Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die vorliegende Arbeit, das Lauterkeitsrecht in zwei europäischen Staaten, Deutschland und Frankreich, zu vergleichen. Diese beiden Länder bieten eine interessante Perspektive, da sie hinsichtlich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb grundsätzlich verschiedene rechtliche Ansätze verkörpern.
Im Gegensatz zum deutschen Recht, welches das Lauterkeitsrecht in einem einzigen speziellen Gesetz regelt, welches bestrebt ist, sowohl die Interessen der Mitbewerber als auch die der Verbraucher zu schützen, verfügt das französische Recht über keine derartig speziellen Regelungen auf diesem Gebiet. Mangels einer gesetzlichen Regelung haben in Frankreich die Gerichte und nicht der Gesetzgeber eine „Theorie des unlauteren Wettbewerbs“ ausgehend vom Deliktsrecht entwickelt. Diese ist primär auf den Schutz der Interessen der Mitbewerber und nur indirekt auf den Schutz der Interessen der Verbraucher ausgerichtet, während die Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern im Code de la consommation eingeordnet sind.
Darüber hinaus bevorzugt das deutsche Recht zivilrechtliche Sanktionen bei unlauteren Wettbewerbshandlungen, während das französische Recht eher auf strafrechtliche Sanktionen Gewicht legt.
Diese Arbeit wird im Rahmen einer deutsch-französischen Doppelpromotion durchgeführt und beschäftigt sich u.a. mit dem Einfluss der Richtlinie 2005/29/EG auf die deutsche und die französische Gesetzgebung. Außerdem wird die vorliegende Arbeit die rechtlichen Normen dieser beiden Länder sowohl in harmonisierten als auch in nicht harmonisierten Bereichen des unlauteren Wettbewerbs vergleichen und Unterschiede analysieren.