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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Vom freien Werkgenuss zum zustimmungsabhängigen Zugang – Eine Analyse der bestimmungsgemäßen Verwendung im Urheberrecht anhand einer vergleichenden immaterialgüterrechtlichen Betrachtung

Der Grundsatz vom freien Werkgenuss im Urheberrecht wird untersucht. Da sich bei dessen Anwendung Erklärungsdefizite auftuen und die zugrundeliegenden Wertungen Defizite zeigen, wird ein Begründungsansatz vorgestellt, der auf einer vergleichenden immaterialgüterrechtlichen Betrachtung basiert.

Letzte Änderung: 01.06.21

Der Arbeit werden drei Hypothesen vorangestellt:

1.         Der Grundsatz des freien Werkgenusses kommt in seiner Funktion als Rechtsprinzip nicht (mehr) den ihm zugedachten Aufgaben nach.

2.         Die Wertungen hinter dem Grundsatz des freien Werkgenusses sind in ihrer Allgemeingüligkeit problematisch.

3.         Ein immaterialgüterrechtlicher Rechtsgedanke zur bestimmungsgemäßen Verwendung sollte den Grundsatz des freien Werkgenusses ersetzen.

Im ersten Kapitel wird der Exklusivitätscharakter der Wahrnehmungsmöglichkeit urheberrechtlicher Werke und dessen Sicherung als Rechtsposition in unterschiedlichen schuldrechtlichen Endnutzerverträgen herausgearbeitet, wodurch sich die ökonomische Dimension der Werkgenussmöglichkeit offenbart. Sodann wird der Werkgenuss begrifflich festgelegt und systematisch in das Urheberrecht eingeordnet. Im letzten Teil werden dem Grundsatz des freien Werkgenusses neben allgemeinen rechtstheoretischen Anforderungen konkrete Funktionen zugewiesen, die er erfüllen sollte.

Im zweiten Kapitel werden moderne Phänomene im Urheberrecht ausführlich daraufhin untersucht, ob der Grundsatz des freien Werkgenusses noch seine in Kapitel 1 zugewiesenen Funktionen erfüllen kann. Hierbei lässt sich eine Diskrepanz zwischen theoretischem Grundsatz und Rechtswirklichkeit feststellen. Zudem werden die hinter dem Grundsatz des freien Werkgenusses stehenden Wertungen untersucht. Dabei zeigt sich, dass weder historisch ableitbare noch sonstige Rechtsgedanken mit der Rechtswirklichkeit der Informationsgesellschaft vereinbar sind. Im Ergebnis kann der Grundsatz des freien Werkgenusses in seiner Funktion als Rechtsprinzip keine allgemeingültigen Wertungsvorgaben für alle mit der Wahrnehmung zusammenhängenden Nutzungen vorgeben. Insbesondere für relevante, durch die Digitalisierung ausgelöste Phänomene im Urheberrecht, welche die Wahrnehmung tangieren, existiert derzeit kein einheitlicher Rechtsgedanke („Wertungsvakuum“).

Um dieses Wertungsvakuum zu schließen, wird im dritten Kapitel ein zum Grundsatz des freien Werkgenusses alternativer Lösungsansatz vorgestellt, der auf einem funktionalen Vergleich mit dem Patentrecht, Designrecht, aber auch urheberrechtlichen Spezialbereichen, wie dem Softwarerecht und der RL 2019/770 beruht. Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen wird ein diesen Immaterialgüterrechtsordnungen gemeinsamer Rechtsgedanke festgehalten. Im Anschluss werden die Komponenten dieses Rechtsgedankens näher erläutert. Im letzten Abschnitt wird dieser im Immaterialgüterrecht existierende Rechtsgedanke dem Urheberrecht allgemein zugrunde

Personen

Doktorand/in

Ansgar Kaiser

Forschungsschwerpunkte

I.3 Funktionswandel