Die Richtlinie 48/2004/EG diente der Schaffung eines verbindlichen Mindestniveaus für Vorschriften zur Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte. Sie enthält mehrfach unbestimmte Rechtsbegriffe und verzichtet auf Vorgaben hinsichtlich der Umsetzung als prozessuale oder materiellrechtliche Normen. Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist, ob ein vergleichbares Niveau der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland und Italien erreicht wurde. Es werden Unterschiede aufgezeigt, die auf Umsetzungsdefiziten sowie auf mangelnder Bestimmtheit der Richtlinienvorgaben beruhen. Des Weiteren wird die Organisation der Gerichtszuständigkeit für die Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten und der Spezialisierungsgrad der Gerichte in beiden Ländern analysiert.
Auch richtlinienunabhängige nationalrechtliche Besonderheiten bei der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte sind in die Untersuchung einbezogen.
Im Ergebnis werden die Durchsetzungsmöglichkeiten gewerblicher Schutzrechte in beiden Ländern verglichen und eine Beurteilung vorgenommen, ob die Richtlinie das Ziel der Mindestharmonisierung erreicht hat. Verbesserungserfordernisse und Lösungsvorschläge werden aufgezeigt.