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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die Auslegung der Patentfähigkeitsvoraussetzungen im deutschen, europäischen und indischen Recht mit Fokus auf pharmazeutischen Erfindungen

Das Projekt untersucht rechtsvergleichend die Auslegung der Voraussetzungen der Patentfähigkeit im deutschen, europäischen und indischen Recht. Untersuchungsleitend ist die nicht selten geäußerte These, dass das indische im Vergleich zum europäischen und deutschen Patentrecht erheblich strengere Anforderungen an die Patentfähigkeit stellt.

Letzte Änderung: 02.12.17

Gegenstand der Doktorarbeit ist die rechtsvergleichende Untersuchung der Auslegung der Voraussetzungen der Patentfähigkeit im deutschen, europäischen und indischen Patentrecht. Herausgearbeitet werden die Unterschiede und Ähnlichkeiten der regionalspezifischen Auslegung. Der Fokus der Untersuchung wird auf pharmazeutische Erfindungen gelegt, um einerseits eine gewisse Einschränkung des Themas vorzunehmen, andererseits wird gerade in diesem Bereich das von verschiedenen Interessen geprägte Spannungsfeld zwischen Industrienationen und Entwicklungs-/Schwellenländern erkennbar. Untersuchungsleitend für den Rechtsvergleich ist die nicht selten geäußerte These, dass das indische Patentrecht im Vergleich zum europäischen und deutschen Patentrecht sehr viel strengere Anforderungen an die Patentfähigkeit stellt.
Insbesondere die Regelung der Section 3(d) des Indischen Patents Act beinhaltet einen Ausschluss der Patentfähigkeit, wie er sich sonst nur selten in anderen Rechtsordnung findet. Sinn und Zweck der Regelung ist primär eine Beschränkung des sog. evergreening. Unter evergreening versteht man Patentstrategien, mit denen insbesondere Medikamenten, für die ein Patentrecht besteht, das kurz vor Ablauf seiner Schutzdauer steht, durch kleinere Innovationsschritte, ein neues Patent und damit eine entsprechende neue Schutzdauer verschafft wird. Mit diesem Vorgehen kann der Patentschutz faktisch endlos verlängert werden. Section 3(d) Patents Act ist vor diesem Hintergrund eine bewusste Antwort des Gesetzgebers auf die in der indischen Gesellschaft vorherrschenden Befürchtungen, dass ein Patentschutz für Stofferfindungen, insbesondere im Rahmen von Arzneimitteln, missbräuchlich ausgenutzt werden könnte. Zugleich spiegelt die Regelung die wirtschaftspolitischen Interessen Indiens und seiner stetig wachsenden Generikaindustrie wider, auch wenn indische Gerichte und der indische Gesetzgeber diesen nicht zu vernachlässigenden Effekt nur selten unmittelbar benennen.
Über Section 3(d) Patents Act hinaus sieht das indische Patentrecht im Grundsatz noch weitere offensichtliche Unterschiede in Bezug auf die Patentfähigkeitskriterien der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit vor. Das indische Recht behilft sich mit konkreten Definitionen dieser Begriffe. Die Doktorarbeit untersucht, ob und inwieweit die Definitionen in der aktuellen Auslegungspraxis tatsächlich relevant werden.
An den rechtsvergleichenden Teil der Arbeit schließt sich ein rechtspolitischer an, der auf der Grundlage der herausgearbeiteten Ergebnisse des Rechtsvergleichs die zukünftige Entwicklung des Patentrechts in den jeweiligen Regionen untersucht.

Personen

Doktorand/in

David Chatterjee

Betreuung

Dr. Roberto Romandini

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Christine Godt

Forschungsschwerpunkte

Funktionen, Zielsetzungen, Werte und Wertungskriterien