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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Kartellrechtliche Schadenstheorien zum Gesamtmarktinteresse institutioneller Investoren

Große institutionelle Investoren halten häufig Minderheitsbeteiligungen an konkurrierenden Unternehmen. Es stellt sich die Frage, ob solche indirekten Horizontalverflechtungen (Common Ownership) eine Gefahr für den Wettbewerb darstellen und ein gesetzgeberisches Tätigwerden notwendig ist.

Letzte Änderung: 04.01.21

National und international wird diskutiert, ob indirekte Unternehmensverflechtungen über Minderheitsbeteiligungen (Common Ownership) wettbewerbsmindernde Effekte haben, die das europäische und deutsche Kartellrecht in seiner jetzigen Form nicht erfassen kann. Eine indirekte Horizontalverflechtung entsteht, wenn zwei Unternehmen, die in einem horizontalen Wettbewerbsverhältnis stehen, einen gemeinsamen Anteilseigner haben. Dabei sind insbesondere institutionelle Investoren in den Fokus geraten, deren Geschäftsmodell es gerade ist, diversifiziert über ganze Branchen hinweg zu investieren.

Eine zentrale Bedeutung bei der Beantwortung dieser Frage nehmen die kartellrechtlichen Schadenstheorien (Theories of Harm) ein. Eine plausible Schadenstheorie kann ein gesetzgeberisches Tätigwerden zur Erweiterung des Kartellrechts legitimieren und aufzeigen, an welchen Stellen Gesetzesänderungen vorgenommen werden sollten.

Der Fokus der bisher von Wissenschaft und Wettbewerbsbehörden diskutierten kartellrechtlichen Schadenstheorien zu indirekten Horizontalverflechtungen liegt auf unilateralen Effekten. Dabei wird die Schadenstheorie häufig von dem verwandten Marktstrukturphänomen direkter Horizontalverflechtungen (Cross Ownership) abgeleitet. Hier entsteht die Verflechtung nicht indirekt über einen Anteilseigner, sondern ein Unternehmen hält selbst direkt Anteile an einem Wettbewerber. Eine Vergleichbarkeit der beiden Marktstrukturphänomene im Hinblick auf ihre Gefahr für den Wettbewerb ist jedoch nur gegeben, wenn der gemeinsame Anteilseigner sein Interesse als Minderheitsaktionär bei dem Portfoliounternehmen durchsetzen kann und er tatsächlich ein Gesamtmarktinteresse hat.

Bei beiden Aspekten wird bisher die Funktion von institutionellen Investoren als Treuhänder und deren interne Aufteilung in verschiedene Fonds nicht ausreichend berücksichtigt. Daran knüpft das Dissertationsprojekt an. Zuerst werden die Einwirkungsmöglichkeiten eines Minderheitsaktionärs unter Berücksichtigung des deutschen Rechts und der Besonderheiten eines institutionellen Investors dargestellt und bewertet. Anschließend wird untersucht, ob bei typischen großen institutionellen Investoren als Vermögensverwalter von einem Gesamtmarktinteresse ausgegangen werden kann. Dabei wird in der Theorie gezeigt, dass sich durch die Aufteilung in Fonds mit verschiedenen Unternehmensportfolios Interessenkonflikte zwischen Anlegern, Fonds und institutionellem Investor ergeben können. Ob und bei welchen Märkten sich solche Interessenkonflikte ergeben, wird sodann mittels einer quantitativ empirischen Analyse einer breiten Stichprobe der Fondsportfolios eines großen institutionellen Investors untersucht. Die Erkenntnisse werden zu einer überarbeiteten Schadenstheorie zu indirekten Horizontalverflechtungen über institutionelle Investoren zusammengeführt.

Personen

Doktorand/in

Jonas Weller

Betreuung

Dr. Dr. Mark-Oliver Mackenrodt, LL.M.

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Forschungsschwerpunkte

I.5 Methodenfragen