Josef Drexl und sein Team kommen darin zu dem Schluss, dass das geltende Recht an zwei entscheidenden Stellen nicht ausreicht und schlagen konkrete Neuregelungen vor. Behandelt wird auch, was beim sogenannten Prompting gilt, also wenn Nutzer*innen einem KI-System gezielte Anweisungen geben.
Trainieren erlaubt – aber nicht umsonst
Die erste Neuregelung betrifft die Entwicklung von KI-Modellen. Wer dafür frei zugängliche Internetinhalte verwendet, soll das künftig legal tun dürfen, allerdings gegen Zahlung einer fairen Vergütung. Für Inhalte, die nicht offen im Netz verfügbar sind, empfiehlt das Institut freiwillige Lizenzvereinbarungen, bei denen Rechteinhaber*innen selbst wählen, ob sie einzeln oder über eine Verwertungsgesellschaft lizenzieren.
KI-Anbieter verdienen Geld – Urheber*innen auch
Die zweite Neuregelung setzt an der Verwertung an: Wer KI-generierte Texte, Bilder oder Musik verbreitet und damit Erlöse erzielt, soll diese fair teilen. Das kann beispielsweise über ein kollektives System, in dem Verwertungsgesellschaften die Rechte gebündelt wahrnehmen, erfolgen. Unabhängig davon, welches Modell greift, soll für Kreative in jedem Fall ein gesetzlicher Anspruch auf faire Vergütung gelten.
Stellungnahme
Josef Drexl, Kateryna Militsyna, Gil Dagan
Position Statement of the Max Planck Institute of 25 June 2026 on the current European debate on the future copyright framework in times of generative AI
Max Planck Institute for Innovation and Competition Research Paper No. 26-10