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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Der Schutz von Tonfolgen im Urheberrecht: Die Feststellung der Schutzfähigkeit und der Übernahme fremder Tonfolgen

Als wohl eingängigstes Element der Musik stehen Melodie oder musikalisches Thema häufig im Zentrum von Plagiatsfragen. Anhand der Tonfolge soll daher untersucht werden, inwiefern die bisherigen Schutzkriterien – ob gesetzlich definiert oder dogmatisch entwickelt – für die Feststellung musikalischer Plagiate zielführend sind.

Letzte Änderung: 12.11.20

Ob die Refrainmelodie eines Beatles-Hits oder das Eröffnungsmotiv aus Beethovens fünfter Sinfonie – die Tonfolge gilt in der Musikgeschichte wohl als eines der charakteristischsten Elemente eines Werkes. So verwundert es kaum, dass sie nicht selten im Zentrum eines musikalischen Plagiatsverdachtes stehen und nach der widerrechtlichen Übernahme bestimmter Melodien oder Themen gefragt wird. Typischerweise stehen zunächst zwei Fragen am Beginn einer folgenden urheberrechtlichen Prüfung: Ist das Ursprungswerk überhaupt geschützt? Und ferner: Wurde das ältere Werk (oder Teile dessen) im neueren übernommen? Beide Fragen schlagen sich im Urheberrecht an Begriffen wie „Individualität“, „Originalität“ oder „schöpferische Eigentümlichkeit“ nieder. Auch die Wiedererkennbarkeit von Musikelementen spielt eine große Rolle innerhalb der Schutzkriterien. Ferner wird die Unterscheidung von Form und Inhalt (oder im internationalen Kontext von idea und expression) zu einer vermeintlich klareren Abgrenzung des Schutzfähigen vom Schutzlosen herangezogen.

Allerdings sind die genannten Begriffe zum einen kaum klar definiert und gerade in Bezug auf das Musikschaffen begegnen sie enormen Problemen der Feststellbarkeit. Ob etwa eine Unterscheidung von Form und Inhalt oder idea und expression überhaupt möglich und sinnvoll erscheint, wird im Rahmen des Dissertationsprojekts untersucht. Ebenso verhält es sich mit der tatsächlichen Abgrenzbarkeit von „Handwerklichem“ von „Originalität“. Dabei werden – nicht erst seit dem Pelham-Urteil des EuGH – auch die Bezüge der Schutzkriterien zur Wiedererkennbarkeit untersucht.

Methodisch berücksichtigt das Projekt neben klassischer juristischer Methodik auch Aspekte, die sich aus musikwissenschaftlicher Forschung ergeben. Ferner dient ein Blick auf andere Rechtssysteme als Gedankenanstoß für alternative Regelungsmöglichkeiten.Im Rahmen des Projekts wird schließlich der Versuch unternommen, die Kriterien zu identifizieren und klarer zu fassen, die dem Ziel einer interessengerechten, praktikablen und weitgehend objektivierten Abgrenzung möglichst nahekommen.

Möglicherweise können aus den Ergebnissen nicht nur Folgen für den Schutz von Tonfolgen geschlossen werden, sondern sie mögen auch als Reflexion über vermeintliche Grundprinzipien des Urheberrechts – wie die Unterscheidung von Form und Inhalt – dienen.

Personen

Doktorand/in

Aaron Stumpf

Forschungsschwerpunkte

I.1 Innovation