EU-Mercorsur Flags symbolizing the treaty
Aktuelles aus der Forschung  |  29.07.2019

Nach Mercosur-Deal: Sinnvolle Schutzstandards für Lateinamerika?

Das neue Handelsabkommen verspricht Europa neue Absatzchancen in Südamerika. Doch wie steht es um den Schutz immaterieller Güter vor Ort? Ein Forscherteam um Direktor Reto M. Hilty untersucht, welche Schutzstandards in Lateinamerika gelten und welche Schutzsysteme für die wirtschaftliche Entwicklung sinnvoll sind.

Wer in Buenos Aires Parmesan zur Pasta bestellt, erntet meist ein freundliches Nicken vom Kellner. Was dieser jedoch bringt, erkennen Liebhaber des italienischen „Parmigiano Reggiano” oft nicht wieder.


Mit dem neuen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten des Handelsverbunds Mercosur, auf das sich beide Seiten Ende Juni geeinigt haben, soll sich das ändern.


Der Mercado Común del Sur (Mercosur) bildet den größten Binnenmarkt Südamerikas. Ratifizieren die EU-Mitgliedstaaten sowie Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay den Handelsvertrag, entstünde eine Freihandelszone für rund 770 Millionen Menschen. Ziel des Abkommens ist es, den Europäischen Binnenmarkt für Produkte aus den Mercosur-Staaten zu öffnen und im Gegenzug Zölle und Handelshemmnisse für Industriegüter aus der EU abzuschaffen. Zudem hat die EU den Schutz von 357 Lebensmitteln und Agrarprodukten wie Käse, Schinken oder Wein ausgehandelt, die durch „geografische Herkunftsangaben” vor Nachahmung geschützt sind - in der EU als auch bald im Mercosur-Gebiet. Wer künftig also in Argentinien Parmesan bestellt, hat eine höhere Chance, typischen Parmiggiano zu bekommen.


Noch ist das Abkommen nicht in allen Details ausgearbeitet. So soll der Schutz anderer immaterieller Güter wie technologische Erfindungen, literarische und musikalische Werke oder Pflanzenzüchtungen im Abkommen ebenfalls geregelt sein. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Sicher ist aber bereits, dass für diese immateriellen Güter in Lateinamerika ganz unterschiedliche Regelungen und Schutzstandards gelten.


„Die Bestimmungen im Patent-, Urheber-, Sortenschutz- oder Markenrecht variieren in Lateinamerika von Land zu Land, unabhängig davon, welchem Handelsverbund sie angehören”, erklärt Reto M. Hilty, geschäftsführender Direktor des Münchner Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb. „Die überwiegende Mehrheit der Staaten Lateinamerikas hat sich kraft internationaler, regionaler und bilateraler Abkommen im Laufe des 20. Jahrhunderts zwar zu den hohen Schutzstandards der Industriestaaten verpflichtet, um im Gegenzug am Welthandel teilnehmen zu können. Dabei ist ein starker Schutz angesichts des aktuellen Entwicklungsstands der lateinamerikanischen Volkswirtschaften jedoch nicht unbedingt in deren Interesse”, beobachtet der Experte für Immaterialgüterrecht. Diese Schutzmechanismen zu analysieren und ihre Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu untersuchen, ist das Ziel der Forschungsinitiative „Smart IP for Latin America”.


Ein achtköpfiges Team erforscht daher die Bedeutung und Wirkungsweise unterschiedlicher Schutzstandards sowie den Einfluss von Regulierungen auf die Dynamik des Wettbewerbs.


Die Forschungsergebnisse sind nicht nur für politische Entscheidungsprozesse des Gesetzgebers vor Ort relevant, sondern auch für Unternehmen, die in diese Region investieren oder expandieren wollen. „So sind etwa in Brasilien Verfahren für die Herstellung transgener Pflanzen patentierbar, in Argentinien wiederum nicht”, erklärt der selbst aus Argentinien stammende Rechtswissenschaftler Juan Ignacio Correa. „Dabei ist die Frage, ob und wie Innovationen vor Ort geschützt werden können, für eine vorausschauende Agrar- und Industriepolitik wesentlich.” Correa wird das neue „Observatory”, das an der Universidad de Buenos Aires beheimatet ist, leiten. Es nimmt seine Arbeit im Oktober 2019 auf und koordiniert Projekte des Instituts vor Ort.


In derzeit vier Projekten untersuchen die Rechtswissenschaftler, wie es um den Schutz immaterieller Güter in den Ländern Lateinamerikas bestellt ist. Dabei gilt es historische, kulturelle, soziale, wirtschaftliche und politische Besonderheiten zu beachten, um die Effekte des geltenden Rechts zu verstehen und fehlgeleitete oder fehlende Regelungen aufzuzeigen.
 

Im Bereich des Patentrechts etwa erstellen die Wissenschaftler Länderberichte, aus denen hervorgeht, was nach den nationalen Patentsystemen schützbar ist, welche Benutzungsarten vom Patentschutz ausgenommen sind und welche Beschränkungen des Patentschutzes existieren, was vor allem für die Bereiche Pharmazie oder Pflanzenschutz, aber auch für andere Industrien bedeutsam ist. „Die Erkenntnisse hierzu gewinnen wir unter anderem aus den Antworten von lokalen Fachleuten auf einen detaillierten Fragebogen, aus dem Studium der Rechtsquellen und der Rechtsprechung sowie aus dem Austausch mit öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern vor Ort”, erklärt Matthias Lamping, Referent am Max-Planck-Institut in München und Lateinamerika-Experte.


„Die Erfahrung zeigt, dass ein starker Patentschutz einem Land kaum Vorteile bringt, das selbst wenig Innovation hervorbringt, sondern primär auf Importe von Produkten oder Technologien zur Versorgung der eigenen Bevölkerung (z. B. mit Medikamenten) angewiesen ist”, erklärt Reto M. Hilty. Auch die Einnahmen aus solchen Innovationen kämen in der Regel nicht der nationalen Volkswirtschaft zu Gute, da der weit überwiegende Anteil der Inhaber nationaler Patente im Ausland sitze. Oft würden Freiräume, die das internationale Recht zur Beschränkung des Patentschutzes im eigenen Land biete, zwar genützt; manchmal wirke sich dies aber aus anderen Gründen nicht positiv aus, etwa wegen fehlenden Wettbewerbs unter Generikaherstellern.


Ein weiteres Forschungsfeld betrifft den Urheberrechtschutz dieser an Kunst und Musik reichen Region. „Filme und Musik aus der Region sind derzeit bis nach Asien beliebt und weit verbreitet. Zweifelhaft ist jedoch, ob der Schutz der Urheber und das System der kollektiven Rechtewahrnehmung über Verwertungsgesellschaften so, wie sie derzeit ausgestaltet sind und gehandhabt werden, wirklich dazu führen, dass lateinamerikanische Künstler daraus auch Einnahmen erzielen können”, erklärt Hilty. Hier gilt es vor allem, das Rechtewahrnehmungssystem auf seine Funktionalität zu untersuchen und Empfehlungen für die Gesetzgeber zu entwickeln.


Für den Bereich des Technologietransfers untersuchen die Wissenschaftler Funktionsweise und Effektivität des bestehenden Rechtsrahmens in einzelnen Ländern und analysieren, wie das Potential für eigene Innovation in Lateinamerika optimiert werden kann. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der internationale Technologietransfer, sowohl zwischen hochindustrialisierten Staaten und Ländern Lateinamerikas als auch zwischen jenen Ländern.


Im Forschungsbereich des Schutzes geografischer Herkunftsangaben zeigt sich, dass das Vermarktungspotential regionaler Produkte bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Zwar gibt es erste Schutzlabels für Produkte wie Kaffee, wodurch deren Herkunftsangabe rechtlich geschützt werden kann. Bei einer Vielzahl der Nahrungsmittel ist das aber noch nicht der Fall. „Zum einen fehlen kohärente Vermarktungskonzepte, um die teilweise herausragende Qualität solcher Erzeugnisse auszuweisen, etwa auf der Grundlage von geographischen Herkunftsangaben oder Kollektivmarken, zum anderen fehlt es aber auch an technologischer Innovation in der Agrarwirtschaft, die sich durch Patente oder Sortenschutzrechte absichern ließe”, erklärt Juan Correa. Auch in diesem Projekt arbeiten die Rechtswissenschaftler mit länderspezifischen Fragebogen: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es, wie geht die Praxis damit um?


Allen Forschungsprojekten gemein ist der vergleichende Ansatz durch Untersuchungen in regulatorischer und tatsächlicher Hinsicht. Leitlinien für künftige Rechtsentwicklungen lassen sich nach Ansicht des Forscherteams nur durch eine Analyse der aktuellen Situation in all ihren politischen, sozialen und wirtschaftlichen Facetten und Zusammenhängen entwickeln: Wodurch entstehen welche Anreize für Marktakteure? Gibt es spezifische Regulierungsansätze, um das wirtschaftliche und kulturelle Potential Lateinamerikas besser auszuschöpfen?


Bei der Initiative „Smart IP for Latin America” spielt daher auch der Dialog mit anderen Disziplinen, etwa den Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie oder der Politologie eine wichtige Rolle. „Nur evidenzbasierte Forschung ermöglicht belastbare Handlungsempfehlungen, mit denen letztlich an politische Entscheidungsträger in Lateinamerika herangetreten werden kann”, erklärt Hilty. Dabei gehe es gerade nicht darum, einen möglichst starken Schutz immaterieller Güter zu erreichen und durchzusetzen - dies jedenfalls dort nicht, wo die eigene Wirtschaft im internationalen Vergleich derzeit keine kompetitiven Vorteile hat und auch kein relevantes Potential aufweist, um sie aufzubauen. Ziel der langfristig angelegten Initiative ist es vielmehr, ein Schutzsystem herauszuarbeiten, das optimal auf die spezifischen Bedingungen und Bedürfnisse der jeweiligen Gesellschaft und Volkswirtschaft abgestimmt ist.


Die Initiative „Smart IP for Latin America” setzt darauf, die Zusammenarbeit unter den Staaten mit spezifischem Blick auf das Immaterialgüterrecht auf verschiedenen Ebenen - über den akademischen Dialog hinaus - zu fördern und nachhaltig zu unterstützen. Hilfe bietet dabei ein „Advisory Committee”, dem führende Wissenschaftler Lateinamerikas angehören.


Eine erste große Konferenz fand im Frühjahr 2018 in Santiago de Chile in Zusammenarbeit mit dem dortigen Patent- und Markenamt, dem Instituto Nacional de Propiedad Industrial (INAPI), statt. Es folgte ein Workshop in Buenos Aires im Herbst 2018, der vor allem dem Patentprojekt gewidmet war. Die zweite Jahreskonferenz fand im April 2019 in Cartagena, Kolumbien, in Kooperation mit der Universidad de los Andes statt; hier wurde die genaue Ausrichtung der bereits gestarteten Forschungsprojekte näher bestimmt. Für die dritte Jahreskonferenz im März 2020 voraussichtlich in Lima konnte das Instituto Nacional de Defensa de la Competencia y de la Protección de la Propiedad Intelectual (INDECOPI), die unter anderem für Schutzrechte zuständige Institution in Peru, gewonnen werden.


Ob bis dahin bereits eine endgültige Fassung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vorliegt, ist offen. Nach der grundsätzlichen Einigung im Juni erarbeiten jedenfalls beide Seiten in den nächsten Monaten gemeinsam eine endgültige Fassung des Abkommens, die dem Rat und dem Europäischen Parlament dann zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Bedeutung des Abkommens steht dabei außer Frage: Der EU winken vor allem interessantere Absatzmöglichkeiten als heute. Den beteiligten Staaten Lateinamerikas bietet es überdies bisher nicht dagewesene Entwicklungschancen - wobei diese nur genutzt werden können, wenn das Bewusstsein dafür geschärft wird, welche Schutzsysteme in ihren Volkswirtschaften die vorteilhaftesten Wirkungen entfalten.

Aktuelles aus der Forschung  |  26.07.2019

pybliometrics – Eine neue Software zur Forschung mit großen bibliometrischen Datenmengen

pybliometrics eröffnet neue Wege, schneller an ständig wachsende Datenmengen heranzukommen. Gleichzeitig erlaubt die Software eine bessere Überprüfbarkeit von Forschungs­ergebnissen, die Markenzeichen guter wissenschaftlicher Praxis ist.

Illustrative Beispiele von Daten, die mit pybliometrics gewonnen wurden: ein Ko-Autoren-Netzwerk, eine Wortwolke von Begriffen aus wissenschaftlichen Abstracts, das geographische Zentrum von Publikationen eines Wissenschaftlers sowie die Zitationsverteilung von drei Papers .

Wissenschaftsorganisationen und Forscher, die über Wissenschaft an sich forschen, sind auf bibliometrische Datenbanken angewiesen. Diese sammeln Daten über wissenschaftliche Publikationen, womit wissenschaftlicher Output „gemessen“ werden kann. Je größer eine Datenbank, desto mehr wissenschaftliche Aktivität kann erfasst werden – umso schwieriger wird es allerdings, Forschungsdaten zu extrahieren.


Eine der größten bibliometrischen Datenbanken, die vom wissenschaftlichen Fachverlag Elsevier betrieben wird, ist Scopus. Die Software pybliometrics, die von Michael E. Rose, Senior Research Fellow am Institut, in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit John R. Kitchin (Professor für Chemical Engineering an der Carnegie Mellon University) entwickelt wurde, ermöglicht nun Forschern, die mit einer Scopus-Lizenz bzw. Scopus Custom Data arbeiten, diese Datenbank ohne größere Hürden zu nutzen und Daten automatisiert herunterzuladen.


Die Software ist in der Programmiersprache Python geschrieben, die unter Wissenschaftlern immer mehr an Bedeutung gewinnt. pybliometrics eröffnet Nutzern neue Wege, schneller an von ihnen benötigte große und ständig wachsende Datenmengen heranzukommen.


Gleichzeitig erlaubt pybliometrics eine bessere Überprüfbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse, da für jeden transparent wird, nach welchen Definitionen Forschungsdaten gezogen wurden. Das erhöht die Replikationsfähigkeit der Forschung, die Markenzeichen guter wissenschaftlicher Praxis ist.


Zur Publikation siehe hier.

Aktuelles aus der Forschung  |  24.07.2019

Neue Arbeitsgruppe für Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz

Forscher der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des Instituts untersuchen die Nutzung und Tragweite von Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen, um die Auswirkungen für Gesellschaft und Wirtschaft ermessen und bewerten zu können. Sie nutzen die Technologien auch für Ihre Forschung.

kuri am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: MyR

Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen (ML) sind wegweisende Technologien, die sich zum einen auf Innovations- und Wettbewerbsprozesse und zum anderen auf die Forschung in den Sozial- und anderen Wissenschaften selbst auswirken.


Forscher am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb untersuchen derzeit die Nutzung und Tragweite von KI und ML, um ihre Auswirkungen für Gesellschaft und Wirtschaft ermessen und bewerten zu können. Darüber hinaus werden maschinelle Lernverfahren bei der Durchführung von Forschungsprojekten selbst verwendet. Des Weiteren liefern die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Instituts angewandte Forschungsergebnisse, die dabei helfen können, diese Methoden an die Bedürfnisse der Sozialwissenschaften anzupassen.


Um diese Forschungstätigkeiten noch wirkungsvoller zu unterstützen, hat die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung am Institut eine “Machine Learning & Artificial Intelligence Group” eingerichtet, die aus Forschenden besteht, die in ihren Projekten aktiv KI und ML analysieren oder anwenden. Die Gruppe fungiert als eine Art Observatorium, um relevante Entwicklungen im Bereich KI und ML zu verfolgen, Inhalte und Ressourcen bereitzustellen und die Forschung in diesem Feld zu koordinieren. Zudem werden die neuen Forschungsansätze interessierten Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs vermittelt.


Kontakt für weitere Informationen: Michael E. Rose.

Stellungnahme  |  16.04.2019

Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 23. Januar 2019 für ein Thüringer Transparenzgesetz

Eine rechtliche Analyse zum geplanten Erlass eines Transparenzgesetzes in Thüringen.

grüner und weißer Spargel
Studie  |  10.04.2019

Mehr als Spargel, Wein und Käse

Geographische Herkunftsangaben schützen regionale Produkte und traditionelle Herstellungsweisen vor Nachahmung und Missbrauch. Ein neues Forschungsprojekt um Andrea Zappalaglio und Suelen Carls untersucht die Rechtssystematik des EU-Herkunftsschutzes.

grüner und weißer Spargel
Schrobenhausener Spargel als geschütze geografische Herkunftsangabe (Foto: cocoparisienne / Pixabay)

„Schrobenhausener Spargel”, „Asparago verde di Altedo” oder „Brabantse Wal Asperges” sind nicht nur Namen verschiedener europäischer Spargelsorten. Sie sind auch besonders geschützt – mit einem EU-Gütezeichen als geografische Herkunftsangabe (englisch: Geographical Indication, GI). Mehr als 1.440 Produktnamen sind allein in der EU-Datenbank DOOR registriert – hinzukommen noch die Namen der Weine und Spirituosen, die in speziellen Registern aufgeführt sind.


Andrea Zappalaglio und Suelen Carls, Wissenschaftliche Referenten am Institut, wissen um die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung des Herkunftsschutzes sui generis. „Eine Herkunftsangabe ist in erster Linie ein Label, das einen geografischen Namen schützt. Das gesamte GI-System stellt jedoch ein Qualitätssicherungssystem dar, das sich auf eine Reihe bedeutsamer Politikfelder der EU bezieht, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Agrarpolitik”, erklärt Suelen Carls. „Die Verbindung zwischen Produkt und seiner Herkunft genießt einen hohen Stellenwert, so dass sich auch andere Ziele als die bloße Ordnungsfunktion über das Gütesiegel, wie etwa die Förderung der ländlichen Entwicklung, umsetzen lassen. Ob das aber wirklich funktioniert, ist umstritten”, sagt Projektkoordinator Andrea Zappalaglio.


Als Teil des EU-Immaterialgüterrechtsschutzes bieten GIs Schutz vor Nachahmung und Missbrauch innerhalb der EU und in Drittländern, in denen ein spezielles Schutzabkommen besteht. Auch außereuropäische Produzenten können Herkunftsschutz in der EU beantragen. Produkte mit Gütesiegel erlangen einen beträchtlichen Marktwert, da sie den Herstellern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und bei den Verbrauchern Erwartungen an Eigenschaft, Qualität und Image der Waren aufgrund ihrer Herkunft und des traditionellen Know-hows wecken. Indien nutzt Herkunftsangaben bereits, um insbesondere sein Kunsthandwerk zu schützen, und seit Kurzem setzt auch China ein sui-generis-Schutzsystem ein.


Gesamtanalyse


Das Forscherteam wird die Systematik des Herkunftsschutzes in der EU in einer Gesamtbetrachtung analysieren. „Ausgehend von der Struktur der Verordnung 1151/2012 als Orientierungshilfe, wollen wir uns sowohl dem materiellen Charakter des Immaterialgüterrechts als auch seinen Verfahrenskomplexitäten aus empirischer und vergleichender Perspektive widmen”, erklärt Andrea Zappalaglio.


Die Forscher werden sich auch mit der Zukunft des geografischen Herkunftsschutzes in Europa befassen – etwa mit der Frage, in wie weit der Schutz auch auf das Kunsthandwerk ausgedehnt werden soll.
 

Mehr zum Thema:


The Debate between the European Parliament and the Commission on the Definition of Protected Designation of Origin: Why the Parliament Is Right (in English) 

Reto M. Hilty und Valentina Moscon - Foto: MPI für Innovation und Wettbewerb
Verschiedenes  |  26.03.2019

„Das Urheberrecht wird restriktiver"

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat der EU die umstrittene Richtlinie angenommen. Valentina Moscon und Reto M. Hilty erklären, was sich mit der Richtlinie verändern wird.

Reto M. Hilty und Valentina Moscon - Foto: MPI für Innovation und Wettbewerb
Reto M. Hilty und Valentina Moscon - Foto: D. Zirilli / MPI

Die neue Richtlinie hat zum Ziel, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter und den digitalen Binnenmarkt anzupassen, um mit dem technologischen Fortschritt, verändertem Nutzungsverhalten und neuen Geschäftsmodellen Schritt zu halten.
 

„Die neue Richtlinie geht in einigen Punkten durchaus in die richtige Richtung - erreicht aber längst nicht die ursprünglich anvisierten Ziele. Inwieweit die Kreativen nun besser gestellt sein werden, wird sich weisen; zumindest von den beiden umstrittensten Normen dürften sie wenig bis gar nichts profitieren. Was die Bürger betrifft, wird sich nun zeigen, wie sich die Plattformen verhalten werden. Das Urheberrecht wird auf alle Fälle noch restriktiver - und noch weniger verständlich“, sagt Prof. Dr. Reto M. Hilty, geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb in München.


"Diese Richtlinie missachtet die ursprünglichen Ziele der Reform und spiegelt nicht die mittel- und langfristige Vision eines modernen europäischen Urheberrechts wider. Es ist bedauerlich, dass wir angesichts eines so breiten wissenschaftlichen Konsenses über die kritischen Aspekte dieser Richtlinie zu diesem Ergebnis gekommen sind. Mit Blick auf die Zukunft ist es nun Aufgabe der Mitgliedstaaten und des Europäischen Gerichtshofs, die Richtlinie umzusetzen und auszulegen, wobei ein angemessener Interessenausgleich zu gewährleisten ist", kommentiert Referentin Dr. Valentina Moscon den aktuellen Beschluss.
 

Valentina Moscon und  Reto M. Hilty leiten die Projektgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts. Die Rechtswissenschaftler haben die Reform von Anfang an verfolgt und die Auswirkungen der geplanten Reform bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme analysiert.
 

Besonders in der Kritik stehen zwei Artikel der Richtlinie: Artikel 11, der in der aktuellen Fassung zu Artikel 15 wurde, sieht europaweit ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Danach sollen Newsdienste Verlage für kurze Textausschnitte aus Presseartikeln – sogenannte Snippets – auf deren Seiten vergüten. Umstritten ist auch Artikel 13 - jetzt Artikel 17: Er sieht eine Haftung kommerzieller Plattformen wie Youtube und anderer für unautorisiertes Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke durch Nutzer vor.


Meldung aktualisiert am 15.4.2019

 

Mehr Informationen:

„Mehr Schaden als Nutzen“: Interview mit Prof. Reto M. Hilty und Dr. Valentina Moscon
Medienspiegel: Aktuelle Berichterstattung in Print und Online
Stellungnahme des Instituts

(C) Diliff, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35972521
Verschiedenes  |  25.03.2019

„Mehr Schaden als Nutzen“

Am 26. März stimmt das Europäische Parlament über die EU-Urheber­rechtsreform ab. Valentina Moscon und Reto M. Hilty haben die rechtlichen Auswirkungen der geplanten Reform analysiert. Warum sie ihre zentrale Zielsetzung über weite Strecken verfehlt.

(C) Diliff, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35972521
Europäisches Parlament in Strasbourg, Foto: Diliff (commons.wikimedia.org), CC BY-SA 3.0

Valentina Moscon, Referentin am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, und Direktor Reto M. Hilty leiten die Projektgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts. Die Rechtswissenschaftler haben die Auswirkungen der geplanten Reform bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme analysiert und mit der aktuellen Beschlussvorlage verglichen. Ihr Fazit: Die Richtlinie verfehlt ihre zentrale Zielsetzung über weite Strecken.

Link zum Interview

Die geplante Richtlinie 2016/0280 COD hat zum Ziel, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter und den digitalen Binnenmarkt anzupassen, um mit dem technologischen Fortschritt, verändertem Nutzungsverhalten und neuen Geschäftsmodellen Schritt zu halten.


Besonders in der Kritik stehen zwei Artikel der geplanten Richtlinie: Artikel 11, der in der aktuellen Fassung zu Artikel 15 wird, sieht europaweit ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Danach sollen Newsdienste Verlage für kurze Textausschnitte aus Presseartikeln – sogenannte Snippets – auf deren Seiten vergüten. Umstritten ist auch Artikel 13 - jetzt Artikel 17: Er sieht eine Haftung kommerzieller Plattformen wie Youtube und anderer für unautorisiertes Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke durch Nutzer vor.


Mehr Information:

„Die Modernisierung ist aus dem Blick geraten“: Interview mit Prof. Reto M. Hilty

„Eine neue Kultur“:  Interview mit Prof. Reto M. Hilty

Stellungnahme des Instituts

Data Access and Control in the Era of Connected Devices (Cover)
Studie  |  20.03.2019

Neue Studie: Data Access and Control in the Era of Connected Devices

Ob in der Industrie, Landwirtschaft oder im Haushalt, „intelligente“ Maschinen brauchen vor allem eines: Daten. Josef Drexl bietet in seiner Studie Leitlinien für den künftigen EU-Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft.

Im Auftrag des Europäischen Verbraucherschutzverbandes BEUC hat Josef Drexl eine Studie über Datenzugang und Datenkontrolle in Bezug auf vernetzte Produkte (connected devices) verfasst.


Die Studie analysiert umfassend die EU-Gesetzgebung in Bezug auf Immaterialgüterrechte (mit besondere Betonung von sui generis-Rechten an Datenbanken), den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Daten- und Verbraucherschutz um daran anschließend Überlegungen über die zukünftige Entwicklung des Rechtsrahmens für Daten, die in einer Internet-of-Things-Umgebung generiert und verarbeitet werden, anzustellen.


In Anschluss an frühere Stellungnahmen des Instituts verwirft die Studie Überlegungen zur Einführung von Dateneigentumsrechten. Darüber hinaus diskutiert sie Voraussetzungen für einen zukünftigen, allgemein anwendbaren Datenzugangsanspruch, der das europäische Kartellrecht ergänzen und die Grundlage für konkreter formulierte sektorspezifische Zugangsregelungen bieten könnte.
 

Zur Studie: Data Access and Control in the Era of Connected Devices

Verschiedenes  |  19.03.2019

Künstliche Intelligenz – Perspektiven für Deutschland

Dietmar Harhoff betont in seinem Impulsvortrag zur Eröffnung des Forschungsgipfels 2019, dass die deutsche KI-Strategie eine agile Politik braucht.

Quelle: Forschungsgipfel 2019

Sein Impulsvortrag ist hier verfügbar.


Der Forschungsgipfel versammelt jährlich rund 400 Entscheider, Experten, Vordenker und Newcomer aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, um darüber zu beraten, wie das deutsche Innovationssystem weiterentwickelt werden kann. Seit 2015 setzt der Forschungsgipfel damit Impulse für die Reform, den Ausbau und die Stärkung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems. Zu den Veranstaltern gehören neben dem Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI).


Im Zentrum des Forschungsgipfels 2019 steht das Thema Künstliche Intelligenz (KI). Verfahren der KI können heute bereits erfolgreich bei der Bild- und Spracherkennung, Steuerung autonomer Systeme in Haushalt und Industrie, medizinischen Diagnostik und zunehmend beim autonomen Fahren eingesetzt werden. Dietmar Harhoff betont in seinem Vortrag die Bedeutung der neuronalen KI, die seit 2012 erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Trotz der beeindruckenden Leistungsfähigkeit bei spezifischen Aufgaben sind diese Systeme noch weit von den Möglichkeiten menschlicher Intelligenz entfernt, sie seien eher „Vorhersagemaschinen“, so Harhoff. Dennoch können sie bereits in naher Zukunft erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen.


Die deutsche „Strategie Künstliche Intelligenz“ wurde im November 2018 von der Bundesregierung verabschiedet. Die Bundesregierung will dieser wichtigen Technologie mit einem Mitteleinsatz von drei Milliarden Euro bis 2025 eine erhebliche Förderung zukommen lassen, wenngleich nach neuen Presseberichten, so Harhoff kritisch, die Finanzierung anscheinend noch nicht geklärt sei.


Die derzeitige Fassung der KI-Strategie hat einen „erheblichen Weiterentwicklungsbedarf, da sie in vielen Punkten vage bleibt. Vor allem bedarf es eines Implementierungsplans mit klar definierten Zielvorgaben“. Um die Expertise europäischer KI-Fachleute effektiver zu nutzen, sei eine verstärkte europäische Kooperation, so Harhoff abschließend, „essenziell“.


Mehr von Dietmar Harhoff zum Forschungsthema KI:


„Eckpunkte einer nationalen Strategie für Künstliche Intelligenz“ von Dietmar Harhoff mit Stefan Heumann u.a.
Künstliche Intelligenz – Neue Forschungsbündnisse, Kurzkommentar von Dietmar Harhoff und Stefan Heumann im ZBW Wirtschaftsdienst

Prof. Dr. Reto M. Hilty
Verschiedenes  |  12.03.2019

EU und Schweiz: Kritik am Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Obwohl die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf europäischer Ebene höchst umstritten ist, denkt auch die Schweiz darüber nach. Schweizer Wissenschaftler um Reto M. Hilty erklären, warum ein solches Recht mehr schadet als nützt.

Prof. Dr. Reto M. Hilty
Prof. Dr. Reto M. Hilty

Der Vorschlag zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger beruht auf einem Anliegen des Verbandes Schweizer Medien. In der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Schweizer Ständerates fand der Vorschlag Zustimmung. Ähnlich wie nach Artikel 11 in der geplanten Urheberrechtsrichtlinie in der EU sollen damit künftig Nachrichtendienstleister auch Schweizer Presseverlage dafür vergüten, wenn sie ihnen durch kurze Linktexte – sogenannte Snippets – Leser zuführen.

Dass der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 37a URG) erst kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde, stieß auf Kritik – unter Wissenschaftlern wie unter Kreativen. In der Übernahme von EU-Vorschriften hatte sich das Land bislang stets abwartend gezeigt. „Dass unser Urheberrecht der Modernisierung bedarf, ist unbestritten. Auszurichten ist es auf neue Lebensgewohnheiten, auf zeitgemäßes Nutzerverhalten (z.B. in sozialen Netzwerken), aber auch auf neue Geschäftsmodelle“, schreibt Prof. Dr. Reto M. Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München mit Lehrstuhl an der Universität Zürich in einer gemeinsamen Stellungnahme zuhanden des Ständerates. Zusammen mit seinem Universitätskollegen Prof. Florent Thouvenin und Prof. Cyrill P. Rigamonti von der Universität Bern zeigt er die Auswirkungen der geplanten Reform auf. „Modernisierung des Urheberrechts bedeutet nicht, seine Zweckbestimmung zu ändern. Auch im digitalen Zeitalter geht es in erster Linie darum, für einen angemessenen Schutz der Kreativen zu sorgen. Der Schutz von Kreativen ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem übertriebenen Schutz jener Unternehmen, die urheberrechtliche Inhalte kommerziell verwerten.“

In einer ersten Beratung im Ständerat am Dienstag wies die kleine Kammer die Vorlage an die vorberatende Kommission zurück.
 

Das Max-Planck-Institut hatte sich bereits zu Beginn des europäischen Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme intensiv mit den rechtlichen Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auseinandergesetzt. Auch zum derzeit diskutierten Kompromissvorschlag vor der finalen Abstimmung im EU-Parlament Ende März  hatte sich Prof. Reto M. Hilty in einem Interview kritisch geäußert. Die Modernisierung des Urheberrechts sei aus dem Blickfeld geraten, erklärte der Urheberrechtsexperte.

 

Zur Stellungnahme zum geplanten Schweizer Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Zur Stellungnahme zur geplanten Europäischen Urheberrechtsreform

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