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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Rechtliche Anreize zur pharmazeutischen Innovation – Im Bereich bakterieller Infektionserkrankungen

Das Marktversagen in der Antibiotikaforschung hat gravierende Folgen für die Behandlung von bakteriellen Infektionserkrankungen. Die nachhaltige Förderung der Innovation in diesem Sektor bedarf einer Anpassung des geltenden Rechtsrahmens und der Implementierung von neuen Anreizsystemen.

Letzte Änderung: 31.05.22

Antibiotika spielen eine zentrale Rolle bei der Behandlung von Infektionskrankheiten. Die exzessive Nutzung von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin sowie in der Landwirtschaft hat die Entstehung von Resistenzen zur Folge, die die zur Verfügung stehenden Antibiotika zunehmend wirkungslos werden lassen. Bereits jetzt lassen sich weltweit über eine Million Todesfälle jährlich auf eine Infektion mit resistenten Erregern zurückführen. Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung leidet der Antibiotikamarkt unter einem erheblichen Marktversagen. Die Zahl der Pharmakonzerne, die in die Forschung und Entwicklung neuer antibiotischer Wirkstoffe investieren, ist gering. Es gibt kaum neue Antibiotika in der Pipeline.

Die Anreize des Marktes und die gewährten Immaterialgüterrechte, vor allem der Patentschutz, führen nicht zu einer Deckung des Bedarfs an neuen antibiotisch wirkenden Medikamenten. Es bedarf alternativer Anreizmechanismen, um die Innovation in diesem Sektor zu fördern. Im Rahmen des Projekts werden die für den Antibiotikamarkt interessanten Anreizmodelle systematisiert und katalogisiert. Unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte und der rechtlichen Umsetzbarkeit werden einige von ihnen im Detail analysiert. Die potentiellen Maßnahmen zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft der Marktteilnehmer werden regelmäßig in „push“ und „pull“ Systeme unterteilt. Die bisherigen Lösungsansätze konzentrieren sich im Wesentlichen auf das „push“-Prinzip, bei dem die anfängliche Forschung und Entwicklung, zum Beispiel durch eine Finanzierung mit öffentlichen Geldern, unterstützt wird. Die bereits durchgeführten Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene werden im Rahmen des Projekts eingeordnet und beurteilt.

„Push“-Anreize alleine werden jedoch nicht ausreichend sein, um das Problem mangelnder Investitionen in den Antibiotikamarkt zu beheben. Es bedarf der zusätzlichen Umsetzung von „pull“-Anreizen, um die Innovation nachhaltig zu fördern. In Betracht kommen Maßnahmen wie Markteinführungsprämien oder eine veränderte Honorierung von Pharmafirmen für die Zurverfügungstellung von Antibiotika.

Während die Entwicklung neuer Antibiotika gewährleistet sein muss, wird eine langfristige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung alternative Medikamente für bakterielle Infektionserkrankungen erfordern. An neuen biotechnologischen Behandlungsmethoden wird bereits geforscht, sie begegnen jedoch regulatorischen Hürden. Im Rahmen des Projekts wird daher das deutsche und europäische Arzneimittelrecht mit dem Ziel untersucht, die Anwendbarkeit und Flexibilität bei innovativen Behandlungsansätzen zu bewerten. Regulatorischer Anpassungsbedarf ist im Hinblick auf die Zulassungsprozesse und die Vergütung von Antibiotika erkennbar.

Möglicherweise erlauben die Ergebnisse der Untersuchung Schlussfolgerungen für andere pharmazeutische Bereiche, in denen die vom Markt ausgehenden Anreize nicht zu einer ausreichenden Deckung des medizinischen Bedarfs führen.

Personen

Doktorand/in

Miriam Steinhart

Betreuung

Dr. Daria Kim

Forschungsschwerpunkte

I.2 Anreizmechanismen