Symbolbild
Veranstaltungsbericht  |  10.01.2023

Zugang zu bezahlbaren Arzneimitteln in Kriegszeiten in der Ukraine - Roundtable-Gespräch

Am 1. Dezember 2022 veranstaltete das Institut einen Online-Roundtable zum Thema „Facilitating Access to Affordable Medicines During Wartime in Ukraine“. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem Scientific-Research Institute of Intellectual Property of the National Academy of Law Sciences of Ukraine (Kyjiw, Ukraine), dem Institute of Law of Taras Shevchenko National University of Kyiv (Kyjiw, Ukraine) und der Patienteninitiative CO ‘100% Life’ (Kyjiw, Ukraine) organisiert.

Übergeordnetes Ziel war es, durch den Austausch mit internationalen Rechtswissenschaftler*innen immaterialgüterrechtliche Lösungsansätze zur Linderung der öffentlichen Gesundheitskrise in der Ukraine zu erörtern. Teilgenommen haben unter anderem Matthias Leistner (Ludwig-Maximilians-Universität, Deutschland), Geertrui Van Overwalle (KU Leuven, Belgien), Henning Grosse Ruse-Khan (University of Cambridge, UK), Mohammed El Said (University of Central Lancashire, UK), Peter K Yu (Texas A&M University, USA) und Erika Dueñas Loayza (Referat für das Immaterialgüterrecht in der Abteilung für den Zugang zu Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten der Weltgesundheitsorganisation).


Die ukrainischen Kolleg*innen gaben einen Überblick über die aktuelle Situation von Nachfrage und Versorgung mit Arzneimitteln nach Kriegsausbruch. Die Teilnehmenden diskutierten, wie die bestehenden Spielräume des TRIPS-Abkommens im Kontext der heutigen Ukraine zum Schutz der öffentlichen Gesundheit angewendet werden können und welche Faktoren ihre wirkungsvolle Anwendung ermöglichen oder unterstützen können. Die Organisator*innen planen, den Dialog zu diesem Thema fortzusetzen.


Zum Veranstaltungsprogramm

Dr. Gert Würtenberger (GRUR) mit Dr. Timmy Pielmeier
Auszeichnung  |  02.11.2022

Timmy Pielmeier erhält den GRUR-Dissertationspreis

Timmy Pielmeier ist für seine Dissertation zum Thema Die Konkurrenz von Urheberrecht und Lauterkeitsrecht im Binnenmarkt mit dem GRUR-Dissertationspreis in der Kategorie Marken-, Wettbewerbs- und Designrecht ausgezeichnet worden. Einen maßgeblichen Teil seiner Arbeit verfasste der Preisträger während seiner Zeit als Stipendiat am Institut.

Dr. Gert Würtenberger (GRUR) mit Dr. Timmy Pielmeier
Dr. Gert Würtenberger, Präsident der GRUR mit Dr. Timmy Pielmeier. Foto: Andreas Burkhardt/GRUR
Dr. Gert Würtenberger (GRUR) mit Dr. Timmy Pielmeier
Dr. Gert Würtenberger, Präsident der GRUR mit Dr. Timmy Pielmeier. Foto: Andreas Burkhardt/GRUR
Verleihung des GRUR-Dissertationspreises. Foto: Andreas Burkhardt/GRUR

In seiner Dissertation untersucht Pielmeier das spannungsreiche Verhältnis zwischen und die Abgrenzung von Urheberrecht und Lauterkeitsrecht im europäischen Binnenmarkt. Ziel der Arbeit ist eine Wertungseinheit bzw. Harmonie zwischen Urheberrecht und Lauterkeitsrecht zu schaffen. So sind wertungsmäßig gleiche Fälle innerhalb einer einheitlichen und folgerichtigen Rechtsordnung, einem Rechtssystem, gleich zu behandeln, umgekehrt sind wertungsmäßig verschiedene Fälle nach Maßgabe ihrer Verschiedenheit unterschiedlich zu behandeln. Im konkreten Einzelfall müssen diesem rechtsphilosophischen Fundament der Wertungsjurisprudenz folgend Wertungswidersprüche identifiziert und, im Rahmen der Grenzen zulässiger Rechtsanwendung, aufgelöst werden. Der letze Teil der Arbeit antizipiert Konfliktpotenzial im Einzelfall und untersucht das Kollisionsverhältnis unter Anwendung des entwickelten Kollisionswerkzeugs mit Blick auf konkrete Fallgruppen.


Timmy Pielmeier promovierte an der LMU München bei Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL.M. (Cambridge). Derzeit arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Dr. Mark-Oliver Mackenrodt, LL.M. (NYU), Professur für Recht der Digitalgüter, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht an der Technischen Universität München (TUM).


Mit dem GRUR-Dissertationspreis würdigt die Vereinigung bis zu vier besonders herausragende Dissertationen auf den Gebieten des Patent- und Gebrauchsmusterrechts, des Urheber- und Medienrechts, des Marken-, Wettbewerbs- und Designrechts sowie des Daten- und Informationsrecht. Der Preis ist mit je 2.500 € dotiert und wurde vom Präsidenten der GRUR, Herrn Dr. Gert Würtenberger am 7. Oktober 2022 im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) in Dresden übergeben. 


Die Arbeit wird im nächsten Jahr unter dem Titel „Urheberrecht und Lauterkeitsrecht - Die Konkurrenz zweier Regelungskomplexe im Binnenmarkt“ im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.

Verschiedenes  |  27.10.2022

Bukarester Konferenz zum Thema „Aufbau eines globalen ethischen Rahmens für KI: Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der KI“

Am 4. Oktober 2022 nahm Dietmar Harhoff, der seit Dezember 2021 Mitglied der UNESCO High-Level Expert Group (HLEG) zur Im­­ple­men­tie­rung der KI-Empfehlung ist, als Experte an der Konferenz zum Thema “Building a Global Ethical Framework for AI: The UNESCO Rec­om­men­da­tion on the Ethics of AI” in Bukarest teil, die sich mit den im November 2021 verabschiedeten Leitlinien für die Konzeption, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen befasste. Die Konferenz widmete sich der Notwendigkeit, Diversität und Inklusion zu fördern, sowie der Frage, wie man von den Grundprinzipien zur Praxis übergehen kann, um die ethischen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Gesellschaft bewerten zu können.

Teilnehmende der Konferenz zum Aufbau eines globalen ethischen Rahmens für KI in Bukarest. Mitte: Gabriela Ramos, stellvertretende Generaldirektorin für Sozial- und Humanwissenschaften der UNESCO, mit Sebastian-Ioan Burduja, Minister für Forschung, Innovation und Digitalisierung. Rechts: Dietmar Harhoff und Mariagrazia Squicciarini, Chief of Executive Office, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion der UNESCO.

Am 23. November 2021 verabschiedeten die 193 Mit­glieds­staaten auf der UNESCO-Generalkonferenz die Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz, die erste globale Richtlinie in diesem Bereich, die direkt auf den Bedarf an klaren, ethisch fundierten Leitlinien für die Konzeption, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen reagiert. Dieses weltweit erste normative Instrument zu diesem Thema soll nicht nur Menschenrechte und Menschenwürde schützen, sondern auch fördern. Es wird ein ethischer Leitkompass und globales normatives Fundament sein, das ermöglicht, die Achtung der Rechtsordnung in der digitalen Welt zu stärken.


Die internationale Konferenz zur UNESCO-Empfehlung wurde vom rumänischen Ministerium für Forschung, Innovation und Digitalisierung (MCID) zusammen mit der UNESCO und zwei der renommiertesten rumänischen Universitäten – der Westuniversität Timişoara (UVT) und der Politehnica-Universität Bukarest (UPB) – organisiert und fand an der Politehnica-Universität Bukarest in Anwesenheit von Gabriela Ramos, stellvertretende Generaldirektorin für Sozial- und Humanwissenschaften der UNESCO, und Sebastian-Ioan Burduja, Minister für Forschung, Innovation und Digitalisierung, statt.


Die Veranstaltung brachte ein breites Spektrum von Akteuren aus Wissenschaft, Rechtspraxis, Politik und Zivilgesellschaft zusammen, um die UNESCO-Empfehlung und ihre Eignung als globales Instrument für die ethische Gestaltung, Entwicklung und den Einsatz von KI zu diskutieren.


Im Mittelpunkt der Konferenz standen zwei Hauptthemen: die Not­wen­dig­keit, Diversität und Inklusion zu fördern, und die Frage, wie man von den Grundsätzen zur Praxis übergehen kann, um die ethischen Auswirkungen von KI auf die Gesellschaft zu bewerten.


Dietmar Harhoff war einer der Hauptredner und teilte seinen fachlichen Standpunkt mit dem ersten Panel, in dem Themen wie mangelnde Vielfalt und Inklusion in der KI, algorithmische Voreingenommenheit und Diskriminierung sowie mögliche Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme erörtert und untersucht wurden. Er wies jedoch auch auf den schwierigen Spagat zwischen Regulierung und Innovationsanreizen hin.


Direkt zur UNESCO Recommendation on the Ethics of Artificial Intelligence.

Verschiedenes  |  27.10.2022

Gutachten sieht Handlungsbedarf bei der Regelung von Datenzugangsrechten

Am 26. Oktober hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten zum Thema Datenzugang mit dem Titel “Data access and sharing in Germany and in the EU: Towards a coherent legal framework for the emerging data economy” veröffentlicht. Angefertigt wurde das Gutachten von unserem wissenschaftlichen Referenten Heiko Richter in Ko-Autorenschaft mit den Berliner Professor*innen Heike Schweitzer, Axel Metzger und Knut Blind sowie weiteren Autoren.

Die neuen Bedingungen der Datenverfügbarkeit und die neuen Möglichkeiten der Datenverarbeitung sind ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sind zunehmend mit dem Versuch verbunden, datengetrieben Wertschöpfung zu generieren. Vor diesem Hintergrund haben sich sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber die Entwicklung eines Rechtsrahmens für die Datenwirtschaft zum Ziel gesetzt, der Vereinbarungen über den Zugang und Austausch von Daten erleichtert und gesetzliche Datenzugangsrechte schafft, wenn dies zum Schutz des Wettbewerbs erforderlich ist. Hinzu tritt das Ziel einer proaktiven Förderung von Wettbewerb und Innovation.


Das BMWK hat die Autor*innen der Studie – ein interdisziplinäres Team, bestehend aus Jurist*innen und Ökonomen – gebeten, zu untersuchen, ob der sich abzeichnende Rechtsrahmen zur Erreichung dieser Ziele geeignet ist und im Fall von Defiziten Handlungsoptionen aufzuzeigen. Tatsächlich zeigt eine Bestandsaufnahme geltender Rechtsvorschriften über den Datenzugang und - austausch, dass gegenwärtig ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit besteht. Klar definierte Exklusivrechte, vertragsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Prinzipien sind erst im Entstehen begriffen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme eruiert die Studie potenziellen Reformbedarf und erörtert Handlungsoptionen. Konkret beziehen sich diese auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einem Data Act, das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht einschließlich der Fusionskontrolle, den Digital Markets Act und § 19a GWB sowie den Rechtsrahmen für Datenintermediäre.


Das Gutachten ist unter dem folgenden Link abrufbar:
Data access and sharing in Germany and in the EU: Towards a coherent legal framework for the emerging data economy

EUI, Badia Fiesolana
Veranstaltungsbericht  |  21.10.2022

Florence Seminar on Standard-Essential Patents

Am 6. und 7. Oktober fand in Florenz das „Seminar on Standard Essential Patents“ statt. Die gemeinsam von der Florence School of Regulation am European University Institute und dem Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb organisierte Konferenz bot eine ausgezeichnete Gelegenheit, unterschiedliche Themen im Zusammenhang mit FRAND-Lizenzierung und SEP-Rechtstreitigkeiten akademisch zu diskutieren. Zweiundzwanzig, sowohl juristisch als auch ökonomische, unveröffentlichte Aufsätze wurden dabei präsentiert und von anerkannten Expert*innen auf dem Gebiet mitkommentiert.

EUI, Badia Fiesolana
EUI, Badia Fiesolana (Foto: Beatriz Conde Gallego)
Impression vom Florence Seminar on Standard-Essential Patents 2022
Impression vom Florence Seminar on Standard-Essential Patents 2022

Die Autor*innen und Ko-Autor*innen kamen aus mehr als zwanzig akademischen Institutionen aus drei Kontinenten. Die in einer Plenar- und mehreren Parallelsitzungen verteilten Beiträge behandelten aktuelle und umstrittene Themen, wie etwa SEP-bezogene Zuständigkeits- und Handelskonflikte, das Bestehen von Hold-out, die SEP-Lizenzierung in komplexen Wertschöpfungsketten sowie die Vorteile verschiedener Ansätze zur Verbesserung der SEP-Transparenz. Auf jüngste Entwicklungen im nationalen Patentrecht wurde ebenfalls eingegangen. Eine Gesprächsrunde mit Industrievertreter*innen ermöglichte, die akademische Perspektive mit der Marktrealität zu ergänzen.  Die Konferenz endete mit einer Grundsatzrede von Michael A. Carrier, der nicht nur eine solide transatlantische Perspektive bot, sondern die vielfältigen und anspruchsvollen Herausforderungen aufschlussreich skizzierte, welche SEPs in Zukunft noch stellen werden, und somit die Notwendigkeit weiterer wissenschaftlichen Arbeit untermauerte.  


Das vollständige Programm zum Download.

Verschiedenes  |  04.10.2022

Call for Papers – 16th Workshop on the Organisation, Economics and Policy of Scientific Research

WOEPSR kommt zurück nach München! Nach dem 14. Workshop der Reihe im Jahr 2020 findet der 16. Workshop “The Organisation, Economics and Policy of Scientific Research”, der gemeinsam mit der TUM organisiert wird, am 13. und 14. April 2023 wieder am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb statt. Forschende, die ein Paper präsentieren möchten, sind eingeladen, dieses bis zum 15. Januar 2023 online einzureichen. 

Der Workshop wurde ursprünglich in Turin ins Leben gerufen, wird aber mittlerweile auch an anderen bedeutenden Forschungsstandorten wie am Centre for Research on Entrepreneurship and Innovation der University of Bath (2018), am GREThA der Université de Bordeaux-CNRS (2019) und der KU Leuven (2022) ausgetragen.


Die Organisatoren möchten sowohl Beiträge von Nachwuchsforschenden als auch erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu Themen aus den Bereichen “Organisation, Economics and Policy of Scientific Research” gewinnen. Eine begrenzte Anzahl von Plätzen ist für Nachwuchsforschende reserviert (Promovierende oder Postdocs, die ihren Doktortitel im Jahr 2020 oder später erworben haben).

Es werden Beiträge zu einem oder mehreren der folgenden Themen erbeten (jedoch nicht darauf beschränkt):


  • Organisation of research activities in universities, PROs and private R&D labs
  • The evaluation of science policy
  • Science in the private sector and spillovers from scientific research
  • Role of individual researcher characteristics in scientific research
  • Science research networks and collaboration
  • Scientific careers and mobility

Bitte reichen Sie bisher unveröffentlichte Beiträge oder erweiterte Abstracts (mindestens 3 Seiten) bis zum 15. Januar 2023 ein.
Die Einreichenden werden bis 27. Februar 2023 benachrichtigt.


Download Call for Papers.

Weitere Informationen und Einreichung von Beiträgen auf der Workshop-Website.

Reto M. Hilty mit Sol Terlizzi und Valentina Delich
Veranstaltungsbericht  |  30.09.2022

Potenzial und Grenzen des Patentrechts zur Bekämpfung des Klimawandels

Zur Eröffnung des Masterstudiengangs in Immaterialgüterrecht von FLACSO Argentinien sprach Direktor Reto M. Hilty am 5. September über "Potenzial und Grenzen des Patentrechts zur Bekämpfung des Klimawandels" im FLACSO Argentina Auditorium in Buenos Aires. Die Begrüßungsworte sprachen Sol Terlizzi, Akademische Direktorin des Masterstudiengangs Immaterialgüterrecht (Propiedad Intelectual), und Valentina Delich, Direktorin von FLACSO Argentinien.

Reto M. Hilty mit Sol Terlizzi und Valentina Delich
Reto M. Hilty mit Sol Terlizzi und Valentina Delich

Die Facultad Latinoamericana de Ciencias Sociales (FLACSO) ist eine länderübergreifende Organisation zur Forschung, Lehre und Förderung der Sozialwissenschaften in Lateinamerika. Sie wurde am 17. April 1957 auf Initiative der UNESCO in Rio de Janeiro anlässlich der Conferencia Latinoamericana de Ciencias Sociales gegründet. 


Die Veranstaltung wurde als Live-Stream übertragen und ist online abrufbar: YouTube

Fabian Gaessler der der Universität Pompeu Fabra in Barcelona
Personalie  |  16.09.2022

Assistenzprofessur an der Universität Pompeu Fabra (Barcelona) für Fabian Gaessler

Fabian Gaessler, bisher Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, ist seit 15. September Assistant Professor (Tenure Track) an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Pompeu Fabra in Barcelona. Er beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit Innovation und Strategie.

Fabian Gaessler der der Universität Pompeu Fabra in Barcelona
Dr. Fabian Gaessler

Seine Arbeitsbereiche liegen an der Schnittstelle zwischen Innovation und strategischem Management mit besonderem Schwerpunkt auf Rechten am geistigen Eigentum, Wissensproduktion und Technologiestrategie.


Fabian Gaessler war bis dato Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in der Abteilung Innovation and Entrepreneurship Research unter der Leitung von Dietmar Harhoff. Er kam bereits als Doktorand an das Institut und war seit Gründung der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung im Jahr 2013 im Forschungsteam. Im Jahr 2017 wurde er für seine Dissertation “Enforcing and Trading Patents – Evidence for Europe” mit der Otto-Hahn-Medaille ausgezeichnet. Die Max-Planck-Gesellschaft vergibt diesen mit 7.500 Euro dotierten Preis, um talentierte Nachwuchsforschende zu motivieren, eine wissenschaftliche Karriere anzustreben. In den Jahren 2018 und 2019 war Fabian Gaessler als Vertretungsprofessor für Technologiemanagement an der Technischen Universität München tätig.


Fabian Gaessler hat seine Forschungsergebnisse in renommierten internationalen Fachzeitschriften wie dem Journal of Economics & Management Strategy, dem Journal of Economic Behavior & Organization, Research Policy, dem Review of Economics and Statistics und Science Advances veröffentlicht. Seit kurzem ist er Mitglied des Beirats der Förderinitiative “T!Raum” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


Seine Tätigkeit an der Universität Pompeu Fabra umfasst Forschung und Lehre in den Bereichen Innovation und Strategie. Als Affiliated Research Fellow bleibt er dem Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb weiterhin eng verbunden.

Call for Nominations: Director (f/m/d)
Personalie  |  17.08.2022

Aufruf zur Nominierung: Direktor*in

Wir bitten um Nominierungen – einschließlich Selbstnominierungen – für die Position einer Direktorin bzw. eines Direktors (w/m/d) zur Leitung einer Forschungsabteilung am Institut. Das einzigartige, innovative und langfristig angelegte Forschungsprogramm der Kandidat*innen sollte sich auf die Untersuchung der wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen und Implikationen von Innovationsprozessen konzentrieren, wobei das spezifische Fachgebiet offen ist.

Nominations and Self-Nominations Sought for the Position of Director (f/m/d) at the Max Planck Institute for Innovation and Competition


The Institute invites nominations, including self-nominations, for a Director, who is expected to lead a research department at the Institute. While the specific area of expertise is open, the future Director’s unique, innovative and long-term research program should focus on the study of the economic foundations and implications of innovation processes.


Max Planck Directors should have a record of excellent research and successful leadership, the ability or potential to devise a long-term visionary strategy for their research, and the potential to make a substantial contribution to their Institute’s mission. They are also expected to develop collaborations with other departments at the Institute and other institutes within the society as well as other globally leading research organizations.


Research at the MPI for Innovation and Competition is focused on legal and economic studies of processes of innovation and competition (see website). Our mission is to understand the incentives, determinants and implications of innovation. Currently, the Institute has three departments, each led by one Director: The new Director will join the directorate as the successor to one of the three Directors (Dietmar Harhoff). The Institute offers outstanding infrastructure for studying innovation via the use of, e.g., large data in econometric studies as well as field and lab experiments. The working language is English.


The Institute is located in Munich, Germany, and has close collaborative links with both Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) Munich and the Technical University of Munich.


The Institute is part of the Max Planck Society, an independent non-governmental association dedicated to fundamental research in the natural sciences, life sciences, social sciences, and humanities. The Max Planck Society, an equal opportunities employer, is committed to diversity and inclusion in all aspects of recruiting and employment and is particularly committed to increasing the number of women among its scientific leadership. Therefore, we strongly encourage nominations of qualified female researchers.


Nominations, including self-nominations, should be sent to: nominations(at)ip.mpg.de.

A nomination should include:
 

  • The candidate’s name and current affiliation
  • A brief motivational statement (200 words max.) specifying why you have nominated the candidate


Note that this call is part of the Institute’s scouting procedure; its purpose is to inform the Institute about possible candidates. The formal appointment procedure will follow. As a result of this call, a selection of (self-)nominated candidates will then be invited for a visit to the Institute in due time.


All nominations will be treated in the strictest confidence. We expect this call to remain open until midnight (CET) on Sunday, 18 September 2022.



Download the Call for Nominations and Self-Nominations: PDF

Impression vom Workshop „Shaping the Internet for the Future“
Veranstaltungsbericht  |  20.07.2022

Shaping the Internet for the Future – Workshop zum Thema Netzneutralität

Am 24. und 25. Juni veranstaltete das Institut einen zweitägigen Workshop, um die Diskussion über die Regeln der Netzneutralität zu führen, zu der alle relevanten Interessengruppen eingeladen waren. Aber auch ganz allgemein ging es um die Frage, wie ein Internet der Zukunft gestaltet werden kann, mit dem das gesamte Potenzial des Internets für das Gemeinwohl genutzt werden kann. 

Impression vom Workshop „Shaping the Internet for the Future“
Impression vom Workshop „Shaping the Internet for the Future“ (Foto: Delia Zirilli)

Im Zusammenhang mit den neuen technologischen Entwicklungen und Geschäftsmodellen im Ökosystem Internet ist die Debatte über die Regeln der Netzneutralität wieder aufgeflammt. So erwägt die Europäische Kommission beispielsweise faire Formen der Bezahlung durch die großen Technologiekonzerne, was zu Schwierigkeiten mit der derzeitigen Verordnung über das offene Internet führen könnte. Es ist zwar sinnvoll, die Regulierung im Lichte neuer Entwicklungen und gesellschaftlicher Bedürfnisse zu überprüfen, doch sollte dies unter Anhörung aller Beteiligten geschehen.


Die Teilnehmenden des Workshops gehörten in den letzten zehn Jahren zu den Hauptakteuren der Debatte. Unter ihnen waren Vertreter öffentlicher Institutionen wie BEREC und Bundesnetzagentur sowie Vertreter der Zivilgesellschaft (Internet Society, Epicenter.works), Think Tanks (WIK) und Forschende aus technischen, wirtschaftlichen und juristischen Disziplinen. Darüber hinaus profitierte die Diskussion von der Teilnahme von Vertreter*innen der Industrie, darunter große Inhalteanbieter (Netflix), Verbände der Internetwirtschaft (eco e.V., ETNO) und Unternehmen, die neue Technologien sowohl auf der Ebene der Internetanwendungen als auch der Infrastruktur entwickeln.  Der Workshop konzentrierte sich auf die EU, brachte aber auch Teilnehmende aus anderen Ländern zusammen, in denen die Netzneutralitätspolitik im Wandel begriffen ist, wie beispielsweise in den USA und im Vereinigten Königreich.


Mehr oder weniger Regulierung: Rendite versus Offenes Internet


Die Diskussionen machten deutlich, dass die Debatte über die Netzneutralität noch lange nicht abgeschlossen ist und weiterhin polarisiert, so dass faktengestützte Argumente notwendiger sind denn je. Eine der wichtigsten Fragen, die nach wie vor unbeantwortet ist, lautet, wie ausreichende Anreize geschaffen werden können, um Investitionen in die Infrastruktur des Internets sowie Innovationen in dem sich schnell entwickelnden Ökosystem Internet zu fördern. Während einige die Notwendigkeit sehen, die Regulierung zu lockern, um eine stärkere Preisdifferenzierung zu ermöglichen und damit die Rendite für die Beteiligten zu erhöhen, sind andere der Meinung, dass die hart erkämpften Regeln zur Netzneutralität in der EU-Verordnung zum offenen Internet beibehalten werden sollten. 


Ein weiteres zentrales Thema ist die Präsenz von großen Technologieunternehmen im Ökosystem Internet. Einerseits haben diese Unternehmen begonnen, ihre eigenen privaten Netze zu entwickeln, was die Frage aufwirft, ob es zwei verschiedene Netzwerke gibt, ein privates und weitgehend unreguliertes und ein öffentliches, das der Regulierung unterliegt. Andererseits ist die Debatte über faire Beiträge erneut aufgelebt, wonach große Anbieter von Inhalten im Verhältnis zu ihrer Nutzung des Netzes zahlen sollten. Dieser erneute Vorstoß erfolgte in Form der Veröffentlichung einer von ETNO in Auftrag gegebenen Studie über die sozioökonomischen Vorteile eines gerechteren Verhältnisses zwischen Tech-Giganten und Telekommunikationsbetreibern. Das Argument ist, dass dies die Finanzierung der Investitionen ermöglichen würde, die für die Einführung der 5G-Technologie erforderlich sind. Je nachdem, wie ein fairer Beitrag gewährleistet wird, könnte dies das etablierte Netzneutralitätssystem in der EU stören und stößt bei vielen Interessengruppen auf heftigen Widerstand.


Schlussfolgerung und Ausblick


Eine generelle Schlussfolgerung des Workshops ist, dass das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb aufgrund seiner Unabhängigkeit in einer guten Position ist, um die Debatte von einem akademischen und neutralen Standpunkt aus zu führen. Vor diesem Hintergrund lieferte der Workshop Erkenntnisse, die es dem Institut ermöglichen, eine neue Forschungslinie weiterzuentwickeln, die einen grundlegenden Teil des Diskurses über die digitale Wirtschaft darstellt.