back
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Der Schutz von Software – Eine rechtsvergleichende Untersuchung im Deutschen, Europäischen und U.S.-Amerikanischen Recht

Die jahrzehntealte juristische Frage nach dem Schutz von Software beschränkt sich oft auf die Abgrenzung von Urheber- und Patentrecht. Unter Berücksichtigung der technischen Aspekte soll schutzrechtsübergreifend und rechtsvergleichend untersucht werden, wie Software adäquat geschützt werden kann.

Last Update: 22.03.21

Das Phänomen der (Computer)Software ist heutzutage allgegenwärtig. Sie ist im Gegensatz zu verkörperten Gütern – als digitales immaterielles Gut – verlustfrei und ohne großen Aufwand vervielfältigbar; ihre Schaffung hingegen ist mit großem wirtschaftlichem und personellem Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass ihr Vertrieb in der Regel international erfolgt. Neben den klassischen Anwendungen auf klassischen Computern (z.B. Personal Computern), findet sich (Computer)Software mittlerweile in vielen elektronischen Geräten, vom Mobiltelefon und Fernseher über das Kraftfahrzeug bis hin zu medizinischen Geräten. Auch das immer relevanter werdende Phänomen der sog. „Künstlichen Intelligenz“ stellt letztendlich nur Computersoftware dar. Aus diesen Gründen ist die Frage, wie Software rechtlich adäquat geschützt wird, für den immaterialgüterrechtlichen Diskurs essentiell.

Das Ziel des Dissertationsprojekts ist es, den Schutz von Software allumfassend aus einem funktionalen Blickwinkel heraus zu untersuchen. Dies soll Anhand von drei Teilen geschehen. Im ersten Teil sollen die Grundlagen für die nachfolgende Untersuchung aufgezeigt werden: Es soll eine Darlegung der rechtstatsächlichen und technischen Aspekte des Phänomens „Software“ sowie der damit verbundenen Entitäten – insbesondere des „Computers“ – sowie ein historischer Abriss der Rechtsentwicklung, erfolgen. Im zweiten Teil sollen sodann alle infrage kommenden einzelnen Schutzrechte dahingehend analysiert werden, ob sie überhaupt ein geeignetes Schutzrecht darstellen und wie dieser Schutz derzeit ausgestaltet ist. Hierbei soll auch die theoretische Begründung der einzelnen Schutzrechte untersucht werden. Neben den typischerweise untersuchten Schutzrechten – dem Urheberrecht und dem Patentrecht – kommen auch wettbewerbsrechtliche und sachenrechtliche Ansätze in Frage. Im abschließenden dritten Teil sollen diese Ansätze dann Anhand der Interessen der Beteiligten sowie durch eine ökonomische Analyse bewertet werden, um sodann schutzrechtsübergreifend einen allumfassenden Ansatz zum Schutz von Software zu finden.

Aufgrund der internationalen Bedeutung der Frage, soll eine funktionale Rechtsvergleichung mit dem U.S.-amerikanischen Recht stattfinden, welches als repräsentativer Vertreter des angloamerikanischen-Rechtskreises bzw. des common laws eine unterschiedliche Begründung der Immaterialgüterrechte aufweist. Im kontinentaleuropäischen Recht werden die Immaterialgüterrechte teilweise naturrechtlich bzw. individualistisch begründet und fußen neben den wirtschaftlichen Interessen auch auf den persönlichen und immateriellen Interessen am immateriellen Gut. Im anglo-amerikanischen Rechtskreis ist dagegen eine ökonomische Betrachtung der Immaterialgüterrechte unter Berücksichtigung utilitaristischer und kollektivistischer Ansätze üblich, wobei die jeweiligen Ansätze der Rechtsordnungen sich annähern.

Persons

Doctoral Student

Roman Konertz

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Sebastian Kubis

Main Areas of Research

II.2 Inhaltsbezogene Märkte