen – nachzulesen im gerade veröffentlichten Bericht.

Luftaufnahme eines gewundenen, türkisfarbenen Flusses, umgeben von dichtem, grünem tropischem Wald in Brasilien. Foto: Jose Sabino/Pixabay
Foto: Jose Sabino/Pixabay
Luftaufnahme eines gewundenen, türkisfarbenen Flusses, umgeben von dichtem, grünem tropischem Wald in Brasilien. Foto: Jose Sabino/Pixabay
Foto: Jose Sabino/Pixabay

Brasilien zwischen Amazonien und Metropole

Brasilien ist in vielerlei Hinsicht eine Klimaschlüsselregion: Der Amazonas bindet enorme Mengen CO2, während urbane Zentren wie São Paulo riesige Mengen an Treibhausgasen freisetzen. Der Bericht zeigt, dass beide Realitäten eng miteinander verbunden sind – über Lieferketten, Konsummuster und Energieversorgung. Der Zugang zu Daten hat auch globale Auswirkungen auf den internationalen Produktexport und den Markteintritt. Zum Beispiel könnten Kaffeebauern aus Brasilien auf den EU-Markt kommen, wenn sie die Herkunft und Nachhaltigkeit ihrer Produkte nachweisen können. Der Zugang zu Klimadaten und der Einsatz von Technologien zur Produktrückverfolgung könnten ihnen dabei helfen, internationale Standards zu erfüllen. Die Herausforderung besteht darin, die unterschiedlichen Interessen von Industrie, Politik und Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um Fortschritt zu ermöglichen.


Vom Workshop zur Methode

Im Dezember 2022 brachte das Institut in São Paulo Akteure aus der Industrie, der Technologie, den Behörden und den NGOs beim Workshop Data Sharing & Climate Action in Brazil zusammen. Ziel war, konkrete Situationen zu identifizieren, in denen “Data Sharing” den Klimaschutz voranbringen und dadurch das UN-Klimaziel Nr. 13 unterstützen kann. Es wurden Initiativen und Geschäftsmodelle vorgestellt, die bereits Daten, KI und digitale Technologien nutzten.


Nach dem Workshop hat das Forschungsteam eine rechtliche und politische Analyse durchgeführt, die Folgendes gezeigt hat: Der Datenaustausch allein reicht nicht aus; es braucht eine starke Governance der Klimadaten. Ohne sie kann es zu Problemen wie Fehlinterpretationen, Missbrauch und Konflikten über Dateneigentum und -kontrolle kommen, was die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels gefährden könnte.


Der Bericht zeigt eine Methode, um klimabezogene Kontexte zu identifizieren und herauszufinden, welche Art von Data Governance geeignet ist, um das Potenzial von Daten für den Klimaschutz besser zu nutzen.


Gesetzlicher Rahmen: Viel Regelwerk, wenig Verbindung

Der aktuelle Rechtsrahmen verbindet Umwelt- und Klimapolitik nicht mit der Datenregulierung. Insbesondere fehlt in Brasilien derzeit eine rechtliche Definition von Klimadaten, die dazu beitragen würde, konkurrierende Interessen auszugleichen, wenn der Datenaustausch für Klimaschutzmaßnahmen mit anderen Werten wie der Freiheit der Wirtschaftstätigkeit oder dem Schutz personenbezogener Daten kollidiert. Die Festlegung einer solchen Definition ist ein grundlegender Schritt hin zu einer kohärenten Klimadaten-Governance.


In Bezug auf die an den Klimadaten interessierten Parteien betont der Bericht, dass die Daten-Governance für Klimaschutzmaßnahmen je nach Ausgewogenheit anderer Interessen gestärkt oder eingeschränkt werden kann.


Ohne Data Governance bleiben viele technische Möglichkeiten ungenutzt. Fehlende gesetzliche Kohärenz bremst jedoch das volle Potenzial.


Praktische Beispiele für Daten im Einsatz

Der Bericht identifiziert vier Klimabereiche, in denen der Zugang zu Daten und ihr Austausch von entscheidender Bedeutung sind. Er untersucht die jeweiligen rechtlichen Implikationen und erörtert, welche Elemente der Data Governance eine Lösung darstellen können.

  • Nachhaltige Landnutzung: Es gibt Firmen für Precision Farming, die Datenlösungen anbieten, mit denen Landwirte die Auswirkungen ihrer Landwirtschaft auf die Umwelt überwachen und vorhersagen können, darunter den CO2-Fußabdruck, den Energieverbrauch, den Abfall und den Wasserverbrauch.
  • Rückverfolgbarkeit: Blockchain und KI sind entscheidend, um Produkte entlang der gesamten Lieferkette nachzuverfolgen. Sie ermöglichen die Sammlung von Echtzeitdaten zu Produktionsprozessen, Transport und Vertrieb und garantieren die Echtheit und Authentizität dieser Daten.
  • Bekämpfung illegaler Aktivitäten: Mit den Daten von Satelliten kann die Regierung besser verfolgen, wo illegale Abholzung, Bergbau und Landraub stattfinden.
  • Smart Cities: Die Daten von Smart Metern könnten der Regierung in São Paulo und Forschenden helfen, Informationen über den Energieverbrauch der Nutzer zu erhalten und die Energiewende besser zu planen.


Wege nach vorn

Um das Potenzial von Daten in Brasilien im Kampf gegen den Klimawandel zu nutzen, schlagen die Autor*innen vor, die Interessen richtig abzuwägen und Partnerschaften sowie Datenplattformen für Klimadaten zu fördern. Auf diesen Plattformen können alle Beteiligten Daten unter fairen Bedingungen teilen und davon profitieren. Sind Daten unter guten Bedingungen und mit klaren Regeln verfügbar, kann das mehr Initiativen für Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen hervorrufen. Aus rechtlicher Sicht könnte der brasilianische Rechtsrahmen von einer klaren Definition von Klimadaten profitieren. Das würde eine Grundlage und einen Anreiz bieten, die Daten mit Rechtssicherheit zu teilen.



Vicente Bagnoli, Carolina Weber (née Banda), Germán Oscar Johannsen, Christiane Bedini Santorsula, Maria Beatriz Monteiro, Juliana Abrusio
Data Governance in Emerging Economies to Achieve the Sustainable Development Goals Brazil Country Report Based on the Workshop ‘Data Governance for Climate Action in Brazil’ (São Paulo, 15-16 December 2022)
Max Planck Institute for Innovation & Competition Research Paper No. 25-22

Eine Illustration zeigt eine Person mit grauen Haaren, die eine orangefarbene Langarmbluse trägt und vor einem Laptop sitzt. Die Person hält sich mit einer Hand den Kopf, was auf Verwirrung oder Nachdenken hindeutet. Über dem Kopf befindet sich eine Sprechblase mit einem Fragezeichen. Auf dem Bildschirm des Laptops ist ein Ausrufezeichen in einem Dreieck zu sehen. Im Hintergrund hängt ein Blatt Papier mit einem Paragraphenzeichen und mehreren Linien, die Text symbolisieren.
Studie  |  14.11.2025

Mehrheit der Deutschen kennt neue digitale Verbraucherrechte nicht

Eine aktuelle Studie warnt vor einem Misserfolg von Verbraucherrechtsreformen durch Informationslücken. Die repräsentative, vom Institut durchgeführte Befragung hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Erwachsenen in Deutschland gesetzliche Verbraucherrechte, die ihnen innovative Dienstleistungen und IT-Sicherheit ermöglichen, nicht kennt. Einige Bevölkerungsgruppen sind jedoch systematisch besser informiert.

Eine Illustration zeigt eine Person mit grauen Haaren, die eine orangefarbene Langarmbluse trägt und vor einem Laptop sitzt. Die Person hält sich mit einer Hand den Kopf, was auf Verwirrung oder Nachdenken hindeutet. Über dem Kopf befindet sich eine Sprechblase mit einem Fragezeichen. Auf dem Bildschirm des Laptops ist ein Ausrufezeichen in einem Dreieck zu sehen. Im Hintergrund hängt ein Blatt Papier mit einem Paragraphenzeichen und mehreren Linien, die Text symbolisieren.
Symbolbild: KI-generiert.

Es wurden zwei Alltagsszenarien untersucht, deren Rechtsgrundlage in den letzten Jahren reformiert wurde. In beiden Szenarien hat der europäische Gesetzgeber das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, und gleichzeitig Innovationen aktiv zu fördern und letztlich den Wettbewerb zu stärken. Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen stellt Verbraucherinnen und Verbraucher vor neue Herausforderungen, denen nunmehr mit Rechten begegnet wurde. Die Studie dokumentiert jedoch eine mangelnde Bekanntheit der Neuerungen. Es besteht die Gefahr, dass die vom Gesetzgeber intendierten Effekte ausbleiben.


Kontowechselservice


Gemäß der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die 2018 in deutsches Recht implementiert wurde, sind Banken dazu verpflichtet, Kontodaten über Schnittstellen für andere Bezahl- und Informationsdienstleister zu öffnen. Das soll etwa den Kontowechsel erleichtern. Insgesamt sollten damit Innovationen im Finanzbereich gefördert und der Wettbewerb gestärkt werden.


Zu beantworten war in der Umfrage: „Angenommen, Sie wollen Ihr Bankkonto wechseln: Muss Ihre aktuelle Bank auf Anfrage Ihre Kontodaten mit der neuen Bank teilen?“ Die richtige Antwort lautet „Ja“.


Rund 50 % der Befragten haben jedoch falsch geantwortet. Die Analyse zeigt, dass manche Bevölkerungsgruppen systematisch besser informiert sind. Dazu zählen Menschen, die sich für neue Trends interessieren, Besserverdienende, Landbewohner und Männer. Der Familienstand, der Migrationsstatus, das Alter und der Bildungsstand der Befragten wurden ebenfalls überprüft, jedoch beeinflussten diese vier Merkmale das Antwortverhalten nicht statistisch signifikant.


Nichtwissen ist nachteilig für Wettbewerb und Innovation. Beispielsweise könnten Inhaberinnen und Inhaber von Bankkonten die Kosten des Kontowechsels als zu hoch einschätzen und daher auf einen Kontowechsel verzichten oder neue Dienstleistungen nicht nutzen. Neue innovative Unternehmen, die diese geringe Wechselbereitschaft antizipieren, bleiben dem Markt fern. So erhält Nichtwissen Markteintrittsbarrieren aufrecht.


Sicherheitsupdates für Laptops


Gemäß der im Jahr 2022 in deutsches Recht implementierten Digitale-Inhalte-Richtlinie müssen Händler für elektronische Geräte, darunter Laptops, Sicherheitsupdates bereitstellen. Andernfalls gilt das Gerät als defekt und Käufer können gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen.


Die Frage lautete: „Angenommen, Sie haben letztes Jahr einen neuen Laptop gekauft: Muss der Verkäufer Ihnen aktuelle Sicherheitsupdates zukommen lassen?“ Die richtige Antwort lautet „Ja“.


Rund 73 % der Befragten haben falsch geantwortet. Auch hier sind manche Bevölkerungsgruppen systematisch besser informiert. Dazu zählen Menschen, die sich für neue Trends interessieren, Unter-40-Jährige, Deutsche mit Migrationshintergrund, Ausländer, Männer und auch Eltern von Kindern. Überprüft wurden auch das Haushaltseinkommen, der Wohnort und der Bildungsstand. Diese drei Merkmale beeinflussen das Antwortverhalten jedoch nicht statistisch signifikant.


Es besteht die Gefahr, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht nicht wahrnehmen und höhere Kosten oder defekte Geräte in Kauf nehmen. Daher ist Nichtwissen nachteilig für die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt, denn das Recht auf Sicherheitsupdates korreliert mit erhöhter Nachfrage und erhöhten Innovationsanreizen.


Handlungsbedarf


Auch wenn das Problem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte nicht kennen, bekannt ist, so bestätigt die Studie den dringenden Handlungsbedarf auch in diesen Beispielfällen. Um positive Effekte zu erzielen, empfehlen die Autoren die bereits bestehenden kollektiven Durchsetzungsmechanismen durch gezielte Informationskampagnen zu ergänzen, die Bürgerinnen und Bürgern diese Rechte vermitteln. Dass auch die Technologie selbst hier einen Beitrag leisten kann, ist Teil der weiterführenden Forschung des Instituts.


Autoren der Studie sind:
Michael E. Rose, Ph.D., Senior Research Fellow
Jörg Hoffmann, Senior Research Fellow
Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Direktor am Institut


Zur Publikation:

Rose, Michael E., Hoffmann, Jörg, Harhoff, Dietmar (2025). Digital Consumer Law, Competition and the (Un-)Informed Consumer: Evidence from a Survey among German Consumers, Journal of European Consumer and Market Law, 14 (4), 170–177.


Deutschsprachige Zusammenfassung:

Rose, Michael E., Hoffmann, Jörg, Harhoff, Dietmar (2025). Unwissende Bürger, uninformierte Verbraucher: Wenn digitale Vereinfachungen ins Leere laufen, ifo Schnelldienst, 08/2025, 64–70.

Bunte Farbwolke, in der David und Goliath zu sehen sind.
Verschiedenes  |  09.10.2025

Das Dilemma der KI-Allianzen: Wenn Partnerschaften den Innovationswettbewerb bedrohen

In Ihrem neuesten Paper untersuchen Josef Drexl und Daria Kim die wett­bewerbs­rechtlichen Heraus­forderun­gen der strate­gischen Partner­schaften zwischen großen Technologie­konzernen und kleineren KI-Entwicklern. Diese Allianzen versprechen Effizienz und Fort­schritt, bergen aber auch erheb­liche Wett­bewerbs­risiken – insbeson­dere für den Innovations­wettbewerb.

Bunte Farbwolke, in der David und Goliath zu sehen sind.
Big Techs und Startups: Welche Fallstricke bergen die ungleichen Partnerschaften? (Bild: Adobe Stock)

Die derzeit beeindruckendsten Leistungen in der KI-Innovation beruhen auf erheblichen Ressourcen. Große Technologiekonzerne, die sogenannten Big Techs, haben sich seit Langem erhebliche Vorteile in Bezug auf die Verfügbarkeit von Datenmengen, Rechenkapazitäten und Cloud-Infrastruktur gesichert. Zugleich sind KI-Start-ups bestrebt, innovative Konzepte und Ansätze zu realisieren und bahnbrechende KI-Modelle zu entwickeln. Das Abhängigkeitsmuster ist erkennbar – lassen sich die damit verbundenen Fallstricke vermeiden?


Kontrollproblematik

Selbst wenn Wettbewerbsbehörden Zugang zu den KI-Vereinbarungen erhalten, bleiben deren Bedingungen der breiten Öffentlichkeit größtenteils unbekannt.  Weitgehend bekannt ist aber, dass Big Techs oft kritische Ressourcen wie Rechenleistung, Daten oder finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Gefahr besteht, dass sie im Gegenzug Bedingungen durchsetzen, die sowohl die freie Wahl der Lizenzierung als auch – allgemeiner – die Innovationsmodelle der KI-Entwickler einschränken. Von besonderer Bedeutung ist, wie die aus diesen strategischen Partnerschaften entstehenden KI-Modelle verbreitet bzw. sowohl nachfolgenden Innovatoren als auch der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.


Die Open-Source-Lizenzierung von KI-Modellen ist seit einiger Zeit Gegenstand kontroverser Diskussionen. Einige sehen darin ein ideales Mittel zur Förderung von Innovation und Wettbewerb. Andere haben sie eher als Ablenkungsmanöver von Unternehmen betrachtet, um die eigene Position innerhalb des KI-Ökosystems zu stärken. Allerdings kann „Offenheit“ von Modelllizenzen nicht automatisch und pauschal mit mehr Innovation gleichgesetzt werden. Zum einen kann Offenheit je nach Grad und Art des zugänglich gemachten Gegenstands variieren. Zum anderen kann die Offenheit von KI-Modellen unterschiedliche, teils gegensätzliche Implikationen für Innovation haben und lässt sich daher normativ nicht eindeutig bewerten; in manchen Fällen kann die Kontrolle über bestimmte Ressourcen vielmehr als legitimer Wettbewerbsvorteil gerechtfertigt sein.


Innovationswettbewerb als Entdeckungsprozess

Die traditionellen wettbewerbsrechtlichen Ansätze stoßen hier an ihre Grenzen. Zum einen ist häufig unklar, mit welcher Schadenstheorie – wenn überhaupt – sich wettbewerbliche Bedenken erfassen lassen; zum anderen ist oft ungewiss, welche Auswirkungen bestimmte Wettbewerbsstrategien in diesem dynamischen Umfeld tatsächlich auf Wettbewerb und Innovation haben. Es geht dabei nicht nur darum, einmal etablierte Monopole zu verhindern, sondern vor allem darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Unternehmen frei und kreativ neue Wege in der KI-Innovation einschlagen können


Die jüngsten Fälle, etwa die Partnerschaften zwischen Microsoft und OpenAI sowie zwischen Microsoft und Mistral AI, zeigen, dass die traditionellen Instrumente des Wettbewerbsrechts nicht ausreichen, um die spezifischen Risiken dieser digitalen Allianzen zu bewältigen. Gefordert ist daher ein differenzierter Analyseansatz, der gezielt auf die Bedenken hinsichtlich der Abhängigkeiten zwischen Big Tech und KI-Entwicklern eingeht. Ein vielversprechender Rahmen besteht darin, die wettbewerbsrechtliche Analyse auf dem Konzept des Innovationswettbewerbs als Entdeckungsprozess aufzubauen. Dabei gilt es vor allem, die Freiheit der KI-Entwickler zu wahren, ihre Lizenzierungsmodelle selbst zu wählen und unabhängige Innovationsstrategien ohne unangemessene Einschränkungen durch Kooperationsvereinbarungen verfolgen zu können.


Über die Anwendung des Innovationswettbewerbs als Entdeckungsprozess als leitendes Konzept der Wettbewerbsrechtsdurchsetzung hinaus, kämen zudem eine Reform des Digital Markets Act und sogar die Einführung eines neuen wettbewerbsrechtlichen Instruments in Betracht, um Wahlfreiheit und Zugang in digitalen Märkten in diesem Kontext zu fördern.


Zum Paper auf SSRN:
Josef Drexl, Daria Kim
AI Innovation Competition as a Discovery Procedure: The Role and Limits of Competition Law

Verschiedenes  |  30.09.2025

Das Internet im Umbruch: Wie wird die digitale Zukunft bestimmt?

Das Internet verändert sich grundlegend. Treibende Faktoren sind der rasche Fortschritt bei Künstlicher Intelligenz und eine Reihe neuer Regeln wie Data Act, Digital Markets Act und Digital Services Act. Diese Entwicklungen berühren den Kern unserer digitalen Gesellschaft und werfen Fragen auf.

Prof. Dr. Josef Drexl und Germán Oscar Johannsen haben im Rahmen eines humanet3-Workshops durch Videostatements Stellung bezogen.

Wer bestimmt die Regeln im Netz? Steuern bald Algorithmen die Debatte? Und welche Rolle spielen die großen Tech-Konzerne, die als unsichtbare Baumeister digitaler Räume agieren?


Was die Forschungsgruppe humanet3 untersucht


Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, haben sich drei Max-Planck-Institute zusammengeschlossen und die Forschungsgruppe humanet3 ins Leben gerufen. Forschende des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung und des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht – genauer eine Gruppe, bestehend aus juristischen Fachleuten und Expert*innen für computergestützte Sozialwissenschaften – verfolgen ein ehrgeiziges Ziel: Sie wollen die „menschenzentrierte digitale Transformation“ digitaler Öffentlichkeiten analysieren, zerlegen und neu denken. In der soeben veröffentlichten Forschungsstrategie von humanet3 beschreibt die Gruppe Ansätze und Vorgehensweise Ihrer Arbeit.


Konkrete Projekte sollen beleuchten, wie sich Technologie, Recht und Gesellschaft gegenseitig beeinflussen:
 

  • Der Mensch im Mittelpunkt der KI: Was bedeutet es, wenn wir von einer „menschenzentrierten KI“ sprechen? Wie lässt sich dieses Ideal technisch und rechtlich umsetzen?
  • Der Mensch im globalen Recht: Wie wird „der Mensch“ in globalen Gesetzen konstruiert und welche Folgen hat das für unser Handeln im Netz?
  • Regulierung durch die EU: Inwieweit schränkt die europäische Regulierung unser Verhalten auf Social-Media-Plattformen ein? Und welche Macht haben diese Plattformen selbst, unser Verhalten zu lenken?
  • Macht für die Zivilgesellschaft: Könnte eine neue Art der Regulierung, die nicht nur den Staat, sondern auch zivilgesellschaftliche Gruppen stärkt, uns dabei helfen, die Macht von den großen Tech-Konzernen zurückzuerobern?


Die Gestaltung der digitalen Zukunft liegt in den Händen aller


Die Arbeit von humanet3 soll zeigen, dass die Gestaltung der digitalen Zukunft nicht allein den Tech-Konzernen oder den Regulierungsbehörden überlassen werden darf. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht darum, das Internet als einen Ort der freien Meinungsäußerung zu bewahren und gleichzeitig Mechanismen zu schaffen, die es vor den Herausforderungen der KI und der Machtkonzentration schützen.


Die zentrale Frage, die am Ende über allem steht, ist: Wie können wir sicherstellen, dass das Internet ein Ort bleibt, an dem der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht als bloße Datenquelle oder Algorithmus-Futter endet? Die Forschung von humanet3 liefert wichtige Impulse, um diese Debatte zu führen. Sie erinnert uns daran, dass wir die gestaltenden Kräfte der digitalen Zukunft sein müssen und nicht bloße Mitreisende.



Digitale öffentliche Räume für die Demokratie neu denken

Statement von Josef Drexl (YouTube-Video)

Statement von Gérman Oscar Johannsen (YouTube-Video)


Zur Forschungsstrategie auf SSRN:
Erik Tuchtfeld, Germán Oscar Johannsen, Anna Sophia Tiedeke, Chaewon Yun
humanet3: The Third Attempt at a Human-Centered Internet – A Research Agenda
Max Planck Institute for Innovation & Competition Research Paper No. 25-21

Das Bild zeigt das Deckblatt eines UNSECO-Berichts. Eine Frau mit langem, braunem Haar trägt ein schwarzes T-Shirt mit einem weißen, grafischen Muster und ein blaues Halstuch. Sie läuft durch Trümmer. Sie hält in jeder Hand ein elektronisches Gerät mit Kabeln. Im Hintergrund ist eine Backsteinmauer zu sehen. Oben links befindet sich das UNESCO-Logo in Schwarz und Weiß. Unter der Person steht der Text: 'Resilient Minds The unseen struggles of scientists in wartime Ukraine'.
Studie  |  31.07.2025

Resiliente Köpfe: Die unsichtbaren Kämpfe von ukrainischen Forschenden

Ein im Sommer 2025 veröffentlichter UNESCO-Bericht beleuchtet die oft unsichtbaren Belastungen von Forschenden während des Krieges in der Ukraine. Anastasiia Lutsenko war als führende Autorin an der Studie beteiligt. Der Bericht stützt sich auf eine Analyse von offenen Daten, Statistiken, wissenschaftlichen Publikationen, der Gesetzgebung sowie auf Ergebnisse einer Reihe von Gruppen­diskussionen mit ukrainischen Forschenden. Er enthält acht Empfehlungen, wie die Situation ukrainischer Forschender konkret verbessert werden kann. 

Das Bild zeigt das Deckblatt eines UNSECO-Berichts. Eine Frau mit langem, braunem Haar trägt ein schwarzes T-Shirt mit einem weißen, grafischen Muster und ein blaues Halstuch. Sie läuft durch Trümmer. Sie hält in jeder Hand ein elektronisches Gerät mit Kabeln. Im Hintergrund ist eine Backsteinmauer zu sehen. Oben links befindet sich das UNESCO-Logo in Schwarz und Weiß. Unter der Person steht der Text: 'Resilient Minds The unseen struggles of scientists in wartime Ukraine'.
Deckblatt des UNESCO-Berichts.

Die Forschung in der Ukraine steht vor einer der größten Herausforderungen ihrer Geschichte. Seit 2014, und besonders seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022, sind Forschungseinrichtungen zerstört worden, Forschende heimatlos geworden und Forschungsprojekte unterbrochen worden. Die neue Studie dokumentiert diese Krise umfassend.


Der UNESCO-Bericht, der bereits auf der Ukraine Recovery Conference 2025 in Rom vorgestellt wurde, basiert auf einer Analyse von offenen Daten, Statistiken, wissenschaftlichen Publikationen und der Gesetzgebung sowie auf Ergebnisse einer Reihe von Gruppendiskussionen mit ukrainischen Forschenden, die zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 geführt wurden.


Aus dem Bericht gehen alarmierende und dennoch wenig überraschende Zahlen hervor: 54,3% der Forschenden können ihre Arbeit nicht mehr auf dem vorherigen Niveau betreiben, 29,4% der Forschungseinrichtungen sind physisch beschädigt, über 80% der Befragten gaben an, dass sich ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert hat. Zwischen 10 und 20% der Forschenden haben ihre Heimat verlassen.


Die führende Autorin Anastasiia Lutsenko ist Doktorandin am Institut und konzentriert sich in ihrer Forschung auf Innovationssysteme, regionale Resilienz und die Rolle der Forschung in Krisenregionen. Sie hat maßgeblich zur Erstellung des Berichts beigetragen, insbesondere in den Bereichen Datenanalyse, politische Rahmenbedingungen und Lebensrealitäten von Forschenden im Krieg.


„Die Studie zeigt, dass die Krise der ukrainischen Wissenschaft nicht nur eine Frage von Gebäuden und Gerätschaften ist – sondern vor allem eine Frage der Menschen“, sagt Lutsenko. „Die Forschenden leiden unter Angst, Unsicherheit, Verlust von Forschungsinhalten und der Zerstörung ihrer Karrieren. Gleichzeitig beweisen sie eine unglaubliche Resilienz. Es ist unsere Pflicht, ihnen nicht nur moralische, sondern auch konkrete Unterstützung zu bieten – mit Forschung, Netzwerken und politischem Druck.“


Zentrale Erkenntnisse des Berichts


  • Strukturelle Schwächen gab es bereits vor dem Krieg: Die ukrainische Wissenschaft litt bereits seit Jahrzehnten unter Unterfinanzierung (2022: nur 0,33% des BIP), niedrigen Löhnen und einem „Brain Drain“.
  • Geschlechtsspezifische Belastungen: Frauen mit Kindern sind besonders betroffen – sie fliehen überproportional oft mit ihren Kindern ins Ausland und verlieren ihre Stellen. Männer im Arbeitsalter sind durch das Kriegsrecht eingeschränkt.
  • Unterbrechung der Forschung: Viele Forschende haben ihre Arbeiten, Bibliotheken oder Forschungsdaten verloren – oft an nur einem einzigen Tag.
  • Förderung im Ausland: Die meisten internationalen Fördermittel fließen in Forschung im Ausland – nicht in die Ukraine.

Der Bericht schlägt konkrete Maßnahmen vor: Unter anderem sollte die Ukraine die staatliche Forschungsförderung erhöhen, europäische Institutionen ukrainischen Wissenschaftler*innen ermöglichen, auch aus der Ferne bei ihnen zu forschen, und die Ukraine sollte die Möglichkeiten verbessern, Forschende nach längerem Auslandsaufenthalt wiedereinzugliedern.


Unterstützung von geflüchteten ukrainischen Forschenden am Institut


Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat das Institut elf ukrainische Forschende durch die Vergabe von Stipendien oder eine Anstellung unterstützt. Außerdem engagieren sich Mitarbeitende des Instituts in der Initiative #ScienceForUkraine, die darauf ausgerichtet ist, ukrainische Forschende und passende Fördermöglichkeiten zusammenzuführen.


Zum Report:

UNESCO (2025). Resilient Minds: The Unseen Struggles of Scientists in Wartime Ukraine.
https://doi.org/10.54678/ICVP5702

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Studie  |  16.07.2025

Digitale Identität im Praxistest – Neue Studie zur Aktivierung der eID-Funktion des Personalausweises

Wer besitzt in Deutschland eine sichere digitale Identität? Wie hoch ist die potenzielle Nutzung des elektronischen Personalausweises? Eine neue interdisziplinäre Studie des Instituts liefert nun repräsentative Zahlen zur Aktivierung der eID-Funktion des deutschen Personalausweises.

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Die Ergebnisse der im Oktober 2024 durchgeführten Befragung zeigen: Nur 35% der erwachsenen deutschsprachigen Bevölkerung haben die eID-Funktion aktiviert, 6% kennen sie nicht einmal. Die höchste Aktivierungsrate findet sich in Berlin mit 54%, gefolgt von Hamburg mit 40%.


Die elektronische Ausweisfunktion (eID) wurde eingeführt, um Bürgerinnen und Bürgern eine sichere digitale Identität zu ermöglichen. Seit 2010 sind alle ausgegebenen Personalausweise und seit 2011 alle ausgegebenen elektronischen Aufenthaltstitel eID-fähig. Die Funktion muss jedoch aufwändig aktiviert werden. Dazu ist ein Gang zum Bürgeramt nötig, obwohl in anderen EU-Mitgliedsstaaten die eID des Personalausweises entweder automatisch aktiv ist (zum Beispiel in Estland und Belgien) oder direkt an ein Bankkonto gekoppelt ist (zum Beispiel in Schweden und Finnland).


Es ist bereits bekannt, dass die Deutschen die eID bislang kaum nutzen. Das liegt jedoch nicht nur an technisch-institutionellen Hürden, sondern auch an mangelnden Anwendungsfällen und Anlässen.


Die aktuelle Studie zeigt nun auf, welche Bevölkerungsgruppen die eID aktivieren – und welche nicht. Signifikant häufiger aktiviert wird die eID unter anderem von Männern, jüngeren Menschen, Stadtbewohnern, Personen mit Abitur, Deutschen mit Migrationshintergrund und ausländischen Mitbürgern. Unter Berufstätigen stechen diejenigen mit juristischem Hintergrund oder in Verwaltungstätigkeiten hervor.


Die geringe Gesamtverbreitung der eID steht im Gegensatz zu den politischen Zielsetzungen der Bundesregierung. Die elektronische Identität ist ein zentraler Pfeiler der europäischen eIDEAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014). Da die Verordnung ausdrücklich auf „eine nahtlose elektronische Interaktion” mit Unternehmen abzielt, droht ein Dilemma der wechselseitigen Bedingtheit: Unternehmen, die in anderen Ländern für die Mehrzahl der eID-Nutzungsmöglichkeiten stehen, haben in Deutschland kaum Anlass, die eID in ihre Dienstleistungen zu integrieren, da die Aktivierungsrate so gering ist.


Die Autoren empfehlen daher eine gezielte Ansprache von Bevölkerungsgruppen mit niedriger Aktivierungsrate, wie Frauen und älteren Menschen, sowie eine verstärkte Einbindung der Bevölkerung in die Weiterentwicklung nutzerfreundlicher digitaler Angebote. Am wichtigsten wäre jedoch der Abbau von Hürden und Hemmnissen bei der Aktivierung der eID.


Autoren der Studie sind:


Michael E. Rose, Ph.D., Senior Research Fellow
Jörg Hoffmann, Senior Research Fellow
Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Direktor am Institut


Zur Publikation:


Rose, Michael E., Hoffmann, Jörg, Harhoff, Dietmar (2025). Wer hat die elektronische Ausweisfunktion aktiviert?, Wirtschaftsdienst, 105 (7), 525–528.


https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/7/beitrag/wer-hat-die-elektronische-ausweisfunktion-aktiviert.html

KI-generiertes Symbolbild ind gelben und blauen Farbtönen, das eine Lieferkette für Pharmaprodukte und die ukrainische und europäische Flagge zeigt.
Verschiedenes  |  02.07.2025

VolkswagenStiftung fördert wegweisendes Projekt zur Revitalisierung der ukrainischen Pharmaindustrie

Die VolkswagenStiftung fördert unser zukunfts­weisendes Projekt „From Legacy to Leadership“, dessen Ziel es ist, einen Leit­faden für den Wieder­aufbau der ukrainischen Pharma­industrie in Partnerschaft mit der EU zu entwickeln. Diese ambitionierte Initiative soll das reiche industrielle Erbe und Know-how des Landes nutzen, um die Liefer­ketten der EU zu stärken und die Wirtschaft der Ukraine anzukurbeln.

KI-generiertes Symbolbild ind gelben und blauen Farbtönen, das eine Lieferkette für Pharmaprodukte und die ukrainische und europäische Flagge zeigt.
Symbolbild: KI-generiert.

Das Projekt basiert auf einer bemerkenswerten Beobachtung: Die Ukraine war dominierender Standort der pharmazeutischen Produktion in der UdSSR und machte über 70% der gesamten sowjetischen Forschungs- und Entwicklungs- sowie Produktionskapazitäten im Pharmabereich aus. Heute liegen diese Kapazitäten noch immer „im Boden und in der Luft“. Ökonom*innen bezeichnen dieses Erbe als „industrielles Gedächtnis“ des Landes. Diese einzigartigen Fähigkeiten sind für industriepolitische Diskussionen von großer Bedeutung und unterstreichen das Potenzial der Ukraine, ihre Position als maßgeblicher Akteur in der globalen Pharmaindustrie zurückzugewinnen.


Der Wiederaufbau des ukrainischen Pharmasektors ist ein strategisches Win-win-Projekt. Ein in die EU integrierter ukrainischer Pharmasektor könnte die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Europa stärken. Die COVID-19-Pandemie und geopolitische Spannungen haben die übermäßige Abhängigkeit Europas von asiatischen Arzneimittelherstellern offengelegt. Eine moderne pharmatechnische Basis in der Ukraine in unmittelbarer Nähe zur EU würde die Lieferquellen diversifizieren und in Krisenzeiten als Puffer fungieren.


Das Projekt sieht die Entwicklung eines umfassenden Leitfadens zur Unterstützung des Wiederaufbaus der ukrainischen Pharmaindustrie vor. Dieser Leitfaden wird dazu beitragen, Lücken in den Lieferketten der EU zu schließen und ein Element hoher Wertschöpfung für die ukrainische Wirtschaft zu schaffen, indem er das Wirtschaftswachstum und die Widerstandsfähigkeit des Landes fördert.


Mitglieder des Projektteams am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sind:


Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Direktor am Institut, Prof. Dr. Nataliia Mazaraki (Leiterin der Abteilung für internationales, Zivil- und Handelsrecht an der Staatlichen Universität für Handel und Wirtschaft, Ukraine) und Prof. Dr. Liudmyla Petrenko (Abteilung für Betriebswirtschaft und Entrepreneurship an der Nationalen Wirtschaftsuniversität Kyjiw, benannt nach Vadym Hetman) sowie die Senior Research Fellows Michael E. Rose, Ph.D., und Dr. Daria Kim.


Das lokale Team wird eng mit ukrainischen Forschenden und Institutionen zusammenarbeiten, die eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Forschungsagenda des Projekts und der Sicherstellung seiner Relevanz für den ukrainischen Kontext spielen werden:


Oksana Kashyntseva, Ph.D. (Beraterin der Leitung des Nationalen Amtes für geistiges Eigentum der Ukraine), Yevgeniya Piddubna (Direktorin für Unternehmenskommunikation bei Farmak JSC), Olha Urazovska, Ph.D. (Stellvertretende Leiterin der Abteilung für geistiges Eigentum und Innovationen des Nationalen Amtes für geistiges Eigentum der Ukraine), Olha Omelchenko, Ph.D. (Senior Researcher am Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für geistiges Eigentum der Nationalen Akademie der Rechtswissenschaften), Anastasia Homeniuk (Doktorandin und Junior Researcher am Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für geistiges Eigentum der Nationalen Akademie der Rechtswissenschaften), Tetiana Pyatchanina, Ph.D. (Leiterin der Abteilung für Patent- und Lizenzaktivitäten und Informationsunterstützung am R.E. Kavetsky-Institut für experimentelle Pathologie, Onkologie und Radiobiologie der Nationalen Akademie der Wissenschaften), Yaroslav Iolkin, Ph.D. (leitender Forscher am Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für geistiges Eigentum der Nationalen Akademie für Rechtswissenschaften) und Viktoriia Kyrylenko (Doktorandin an der Nationalen Wirtschaftsuniversität Kyjiw, benannt nach Vadym Hetman).


Durch diese Zusammenarbeit werden wir ein tieferes Verständnis für die industriellen Fähigkeiten des Landes fördern und Möglichkeiten für Wachstum und Entwicklung identifizieren.


Wir danken für die Unterstützung der VolkswagenStiftung, die damit erneut den Wert unorthodoxer Forschung und ihr Potenzial, positiven Wandel voranzutreiben, anerkennt. Die Förderung ermöglicht es dem Institut, seine ambitionierten Ziele zu verfolgen und einen bedeutenden Beitrag zur Wiederbelebung der pharmazeutischen Industrie in der Ukraine zu leisten.


Weitere Informationen zum Projekt finden Sie im Projekt-Poster (PDF).

Notebook, auf dem das Logo der Europäischen Kommission zu sehen ist. Foto:  monticellllo - stock.adobe.com
Stellungnahme  |  24.04.2025

Stellungnahme zur Überarbeitung der Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung

Das Institut hat eine Stellung­nahme zur Über­ar­bei­tung der Tech­nologie­transfer-Gruppen­freistellungs­verordnung (TT-GVO) und der beglei­tenden Leit­linien (TT-Leitlinien) ver­öffent­licht. Die Über­ar­bei­tung ist not­wendig, da die gegen­wärtige Verordnung zum 30. April 2026 ihre Geltung verliert.

Notebook, auf dem das Logo der Europäischen Kommission zu sehen ist. Foto:  monticellllo - stock.adobe.com
Foto: monticellllo - stock.adobe.com

Die Gruppen­freistellung­sverordnung für Techno­logie­transfer (TT-GVO) sieht vor, dass Artikel 101 Absatz 1 AEUV auf bestimmte Kategorien von Technologie­transfer­vereinbarungen nicht an­wend­bar ist.  Seit November 2022 betreibt die EU-Kom­mis­sion ein Überprüfungs­verfahren, das nun in die Folgen­ab­schätzungs­phase eingetreten ist. In seiner Stellungnahme konzentriert sich das Institut insbesondere auf die Fragen, die die Euro­pä­ische Kom­mis­sion in ihrer Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen vom 31. Januar 2025 aufgeworfen hat.


Angesichts der techno­logischen Ent­wicklungen seit der Ver­ab­schie­dung der gegen­wärtig gel­tenden GVO geht die Stellung­nahme u.a. der Frage nach, ob und in welcher Weise die Lizen­zierung von Daten und Modellen der künstl­ichen Intelligenz (KI) erfasst werden sollte. In Bezug auf Daten wird empfohlen, einen vor­sich­tigen Ansatz bei der Aus­weitung des Anwen­dungs­bereichs der TT-GVO auf bestimmte Daten­kategorien und daten­bezogene Rechte zu wählen. Das Institut ist zwar der Ansicht, dass die Lizen­zierung von Daten in der Euro­päischen Union ver­bessert werden sollte, um Innovation und soziales Wohl­ergehen zu fördern – ins­be­son­dere im Zu­sammen­hang mit der Entwicklung von KI –, argumentiert aber auch, dass die TT-GVO dafür nicht den geeigneten Rahmen bietet. Vielmehr sollte über eigenständige Leit­linien nachgedacht werden, die über die Lizen­zierung von Daten hinaus über Regeln zu Artikel 102 AEUV das Datenteilen fördern sollten.


In Bezug auf die Lizenzierung von KI-Modellen wird in der Stellungnahme hervorgehoben, dass die Kommission sowohl in Bezug auf die derzeitige Anwendbarkeit der TT-GVO auf bestimmte Fälle als auch in Bezug auf die Einbeziehung von KI-Modellen Klarstellungen zum Anwendungsbereich in der GVO sowie in den Leitlinien vornehmen sollte.


Die Stellungnahme unterstützt die Ansicht der Kommission, dass die Anwendung der Marktanteilsgrenzen auf den Technologiemärkten praktische Schwierigkeiten aufwirft. Dennoch rät das Institut in seiner Stellungnahme davon ab, die Regeln der TT-GVO zu ändern. Stattdessen würde das Institut durchaus einen Übergang von einer “4plus”- zu einer “3plus”-Regel in den TT-Leitlinien unterstützen.


Die Absicht der Kommission, die Recht­sprechung zu Pay-for-Delay-Vergleichen in die TT-Leitlinien zu inte­grie­ren, wird durch die Stellung­nahme unterstützt. Konkret empfielt die Stellungnahme die Formulierung einer spezifischen Kernbeschränkung, die die Voraussetzungen für die Einstufung der Lizenzierung von Rechten als Teil von Pay-for-Delay-Vergleichen als bezweckte Beschränkung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV explizit widerspiegelt.


Die in den TT-Leitlinien festgelegten Safe-Harbour-Kriterien für Tech­no­logie­pools werden durch die Stellung­nahme als weit­gehend zweckmäßig unterstützt. Schließlich wird in der Stellung­nahme die Empfehlung an die Kommission ausgesprochen, spezifische Leitlinien – einschließlich der Abgrenzung einer Safe-Harbour-Regelung – für die Beurteilung von Vereinbarungen über sog. Licensing Negotiation Groups (LNGs) auf Seiten der Lizenznehmer nach Artikel 101 AEUV vorzulegen.


Stellungnahme als PDF:

Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition of 25 April 2025 in the framework of the revision of the Technology Transfer Block Exemption Regulation and the accompanying Guidelines

Deckblatt des BMWK-Gutachtens zu Bürokratieabbau und ergebnisorientiertem Verwaltungshandeln
Verschiedenes  |  12.03.2025

Wider die kafkaeske Bürokratie – Bürokratieabbau und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimapolitik (BMWK) hat am 11. März 2025 ein Gutachten zum Thema „Bürokratieabbau und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln“ veröffentlicht, das von Dietmar Harhoff mitverfasst wurde. Das Gutachten arbeitet heraus, warum die Belastung durch Bürokratie massiv ansteigt, welche Hebel zum Bürokratieabbau im Bereich der Gesetzgebung und der Verwaltung genutzt werden sollten, und empfiehlt acht konkrete Maßnahmen.

Die Belastung durch Bürokratie hat eine neue Qualität erreicht. Sie gilt bei Unternehmen und Wirtschaftsverbänden inzwischen als größte Wachstumsbremse und wichtigstes Investitionshindernis, noch vor den hohen Energiekosten und der Belastung durch Steuern und Abgaben. Wie kann ein wirksamer Bürokratieabbau dauerhaft erreicht werden, ohne unsere rechtsstaatlichen Prinzipien zu gefährden? Es bedarf eines neuen Konzepts der Gestaltung staatlicher Normsetzung und staatlichen Handelns, um substanzielle und nachhaltige Fortschritte zu erzielen.


Der Beirat empfiehlt konkret folgende Maßnahmen:


1. Abwägung von Nutzen und bürokratischen Kosten: Bei allen Gesetzesvorhaben muss der Nutzen neuer und bestehender Regelungen mit den bürokratischen Kosten abgewogen werden. Anstatt Einzelfallgerechtigkeit durch byzantinische Bestimmungen erreichen zu wollen, sollte der Gesetzgeber auf großzügige Pauschalierung und Bagatellklauseln setzen.


2. Gesetze auf den Prüfstand stellen und Alibi-Gesetze wieder abschaffen: Bei der Verabschiedung einer Regulierung mit hohem bürokratischem Aufwand sollte klar definiert werden, welche Ziele mit der Regelung erreicht werden sollen und wie die Zielerreichung gemessen werden kann. Das Gesetz sollte nach einer vorgegebenen Frist evaluiert und bei Zielverfehlung auch wieder abgeschafft werden.


3. Verzicht auf Mikromanagement und Einführung von Ex-post-Kontrollen: Der Staat sollte nicht im Detail regeln, wie ein gesellschaftliches Ziel erreicht wird. Es genügt, die Zielgröße zu messen und Anreize für die Zielerreichung zu geben. Der Staat solle häufiger auf die Ex-ante-Kontrolle der gesetzten Normen verzichten und stattdessen stichprobenhafte Ex-post-Kontrollen so vornehmen, dass Normverletzungen im Erwartungswert nicht profitabel sind.


4. Kein Gold-Plating von EU-Rechtsregeln: Der deutsche Gesetzgeber sollte darauf verzichten, EU-Vorgaben mit weitergehenden Vorschriften zu ergänzen.


5. Ergebnisorientierung und Wettbewerb: Es sollte nicht nur der Aufwand (Input), sondern vor allem das Ergebnis des Handelns einer Behörde gemessen und mit den Ergebnissen anderer Institutionen verglichen werden.


6. Einsatz strukturierter Managementmethoden und Fachkräfteentwicklung: In der Verwaltung sollten verstärkt moderne Managementmethoden eingesetzt werden. Auch die Ausbildung von Verwaltungs­mitarbeitenden sollte weniger verfahrens- und stärker ergebnisorientiert sein. Zudem sollten sich die Verwaltung stärker für Fachkräfte mit umfassender Berufserfahrung in Wirtschaft und anderen Sektoren öffnen.


7. Weiterentwicklung der Praxischecks: Praxischecks sind ein vielversprechendes Instrument der ergebnisorientierten Bürokratiegestaltung, das weiterentwickelt werden sollte. Insbesondere sollte dieses Verfahren durch Ex-ante-Praxischecks vor der Gesetzgebung ergänzt und ressortübergreifend gestaltet werden.


8. One-Stop-Shops und Regulatory Sandboxes: Es sollten neue Formen von kooperativer Normsetzung erprobt werden. Dazu gehört die Einrichtung von One-Stop-Shops, bei denen Gesetzgeber und Behörden so zusammenarbeiten, dass komplexe Genehmigungsprozesse vollständig von einer Instanz bearbeitet werden können.


Der Wissenschaftliche Beirat berät den Bundesminister unabhängig in allen Fragen der Wirtschaftspolitik. Dietmar Harhoff ist seit 2004 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).


Zur Veröffentlichung:


Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); Bierbrauer, Felix; Engel, Christoph; Harhoff, Dietmar; Hellwig, Martin; Janeba, Eckhard; Kübler, Dorothea; Schmidt, Klaus M.; Wambach, Achim (2025). Bürokratieabbau und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Berlin: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ministerium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/gutachten-buerokratieabbau.pdf