Während im System der freien Marktwirtschaft der werblichen Betätigung in Deutschland in erster Linie allein durch die Vorschriften des UWG Grenzen gesetzt werden, müssen Anwälte bei ihren Werbemaßnahmen nicht nur das Lauterkeitsrecht, sondern darüber hinaus auch spezielle berufsrechtliche Vorschriften beachten.
Im Zentrum der Arbeit steht daher die Frage, wie Anwaltswerbung an der Schnittstelle zwischen Berufs- und Lauterkeitsrecht reglementiert wird und ob eine über das Lauterkeitsrecht hinausgehende Beschränkung vor dem Hintergrund verfassungs- und unionsrechtlicher Vorgaben zu rechtfertigen ist. Anschließend hieran wird untersucht, inwieweit es der speziellen berufsrechtlichen Regelungen neben den Normen des Lauterkeitsrechts überhaupt noch bedarf.
Die Arbeit ist dabei rechtvergleichend mit England angelegt, einem Land, das seit jeher die Wettbewerbsfreiheit betont hat. Wenngleich die englische Anwaltschaft grundlegend anders konzipiert ist als die deutsche, stehen beide Rechtskreise doch unter dem gleichen „Dach“, d.h. dem Unionsrecht und damit insbesondere den Grundfreiheiten sowie den lauterkeitsrechtlichen Sekundär¬rechtsakten der Europäischen Union.
Die Arbeit analysiert zunächst die wichtigsten Besonderheiten des englischen Rechtskreises, etwa die Zweiteilung der Anwaltschaft in solicitor und barrister, das common-law-System und die starke Rolle der Werbeselbstkontrolle. Sodann werden Gemeinsamkeiten zwischen beiden Rechtskreisen betrachtet, insbesondere die Vorgaben des Unionsrechts, das neben der UGP-Richtlinie 2005/29/EG und der Irreführungs-Richtlinie 2006/114/EG mit Art. 24 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG inzwischen eine explizite Vorschrift betreffend Werberegelungen für reglementierte Berufe enthält.
Vor diesem Hintergrund wird die einfachgesetzliche Ausgestaltung von Werbevorschriften im Berufs- und Lauterkeitsrecht beider Rechtskreise untersucht. Insoweit bestehen v.a. mit dem Ansatz der „outcomes-focused regulation“ im Berufsrecht der englischen Anwaltschaft sowie hinsichtlich der Durchsetzung der die lauterkeitsrechtlichen Sekundärrechtsakte umsetzenden Gesetze große Unterschiede zum deutschen Rechtskreis. Insbesondere das englische Rechtsdurchsetzungssystem der Vorkontrolle durch die sachnäheren Behörden beinhaltet jedoch einen interessanten Ansatz, wie das Spannungsfeld zwischen Berufs- und Lauterkeitsrecht in Deutschland zukünftig ausgestaltet werden könnte.