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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Verfahrensprinzipien des Einheitlichen Patentgerichts

Herleitung von im Verfahrensrechtsregime des Einheitlichen Patentgerichts enthaltenen Prozessrechtsprinzipien auf Basis einer europäisch fundierten Prinzipientheorie unter vergleichender Heranziehung ausgewählter europäischer Patentverletzungsjurisdiktionen und Verfahrensrechtselemente.

Letzte Änderung: 06.09.16

Mit dem Projekt werden Prozessrechtsprinzipien für das Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht hergeleitet. Das untersuchungsgegenständliche Prozessrechtsregime etabliert das erste genuin europäische Rechtsdurchsetzungsverfahren für Unionsschutzrechte. Eine Prinzipienherleitung setzt vor diesem Hintergrund zunächst die Überwindung methodischer Probleme voraus. Deutsche Rechtsmethodik, insbesondere was die allgemeine Prinzipientheorie anlangt, kann nicht unbesehen auf Sachverhalte übertragen werden, die genuin europäisches Recht zum Gegenstand haben. Es bedarf deshalb zunächst der Auseinandersetzung mit dem Vorhandensein und den Inhalten einer allgemeinen Prinzipientheorie auf europäischer Ebene sowie der Erörterung, mit welchen Beweisführungsmethoden sich Prinzipien auf solcher Ebene methodologisch überzeugend begründen lassen. Der im Projekt verfolgte Ansatz sieht vor, neben dem Verfahrensrecht des Einheitlichen Patentgerichts auch Prinzipien aus einzelstaatlichen europäischen Patentverletzungsjurisdiktionen zum Bestandteil der Untersuchung zu machen. Flankiert durch europäische Determinanten, wie u.a. der EMRK und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, werden die Patentverletzungsverfahren ausgewählter europäischer Rechtsordnungen einer intensiven Analyse unterzogen. Anschließend kann auf Basis der gewonnenen Ergebnisse die projektgegenständliche Prinzipienherleitung für das Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht vorgenommen werden. Die Resultate dieses Schrittes ermöglichen zunächst eine umfassende Bewertung des Verfahrens vor dem Einheitlichen Patentgericht auf die Verwirklichung der Fairness als Prozessrechtskomponente hin. Das Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht bietet in dieser Hinsicht ein differenziertes Bild. Weitgehend gut und umfassend werden die Öffentlichkeit des Verfahrens und die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs ausgestaltet. Unter der starken Betonung der Effizienz im Verfahren vor diesem Gericht, bei gleichzeitiger Einschränkung der Parteiherrschaft, leidet jedoch die Vorhersehbarkeit der Entscheidungen, was Rechtsunsicherheit für die Parteien zur Folge hat. Um dem entgegen zu wirken, wird das Einheitliche Patentgericht im gesamten Verfahren das ihm eingeräumte Ermessen dahingehend betätigen müssen, dass der Privatautonomie der Parteien bestmöglich zur Durchsetzung verholfen wird. Zusätzlich reichen die benannten Verfahrensprinzipien in ihrer Bedeutung auch über den unmittelbaren Rechtsrahmen des Einheitlichen Patentgerichts hinaus. Primär geht von ihnen Modellwirkung für die Überlegungen zur Schaffung einer einheitlichen europäischen Gerichtsbarkeit für alle Unionsimmaterialgüterrechte aus. Mit ihnen kann aber auch ein bedeutender Beitrag zur Forschung im Hinblick auf die langfristige Etablierung einer einheitlichen europäischen Zivilgerichtsbarkeit geleistet werden.

Personen

Doktorand/in

Florian Paschold

Betreuung

Dr. Roberto Romandini

Doktorvater/-mutter

Prof. Dr. Ansgar Ohly

Forschungsschwerpunkte

Verfahrensrecht