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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die Haftung von Host-Providern für Verletzung des Persönlichkeitsrechts und deren verfahrensrechtliche Durchsetzung in Deutschland und China

Heute können Privatäußerungen über das Internet ähnlich stark verbreitet werden wie Medienäußerungen. Die Bandbreite und Größenordnung der Verletzung des Persönlichkeitsrechts stellen sich mit der Entwicklung der von Host-Providern gebotenen Netzwerkdienste als immer größere Herausforderungen dar.

Last Update: 07.12.21

Es ist weder in der chinesischen noch in der deutschen Rechtsprechung abschließend geklärt, ob und gegebenenfalls welche rechtlichen Anforderungen diesbezüglich an Host-Provider im Internet zu stellen sind. Daraus ergibt sich im Hinblick auf die aktuellen Regelungsmechanismen eine Asymmetrie bei Vergleich des Schutzes der Nutzer mit dem der Rechtsinhaber.

So ist beispielsweise der Anspruch auf Wiederherstellung rechtmäßiger Inhalte nicht ausreichend garantiert. Außerdem könnten die moderneren Methoden der Streitbeilegung den neuen Anforderungen der Informationsgesellschaft an Geschwindigkeit und Effektivität besser angepasst werden. Die Lösungsansätze ergeben sich in diesem Beitrag aus der Rechtsvergleichung zwischen Deutschland und China.  

Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der von der deutschen Rechtsprechung entwickelten Rechtsfigur, nämlich der „Störerhaftung“, in Bezug auf Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auseinander, wobei auf dessen Besonderheit im Vergleich zum Schutz des Immaterialgüterrechts eingegangen wird. Daraus ergeben sich die Vorschläge zur Verbesserung und Entwicklung der Normregelung und Durchsetzung des Schutzes des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber den Host-Providern. Außerdem wird die Anwendungswirkung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes analysiert und bewertet. Die neue Änderung dieses Gesetzes bleibt zu untersuchen. Die zivilrechtliche Zuordnung des Netzwerksdurchsetzungsgesetzes ist noch zu diskutieren.

Die Regelungen bezüglich der Haftung der Host-Provider sind über die verschiedenen Bücher des chinesischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Zivilprozessordnung verstreut. Während die rechtsübergreifende Haftung der Netzdienstanbieter in Art. 1194 bis 1197 des chinesischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgegeben ist, wird die „Unterlassungsanordnung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte“ (Rengequan Jinling, “人格权禁令”) ins chinesische Bürgerliche Gesetzbuch (Art. 997) neu eingeführt. Zweck dieser Norm ist es, den durch die Erhebung der Unterlassungsklage oder Antrag auf „Sicherung des Handels“ (Xingwei Baoquan, “行为保全”) gemäß Art. 100 der chinesischen Zivilprozessordnung entstehenden Zeitverlust zu vermeiden. Dabei ist erstens noch unklar, ob dieser Zweck durch die neue Regelung verwirklicht werden kann. Zweitens weisen die vorliegenden Normen Überschneidungen auf, die zur Aushöhlung bestimmter Bestimmungen oder zum Mangel der Konkordanz bei der Anwendung der Vorschriften führen könnte, weshalb es notwendig ist, die Bestimmungen systemwiderspruchfrei auszulegen.

Persons

Doctoral Student

Chuqi Feng

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M. (Cambridge)

Main Areas of Research

II.5 Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung