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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die Schutzfähigkeit dreidimensionaler Formen unter besonderer Berücksichtigung von artbedingten und wertverleihenden Formen

Ziel des Projektes ist es, Lösungsvorschläge zur besseren Handhabung der absoluten Eintragungshindernisse für artbedingte und wertverleihende Formen zu präsentieren, um damit die Rechtsunsicherheit in deren praktischer Anwendung zu mindern.

Last Update: 09.01.17

Neben Wort- oder Bildelementen können Verbraucher durch die Form einer Ware oder ihrer Verpackung auf deren Zugehörigkeit zu einem bestimmten Unternehmen schließen. Die wohl berühmteste Formmarke, die Coca-Cola-Konturflasche, hat sich seit ihrer Einführung vor mehr als 100 Jahren zum ultimativen Kennzeichen des Weltunternehmens etabliert und führt laut einer Studie das innere Markenbild von Verbrauchern noch vor der Wort- und Wort-Bild-Marke »Coca-Cola« an. Der Form kommt als Marketinginstrument eine bedeutende Rolle zu und besteht Markenschutz für eine solche, bietet sie ein effektives Verteidigungsmittel gegen Mitbewerber, die sich an erfolgreichen Produkten anlehnen.


Obwohl die Form oder Verpackung einer Ware gem. Art. 4 Unionsmarkenverordnung (UMV) ein grundsätzlich markenfähiges Zeichen ist, stellt ihr Schutz als Marke seit jeher eine schwierige Aufgabe dar. Ist die Form durch die Art der Ware bedingt, hat sie eine technische Wirkung zur Folge oder verleiht sie der Ware einen wesentlichen Wert, so ist ihr der Schutz als Marke dauerhaft verweigert. Die Anwendung der absoluten Eintragungshindernisse, die in Art. 7 Abs. 1 lit. e UMV verankert sind, bereitet besondere Schwierigkeiten in der Praxis. Besonders im Hinblick auf die Ausschlussgründe für artbedingte und wertverleihende Formen besteht seit jeher besondere Unsicherheit, welche durch die Rechtsprechung des EuGH in Hauck/Stokke (C-205/13) massiv verstärkt wurde. Die in diesem Urteil vorgenommene Interpretation des Gerichtshofs eröffnete einen äußerst weiten Anwendungsbereich dieser beiden Eintragungshindernisse. Einerseits hat dies zur Folge, dass sich die einzelnen Schutzausschließungsgründe der lit. e überschneiden und somit nicht mehr klar voneinander abzugrenzen sind. Andererseits scheint die weite Interpretation der Ausschlussgründe den Schutz für dreidimensionale Formen als Marken fast gänzlich auszuschließen, obwohl die UMV deren Schutzfähigkeit ausdrücklich vorsieht.

Die Schwierigkeit der Anwendung der Eintragungshindernisse für artbedingte und wertverleihende Formen kommt vor allem in der uneinheitlichen Rechtsprechung der Gerichte bzw. in deren unterschiedlicher Handhabung durch das EUIPO zum Ausdruck. Dies bringt Markeninhaber in eine missliche Lage, da der Markenschutz von Formen immer mehr zu einem »Lotteriespiel« wird. Auch Verbraucher sind von dieser Entwicklung betroffen, da sie sich zukünftig nicht mehr auf den Herkunftshinweis verlassen können, der durch die Warenform übermittelt wird und somit gefährdet sind über den Ursprung von Produkten getäuscht zu werden.


Ziel des Dissertationsprojektes ist es, die Schutzgrenzen für dreidimensionale Formmarken im europäischen Markenrecht zu analysieren und geeignete Lösungsvorschläge zu deren besserer Handhabung in der Praxis zu präsentieren. Damit soll ein Beitrag geleistet werden die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich zu mindern.

Persons

Doctoral Student

Stefanie Vögl

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Alfons Grünwald;
Prof. Dr. Gerhard Schummer

Main Areas of Research

Schutzgrenzen im Immaterialgüterrecht