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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die Zulässigkeit von Preisdiskriminierung mit den Mitteln des Profilings

Die Arbeit untersucht, inwiefern Preisdiskriminierung gegenüber Verbrauchern mittels Profiling gem. Art. 4 Nr. 4 DSGVO zulässig ist. Der Schwerpunkt liegt auf der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit, welche unter Berücksichtigung ökonomischer und kartellrechtlicher Implikationen bewertet wird.

Last Update: 29.10.19

Die Digitalisierung hat dazu geführt, dass immer mehr Daten von privaten und staatlichen Einrichtungen gesammelt und gespeichert werden. Es handelt sich um personenbezogene und nicht personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Quellen. Die heutigen technischen Möglichkeiten erlauben es, Daten mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand zu speichern, große Datensätze in Echtzeit zu verarbeiten und diese mit Blick auf verschiedene Zielsetzungen auszuwerten, z.B. im Rahmen des sog. Data Mining.

Verbesserte Analysetools in Verbindung mit stetig wachsenden Datenmengen ermöglichen eine zunehmend leichtere Auswertung und Vorhersage der persönlichen Eigenschaften und des Verhaltens von Verbrauchern. Diese als Profiling bekannte Vorgehensweise findet sektorübergreifende Anwendung und stellt einen immer wichtigeren Aspekt zahlreicher Geschäftsmodelle dar.

Prominentes Beispiel für Profiling sind sog. Scoring-Verfahren. Diese werden vornehmlich in der Kreditwirtschaft mit dem Ziel eingesetzt, Aussagen über die Bonität von Kreditantragstellern zu treffen. Als weiteres Beispiel kann Online Behavioral Advertising genannt werden, also die Auswertung des Surf-Verhaltens eines potentiellen Kunden zwecks Durchführung einer zielgerichteten, individualisierten Werbe-Ansprache. Die Entscheidungen, die aufgrund der Ergebnisse des Profiling durch Menschen oder (teilweise) automatisiert von Maschinen getroffen werden, zeitigen somit für den jeweils Betroffenen unterschiedliche Auswirkungen – teilweise nur minimale, teilweise existenzielle.

Profiling wird de lege lata – neben einigen wenigen sektorspezifischen Spezialregelungen – durch die Datenschutz-Grundverordnung reguliert, die neben der Legaldefinition in Art. 4 Nr. 4 DSGVO vor allem auch Vorgaben hinsichtlich automatisierter Einzelentscheidungen macht (vgl. Art. 22 DSGVO).

Neben der Definition und inhaltlichen Konturierung des Begriffs Profiling beschäftigt die Arbeit sich mit der Frage, inwiefern es zulässig ist, diese Art der Datenverarbeitung zum Zwecke der Preisdiskriminierung einzusetzen. Unter Preisdiskriminierung wird hier das Berechnen und Verlangen individualisierter Preise für einzelne Kunden oder bestimmte Kundengruppen verstanden, z.B. im Online-Handel. Es geht dabei aus Sicht des Unternehmens darum, im (meist hypothetischen) Idealfall genau den Preis zu bestimmen und zu verlangen, den die Betroffenen im Einzelfall zu zahlen bereit sind. Aus ökonomischer Sicht ist Profiling zwischen Preisdiskriminierung ersten und dritten Grades angesiedelt, da es regelmäßig auf dem Bilden von Vergleichsgruppen und dem Verorten des Betroffenen in seiner „richtigen“ Gruppe basiert. Auch wird der Frage nachgegangen, inwiefern in diesem Kontext automatisierte Entscheidungsfindungen zulässig sind bzw. sein sollten. Die Arbeit untersucht die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen von Preisdiskriminierung mit den Mitteln des Profilings vor dem Hintergrund der datengetriebenen Wirtschaft und mit Blick auf datenschutzrechtliche und kartellrechtliche Vorschriften.

Persons

Doctoral Student

Klaus Wiedemann

Supervisor

Dr. Dr. Mark-Oliver Mackenrodt

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Josef Drexl

Main Areas of Research

II.3 Vernetzte Datenwirtschaft