Aufgabe der Untersuchung ist die Aufdeckung und Kategorisierung der sich aus der Kriminalisierung des Kartellrechts im internationalen Verkehr ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Konfliktpotentiale aus Sicht öffentlicher Verfolgungsinteressen. Zu Beginn der Arbeit werden die im nationalen Recht belegenen Wurzeln für die bei der Verfolgung länderübergreifender Kartellverstöße zu beobachtende Normen- und Zuständigkeitskonkurrenz dargelegt und eine Bestandsaufnahme verfügbarer, internationaler Koordinierungsinstrumente durchgeführt. Dabei wird festgestellt, dass die Frage der Einbindung des strafrechtlich sanktionierten Kartellrechts in die Kooperationsmechanismen traditioneller Kartellbehörden noch mit beträchtlicher Ungewissheit behaftet ist und die Integration zahlreiche Folgeprobleme aufwirft. Auch die im internationalen Strafrecht vereinbarten Kooperations- und Koordinierungsinstrumente werden auf ihre Einsetzbarkeit bei der Durchsetzung von nationalen Kartellstraftatbeständen untersucht.
Nachdem ein eigenes Konzept für die Einbindung der Strafverfolgungsbehörden in das kartellbehördliche Koordinierungsgeflecht erarbeitet wird, wird den sich aus der Normen- und Zuständigkeitskonkurrenz entstehenden Problemlagen – unter Berücksichtigung der verfügbaren zwischenstaatlichen Kooperationsinstrumente – vertiefte Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei wird offenbar, dass weder der kartellrechtbehördliche noch der strafverfolgungsbehördliche Kooperationsverbund das Kartellstrafrecht vollständig einbinden, und eine Koordinierung aller Ermittlungsmaßnahmen gewährleisten können.