Bereits existierende Clouds variieren stark in technischer Umsetzung sowie angebotenen Diensten
und verändern sich beständig. Die Arbeit untersucht daher nicht primär aktuell realisierte Cloud- Modelle sondern vor allem die dem Cloud-Computing zu Grunde liegende Idee: der
Zusammenschluss möglichst vieler Ressourcen zu einem besonders leistungsfähigen System, um
ein umfangreiches, flexibles und weltweit erreichbares Angebot zu realisieren. Konsequenz dieses Konstrukts ist, dass u.a. in der Cloud gespeicherte Daten keinem Staatsterritorium mehr eindeutig zugeordnet werden können.
Zunächst stellt die Arbeit diesen neuen Sachverhaltstypus „Cloud“ samt seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung sowie die zu Grunde liegende Virtualisierungstechnik vor. Letztere ermöglicht nicht nur den Zusammenschluss mehrerer Server zu einem virtuellen sondern auch, auf diesem mehrere verschiedene Betriebssysteme und Anwendungsprogramme zu installieren. Diese
werden über remote-Zugriffe oder Streaminglösungen den Kunden angeboten. Sodann wird ein Überblick über aktuell diskutierte cloudspezifische Rechtsfragen gegeben. Die hier diskutierten Probleme und Lösungsansätze sollen mit denen des Urheberrechts verglichen und geprüft werden, inwieweit einheitliche Lösungen möglich sind. Es folgt ein vertiefter Überblick cloudspezifischer Fragen im Urheberrecht. Im Wesentlichen geht es um die Bestimmung des international zuständigen Gerichts, des anwendbaren Rechts sowie der einschlägigen Nutzungshandlungen – und auf welcher dieser drei Ebenen das einschränkende Kriterium eines Inlandsbezugs verwendet werden kann und soll.