Kartellrecht wird in jüngster Zeit vor allem in Europa vermehrt im Wege privater Schadensersatzklagen durchgesetzt. Auf globalen Märkten sind Kartelle außerdem in zunehmendem Maße weltumspannend organisiert. Den Geschädigten steht dadurch zumeist eine Vielzahl potenzieller Gerichtsstände für eine Klage gegen derartige Weltkartelle zur Verfügung. In diesem Zusammenhang drohen Zuständigkeitskonflikte, Parallelverfahren oder gar das Ergehen von sich widersprechenden Entscheidungen. Dies schafft neue Herausforderungen für die weltweite Koordinierung solcher privater Kartellschadensersatzverfahren. Trotz eines globalen Trends hin zur privatrechtlichen Durchsetzung des Kartellrechts findet die Frage der Koordinierung von privatkartellrechtlichen Klagen bislang wenig Beachtung. Denn Antworten auf diese Herausforderungen sind in Ermangelung einer weltweiten Vereinheitlichung der zivilprozessualen Regelungen im jeweiligen nationalen Zivilprozessrecht zu suchen. Die Koordinierungsproblematik der globalen Kartellrechtsregulierung verlagert sich damit zunehmend von der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung in den zivilverfahrensrechtlichen Bereich. Das Dissertationsvorhaben setzt sich zum Ziel, die Koordinierungsproblematik in Bezug auf kartellprivatrechtliche Klagen gegen Weltkartelle aus zivilprozessualer Perspektive anzustoßen und näher zu untersuchen. Dafür werden zunächst die deutsch-europäischen und US amerikanischen Regelungen für die internationale Gerichtszuständigkeit eingehend untersucht, um davon ausgehend Lösungsansätze für eine solche Koordinierung zu entwickeln.