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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die urheberrechtliche Zwangslizenz

Das Urheberrecht verhindert ein Marktversagen, indem es nicht-ausschließliche Güter ausschließlich und damit marktfähig macht. Soweit aber bestimmte Folgeleistungen behindert oder ausschließlich zugeordnet werden, versagt der Markt erneut. Eine urheberrechtliche Zwangslizenz könnte Abhilfe schaffen.

Last Update: 01.02.14

Ohne die künstliche Ausschließlichkeit würden viele Werke nicht geschaffen werden. Das Verbotsrecht verhindert ein Marktversagen. Soweit aber bestimmte Folgeleistungen behindert oder ausschließlich zugeordnet werden, führt das Verbotsrecht zu einem neuen Marktversagen. Das Marktversagen ist nur mehr kein natürliches, sondern ein künstliches: Wenn etwa Innovationen wie eine Internet-Volltextsuche oder Internet-Videorekorder behindert werden oder wissenschaftliche Informationen nur aus einer (e-only-)Zeitschrift bezogen werden können, wird der „Rohstoff“ zwar geschöpft, aber nicht oder nur durch einen Verwerter „verarbeitet“. Diese Situation ist unbefriedigend. Abhilfe könnte – zumindest in Einzellizenzierungsfällen – eine urheberrechtliche Zwangslizenz schaffen.

Die urheberrechtliche Zwangslizenz führt – anders als ihre kartellrechtliche Schwester – in der Literatur ein Schattendasein. Daher ist eine umfassende rechtsvergleichende, rechtsökonomische und rechtstatsächliche Betrachtung geboten. Im Hinblick auf eine mögliche europäische Harmonisierung und die gemeinsamen Wurzeln wird das deutsche mit dem französischen Recht verglichen.

Zunächst wird – rechtsphilosophisch und rechtsökonomisch – die abstrakte Aufgabe des Urheberrechts bestimmt. Sodann werden konkret ungelöste Aufgaben definiert, indem jeweils ein normativ-ökonomisch angestrebter und ein rechtstatsächlich vorhandener Zustand rechtsvergleichend miteinander verglichen werden. Für die so analysierten konkreten Probleme werden – erst abstrakt, dann konkret – rechtsökonomisch und rechtsvergleichend verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Im Anschluss werden – ebenfalls rechtsvergleichend – die patent-, urheber- und kartellrechtlichen Zwangslizenzen de lege lata untersucht sowie die konventions-, unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben geklärt. Aus den Untersuchungen werden Folgerungen für eine lex ferenda in Deutschland bzw. auf europäischer Ebene abgeleitet.

Persons

Doctoral Student

Hubertus Weber

Supervisor

Dr. Sylvie Nérisson

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Reto M. Hilty

Fields of Research

Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zwischen Markt und Regulierung

Main Areas of Research

Schutzgrenzen im Immaterialgüterrecht