back
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Das Kollisionsrecht der kollektiven Rechtewahrnehmung

Die Kontrolle von Verwertungsgesellschaften erfolgt über das Kartell-, Aufsichts- und Privatrecht. Gegenstand der Arbeit sind private Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten im internationalen Kontext von Urheber- und Verwertungsgesellschaftsrecht zum Ausgleich struktureller Schwächen im Kontrollsystem.

Last Update: 10.02.20

Verwertungsgesellschaften kommt eine tragende Rolle im europäischen Urheberrechtsystem zu. Sie sind Vermittler urheberrechtlicher Inhalte. Ihre Existenz wird vom Gesetzgeber dort als selbstverständlich vorausgesetzt, wo er Rechte verwertungsgesellschaftspflichtig ausgestaltet oder gesetzliche Vergütungsansprüche vorsieht. Gleichzeitig fordern Bedeutung und Struktur der Verwertungsgesellschaften eine besondere Kontrolle. Gewährleistet werden soll sie auf drei Ebenen: derjenigen des Aufsichtsrechts, des Kartellrechts und des Privatrechts.
Das Kartellrecht greift in vielen Bereichen zu kurz. Es scheint mit den prägenden Strukturen des Urheberrechts überfordert, insbesondere dort, wo kulturelle und soziale Aspekte eine Rolle spielen. Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit innerhalb eines wettbewerbsbasierten Systems Pflichten der Verwertungsgesellschaften weiterhin aus ihrer marktbeherrschenden Stellung ableitbar sind.
Das Sitzlandprinzip der Verwertungsgesellschaftsrichtlinie verursacht hingegen Schutzlücken, soweit es um die Kontrolle der Verwertungsgesellschaften durch nationale Aufsichtsbehörden geht. Auch die grenzüberschreitende Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften unterfällt allein der Kontrolle der jeweiligen Sitzlandbehörde. Besonderen Bedürfnissen des Marktortes wird so nicht Rechnung getragen.
Diese Schutzlücken sollen durch eine sachgerechte kollisionsrechtliche Zuordnung der privatrechtlichen Ansprüche der Marktteilnehmer ausgeglichen werden.
Die Arbeit geht der Frage nach, welches nationale Recht für grenzüberschreitende Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaften gilt. Es geht um die Einordnung der Rechte und Pflichten im System des internationalen Privatrechts. Daneben wird sich die Arbeit mit der gerichtlichen Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche im europäischen Kontext befassen. Sonderprobleme ergeben sich aus der Aufgabe der Verwertungsgesellschaften zur Einziehung der Vergütungen und Wahrnehmung gesetzlicher Vergütungsansprüche. Ein weiterer Problemkreis eröffnet sich bei der Frage nach der Tarifhöhe und Tarifkontrolle sowie der Abzüge für soziale und kulturelle Belange.
Der Ansatz des EU-Gesetzgebers setzt vergleichbare Marktbedingungen zur Schaffung von Wettbewerbsgleichheit voraus. Das Ringen der Staaten um den attraktivsten Markt für international tätige Verwertungsgesellschaften sollte nicht auf einen Deregulierungswettlauf hinauslaufen. Entscheidender Faktor ist dabei die Reichweite des nationalen Rechts. Die strenge Umsetzung des Sitz- bzw. Herkunftslandprinzips mit Wirkung in den privatrechtlichen Bereich hinein könnte falsche Anreize setzen. Der europäische Regelungsansatz führt zu einer einseitigen Begünstigung der Rechteinhaber. Nutzerinteressen drohen aus dem Blick zu geraten.
Die Arbeit basiert auf einer systematischen Analyse des Rechtsrahmens und einer interdisziplinären Analyse der Rechtssysteme und der behördlichen und rechtlichen Institutionen. Es erfolgt eine teleologische, ökonomische und interessenbezogene Betrachtung des internationalen Privatrechts.

Persons

Doctoral Student

Moritz Sutterer

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Josef Drexl

Main Areas of Research

III.4 Interaktion von Rechtsordnungen