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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die Behandlung algorithmischer Kommunikate im deutschen Recht

Obwohl Algorithmen in unserer realen und digitalen Umwelt mittlerweile omnipräsent sind, ist der rechtliche Umgang mit ihnen und ihrem Output bisher geprägt von Unsicherheit und Unverständnis. Die Arbeit nimmt sich der rechtlichen Untersuchung algorithmischer Kommunikate an.

Letzte Änderung: 15.06.18

Häufig konzentriert sich die Diskussion rund um Algorithmen auf die negativen und diskriminierenden Wirkungen algorithmischer Entscheidungsfindung: Zusammen mit den Möglichkeiten von Big Data Berechnungen neigen Algorithmen dazu, bestehende Ungleichgewichte als Regelmäßigkeiten zu erkennen und dadurch zu verstärken.

Weniger im Mittelpunkt stand hingegen bisher der Umgang mit dem algorithmischen Output oder Kommunikat selbst, also dem Text oder Textstück, welches der Algorithmus aus seinen Berechnungen kreiert und ausgibt. Dabei ist die Natur solcher Kommunikate durchaus problematisch. Denn obwohl ein Algorithmus im Prinzip nur eine Aneinanderreihung von Rechenoperationen und somit ähnlich einer Tatsache sein sollte, scheint manchem Ergebnis eines Algorithmus eine meinungsähnliche Aussage anzuhaften. Evident wurde dies insbesondere an zwei Fällen in der jüngeren Vergangenheit: Der BGH-Entscheidung zu Google’s Autocomplete-Funktion sowie den Entscheidungen rund um das Bewertungsportal Yelp. In beiden Fällen stritten die Parteien um die Ausgabe algorithmischer Berechnungen, durch die sich die Kläger in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen. Die Urteile divergieren aber sowohl im Ergebnis als auch in ihrer Argumentation erheblich. Zum einen bezüglich der rechtlichen Einordnung der algorithmischen Kommunikate, zum anderen bezüglich der Haftung, ergo der Zurechnung der Aussagen.

Da die Rechtsprechung bisher eine klare Linie vermissen lässt und die Forschung das Thema weitestgehend ausspart, scheint es geboten, sich intensiver mit der Thematik zu beschäftigen. Dies gilt insbesondere, als der Umgang mit Algorithmen geprägt ist von einer Doppelmoral. Einerseits misstrauen viele Nutzer der Technik und sehen sich durch eine Mischung aus Ängsten und Unverständnis dazu bemüßigt ihren digitalen Fingerabdruck möglichst klein zu halten. Andererseits ist der Umgang mit dem computerisierten Gegenüber geprägt von meinungsmäßiger Freizügigkeit. So haben wir in der Regel gegenüber Suchmaschinen keinerlei Hemmungen. Wir suchen direkt nach Dingen die uns interessieren, ohne uns Gedanken darüber zu machen, ob andere dies verurteilen. Die Suchmaschine belügt man nicht; ansonsten würde ihre Funktion ad absurdum geführt.

Somit ergibt sich aus dem Umgang mit Algorithmen möglicherweise ein wirklichkeitsgetreueres Bild der öffentlichen Meinung, als in allen Kommentarspalten zusammen. Der User fühlt sich weniger beobachtet und anonymer und daher freier in Meinungsbildung und -ausdruck. Dies müsste sich natürlich auch auf den algorithmischen Output übertragen. Eine Meinung würde wohl kaum allein durch die Verarbeitung durch einen Algorithmus ihre Meinungseigenschaft verlieren.

In diese Ungewissheit soll die Arbeit Licht bringen.

Personen

Doktorand/in

Felix Krupar

Betreuung

Dr. Axel Walz

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Wolfgang Schulz

Forschungsschwerpunkte

Interessensausgleich