Verschiedenes  |  01.08.2017

Argumente gegen ein „Dateneigentum“

Ein Eigentumsrecht an Daten ist unnötig und wird auch von weiten Teilen der Industrie abgelehnt – 10 Fragen und Antworten

Die Frage, wem Daten „gehören“, hat die Politik erreicht. Sie wird seit einiger Zeit auf europäischer Ebene diskutiert, inzwischen aber auch in Deutschland. So erwägt derzeit beispielsweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ein Dateneigentumsrecht im Zusammenhang mit dem automatisierten und autonomen Fahren einzuführen. Das Thema steht im Zusammenhang mit der Frage, welche möglicherweise neuen Rechtsregeln auf die datengetriebene Wirtschaft – die sog. „Industrie 4.0“ – Anwendung finden sollen. Dass sich auch die Politik mit diesen Fragen befasst, ist richtig und wichtig; kurzfristige Festlegungen sind jedoch nicht angezeigt, sondern könnten Fehlentwicklungen begünstigen.


Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb befasst sich aus wissenschaftlicher Sicht mit diesen Fragen. In bislang zwei Positionspapieren hat das Institut herausgearbeitet, welche Aspekte zu berücksichtigen sind bzw. welche Herausforderungen eine gesetzgeberische Intervention mit sich bringen kann; eine knappe Zusammenfassung dieser Analysen in Form von Fragen und Antworten findet sich in der unten beigefügten Anlage. Im Ergebnis möchte das Institut vor vereinfachenden Überlegungen und übereilten Regulierungsvorschlägen warnen. Das geltende Recht erlaubt schon heute weitgehend interessengerechte Entscheidungen. Insbesondere ein zusätzliches „Eigentumsrecht“ an Daten ist nicht nur unnötig, sondern es wird auch von weiten Teilen der deutschen Industrie zu Recht grundsätzlich abgelehnt. Die bisherigen Erfahrungen und Untersuchungen zeigen tatsächlich, dass die Akteure gestützt auf Verträge gut zurechtkommen. Wenn überhaupt, könnten sich allenfalls Fragen des Zugangs zu Daten stellen – aber auch dies höchstens in spezifischen Sektoren. Auf keinen Fall angezeigt sind nationale Alleingänge. Die datengetriebene Wirtschaft findet global statt und zumindest im europäischen Binnenmarkt müssen möglichst einheitliche Regeln gelten. Vorschriften, die nur in Deutschland Anwendung finden, könnten der hiesigen Industrie und Wirtschaft letztlich zum Nachteil gereichen statt sie zu unterstützen. Dies gilt vor allem dann, wenn ihre Bewegungs- und Entwicklungsfreiräume im Vergleich zur internationalen Konkurrenz eingeschränkt werden.


<link file:5604 _blank download sie sich die fragen und antworten>10 Fragen und Antworten (pdf)

Stellungnahme  |  13.07.2017

Stellungnahme zur vorgeschlagenen Modernisierung des EU-Urheberrechts

Stellungnahme zu den am 14. September 2016 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschlägen zur Modernisierung des EU-Urheberrechts.
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Verschiedenes  |  16.02.2017

Video: Dietmar Harhoff on "Conflict Resolution, Public Goods, and Patent Thickets"

Does the Instrument of Opposition During the Patent Filing Process Need to Be Improved?

Dietmar Harhoff on Latest Thinking. Photo: Latest Thinking

A video with Dietmar Harhoff on “Conflict Resolution, Public Goods, and Patent Thickets” has been published on Latest Thinking. lt.org is a platform unlocking frontier research to the public. Everyone interested in science should be able to access the world’s cutting-edge research - yet, most scientific publications address an expert audience only. The researchers personally explain their latest insights into the realities of life.


Dietmar Harhoff gives answers to the question whether the instrument of opposition during the patent filing process needs to be improved. Patents are a very useful tool for supporting innovations by setting incentives for companies to invest in research and developments. However, only those innovations should be protected by a patent that are truly inventive. Otherwise, patents might actually end up stifling innovations rather than supporting them. This happens in the case of patent thickets where there are overlapping patents that block each other. Dietmar Harhoff explains that this situation should be avoided by the mechanism of opposition: After the patent is granted by the patent examiner, third parties have the opportunity to oppose the examiner’s decision. As described in this video, the researchers used graph theory to analyze patent thickets involving three companies to uncover in which situations this instrument fails. Their findings indicate that, if a patent holder is embedded in such a thicket, they are less likely to challenge a patent application to avoid an escalation between the parties that might end up in court. Furthermore, if there is a large number of companies that could oppose a certain patent, the incentive for any of these companies to oppose is reduced as only one of them has to shoulder the costs of the process while all of them benefit.


Watch here.

Stellungnahme  |  01.02.2017

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrheberrechtsWissensgesellschafts-Gesetz–UrhWissG) vom 01. Februar 2017 und dem Verleih von E-Books durch Bibliotheken (sog. „E-Lending“)

Stellungnahme  |  23.06.2016

Position Statement “Public consultation on the role of publishers in the copyright value chain”

Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition on the
“Public consultation on the role of publishers in the copyright value chain”

Erklärung  |  06.05.2016

Declaration on Patent Protection

Regulatory Sovereignty under TRIPS

Studie  |  25.04.2016

Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten

Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Um für die rechtspolitischen Diskussionen über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beim Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb die Studie in Auftrag gegeben.


Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber für Innovationen und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle. Internetbasierte Wertschöpfungsprozesse verändern zunehmend die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens, aber sie eröffnen auch neue Möglichkeiten der Verbreitung und Nutzung unterschiedlichster Inhalte. Entsprechend wird auch das Urheberrecht als eines der rechtlichen Instrumente zur Förderung von Innovation und Kreativität vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei ist seine Rolle nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht zu bestimmen. Eine Grundlage dazu bilden die Erfassung und Analyse jener technologischen und ökonomischen Veränderungen, welche die Digitalisierung und Vernetzung mit sich bringen. Trends bezüglich Technologieentwicklungen und Wertschöpfungsmodellen zeigen sich dabei namentlich bei solchen jungen Unternehmen, die aktuell innovative, internetbasierte Geschäftsmodelle einführen. Besteht ein Zusammenhang zwischen deren Geschäftsmodellen und dem Urheberrecht, kann dieser Schlüsse darauf erlauben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Innovation in digitalen Märkten positiv oder negativ beeinflussen dürften.


Im Rahmen der Studie wurden 40 Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen befragt. Startups wurden dabei als Unternehmen definiert, die jünger als zehn Jahre sind, ein innovatives Geschäftsmodell bzw. eine innovative Technologie einsetzen und anstreben signifikant zu wachsen. In Interviews mit den Startups sollte geklärt werden, aus welchen Vorgaben des Urheberrechts sich aus Sicht der Gründer ein Konfliktpotenzial mit dem eigenen Geschäftsmodell ergibt. Zu diesem Zweck wurde zunächst ermittelt, welche Rolle urheberrechtlich geschützte Inhalte für die Wertschöpfung spielen und von wem diese geschaffen werden. Daran anknüpfend wurde erhoben, welche urheberrechtlichen Fragen, Unsicherheiten oder Risiken sich für die Startups bezüglich dieser Inhalte ergeben. Schließlich wurde abgefragt, wie sie diesen Herausforderungen im Geschäftsalltag begegnen.


Die Studie, die vom Max-Planck- Institut für Innovation und Wettbewerb gemeinsam mit dem Center for Digital Technology and Management (CDTM) als multidisziplinäre Analyse durchgeführt wurde und technische, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, zeigt zahlreiche Herausforderungen auf, vor denen das deutsche Urheberrecht in Bezug auf Innovation in digitalen Märkten steht. Die Studie stellt somit eine empirische Grundlage dar, auf deren Basis Reformvorschläge für das deutsche Urheberrecht erarbeitet werden können.

Stellungnahme  |  06.04.2016

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform (Begleitgesetz-Entwurf)

Die vorliegende Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb befasst sich mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften aufgrund der europäischen Patentreform (im Folgenden: Begleitgesetz-Entwurf). Die Stellungnahme verfolgt einen dreifachen Zweck.

Erstens werden ergänzende Regelungen vorgeschlagen, die eine Umgehung der Einrede der doppelten Inanspruchnahme erschweren sollen. Es wird insbesondere angeregt, auf die Voraussetzung der Parteiidentität auf der Klägerseite zu verzichten, um einen angemessenen Beklagtenschutz zu gewährleisten.

Zweitens wird die geplante teilweise Aufhebung des Doppelschutzverbotes einer kritischen Würdigung im Lichte der Ziele der EU-Patentreform unterzogen. Die Stellungnahme spricht sich für ein umfassendes Doppelschutzverbot aus.

Schließlich werden Vorschläge unterbreitet, die gewisse Gestaltungsspielräume des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (im Folgenden: EPGÜ) und des Europäischen Patentübereinkommens (im Folgenden: EPÜ) nutzen, um Rechtsunsicherheiten und Ungleichbehandlungen vorzubeugen, die sich aus der EU-Patentreform ergeben können. Diese Vorschläge betreffen insbesondere:


(i) Die Schaffung einer Umwandlungsmöglichkeit des Einheitspatents in eine nationale Patentanmeldung im Fall einer Nichtigerklärung aufgrund des Art. 139 Abs. 2 EPÜ;

(ii) die Schließung möglicher unionswidriger Lücken, die sich aus der Nicht-Umsetzung der Art. 8-10 Abs. 1 BioPat-RL im EPGÜ ergeben könnten;

(iii) die Anpassung des PatG an die materiellen Normen des EPGÜ.


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