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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Designschutz nach Urheber- und Geschmacksmusterrecht im deutschen und im türkischen Recht

Produktpiraterie hat weltweit Konjunktur. In den vergangenen Jahren hat diese Form

der Wirtschaftskriminalität einen derart rasanten Anstieg erlebt, dass sie vor allem für

die hochentwickelten Industriestaaten zu einer ernsten Bedrohung geworden ist.

Letzte Änderung: 01.09.11

Eine Form der Piraterie tritt auch im Geschmacksmusterrecht auf. Die Vielfalt der Designfunktionen bildet sich im Recht ab. Zahlreiche aktuelle Urteile haben den Schutz von Produktgestaltungen zum Gegenstand, begründen ihn oft aber keineswegs mit dem Geschmacksmusterrecht, obwohl es doch das primär einschlägige Schutzrecht zu sein scheint. Denn neben dem Geschmacksmusterrecht spielen das Urheberrecht, das Markenrecht und das Lauterkeitsrecht beim Schutz des Designs eine wichtige Rolle. Durch den Konflikt dieser verschiedenen Schutzmöglichkeiten entsteht ein Spannungsfeld.

Nach einer knappen Darstellung der verschiedenen einschlägigen Rechte wird auf die ausgesprochen umstrittene Frage zurückzukommen sein, ob Überlagerungen zwischen den verschiedenen Schutzrechten im Sinne eines möglichst lückenlosen Designschutzes zu begrüßen sind oder ob im Interesse der Wettbewerbsfreiheit über eine Abgrenzung zwischen den verschiedenen Schutzmöglichkeiten nachgedacht werden muss.

Mit dieser Arbeit soll den Designschutz unter besonderer Berücksichtigung des Geschmacksmusterrechts und des Urheberrechts im türkischen, deutschen und europäischen Recht vergleichend untersucht werden. Daneben soll auszugsweise auf den durch das Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht gewährten Schutz des Designs eingegangen werden. Diese Arbeit soll nicht nur die Gesetze vergleichen, sondern hauptsächlich die im Designschutz existierenden Probleme und Rechtsfragen analysieren und die in Europa und in der Türkei geltenden Regelungen in angemessener Art und Weise darstellen. Die entsprechende Hauptanalyse soll zweigleisig geführt werden. Einerseits werden die in beiden Rechtssystemen geltenden theoretischen Rechtsgrundlagen miteinander konfrontiert, damit man die Unterschiede und Ähnlichkeiten feststellen kann. Andererseits sollen auch die in beiden Rechtssystemen existierenden Bräuche und die Umsetzung der Rechtsgrundlagen dargestellt werden, um die praktische Seite des Designschutzes hervorzuheben.

Personen

Doktorand/in

Salih Polater

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Axel Nordemann

Forschungsschwerpunkte

Schutzrechtskumulationen

Interessensausgleich