Verschiedenes  |  26.03.2019

„Das Urheberrecht wird restriktiver"

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat der EU die umstrittene Richtlinie angenommen. Valentina Moscon und Reto M. Hilty erklären, was sich mit der Richtlinie verändern wird.

Reto M. Hilty und Valentina Moscon - Foto: MPI für Innovation und Wettbewerb
Reto M. Hilty und Valentina Moscon - Foto: D. Zirilli / MPI

Die neue Richtlinie hat zum Ziel, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter und den digitalen Binnenmarkt anzupassen, um mit dem technologischen Fortschritt, verändertem Nutzungsverhalten und neuen Geschäftsmodellen Schritt zu halten.
 

„Die neue Richtlinie geht in einigen Punkten durchaus in die richtige Richtung - erreicht aber längst nicht die ursprünglich anvisierten Ziele. Inwieweit die Kreativen nun besser gestellt sein werden, wird sich weisen; zumindest von den beiden umstrittensten Normen dürften sie wenig bis gar nichts profitieren. Was die Bürger betrifft, wird sich nun zeigen, wie sich die Plattformen verhalten werden. Das Urheberrecht wird auf alle Fälle noch restriktiver - und noch weniger verständlich“, sagt Prof. Dr. Reto M. Hilty, geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb in München.


"Diese Richtlinie missachtet die ursprünglichen Ziele der Reform und spiegelt nicht die mittel- und langfristige Vision eines modernen europäischen Urheberrechts wider. Es ist bedauerlich, dass wir angesichts eines so breiten wissenschaftlichen Konsenses über die kritischen Aspekte dieser Richtlinie zu diesem Ergebnis gekommen sind. Mit Blick auf die Zukunft ist es nun Aufgabe der Mitgliedstaaten und des Europäischen Gerichtshofs, die Richtlinie umzusetzen und auszulegen, wobei ein angemessener Interessenausgleich zu gewährleisten ist", kommentiert Referentin Dr. Valentina Moscon den aktuellen Beschluss.
 

Valentina Moscon und  Reto M. Hilty leiten die Projektgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts. Die Rechtswissenschaftler haben die Reform von Anfang an verfolgt und die Auswirkungen der geplanten Reform bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme analysiert.
 

Besonders in der Kritik stehen zwei Artikel der Richtlinie: Artikel 11, der in der aktuellen Fassung zu Artikel 15 wurde, sieht europaweit ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Danach sollen Newsdienste Verlage für kurze Textausschnitte aus Presseartikeln – sogenannte Snippets – auf deren Seiten vergüten. Umstritten ist auch Artikel 13 - jetzt Artikel 17: Er sieht eine Haftung kommerzieller Plattformen wie Youtube und anderer für unautorisiertes Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke durch Nutzer vor.


Meldung aktualisiert am 15.4.2019

 

Mehr Informationen:

„Mehr Schaden als Nutzen“: Interview mit Prof. Reto M. Hilty und Dr. Valentina Moscon
Medienspiegel: Aktuelle Berichterstattung in Print und Online
Stellungnahme des Instituts