Die Maßnahmen der Informationsordnung, welche soziale Medien und Suchmaschinen durch ihre Empfehlungs- und Moderationssysteme andauernd vornehmen und deren grundsätzliches Bedürfnis unbestritten ist, können sich je nach Ausgestaltung auch nachteilig auf Meinungsbildungsprozesse auswirken. Insbesondere können die sich selbstverstärkenden, engagementorientierten Ordnungsentscheidungen zu einer Schmälerung der genutzten Vielfalt, einer Verrohung des Diskursstils und einem Verlust an Informationsrichtigkeit beitragen. Diese Konsequenzen der Informationsordnung stehen im Widerspruch zu wesentlichen Anforderungen an funktionierende Diskurse in einer Demokratie, v.a. nach den Maßstäben des deliberativen demokratietheoretischen Paradigmas. Darüber hinaus steht eine solche Informationsordnung aber auch im Widerspruch zum tatsächlichen Interesse vieler Intermediärsnutzer. Es handelt sich um Missstände, die inzwischen verstärkt durch das europäische und deutsche Plattformregulierungsrecht adressiert werden, sich bisher aber nur teilweise verbessern.
Von diesem Problembefund ausgehend wird die Dissertation entlang von zwei verknüpften Forschungsachsen aufgespannt. Die erste Achse betrifft die Frage, inwieweit sich Beeinträchtigungen der Vielfalts-, Richtigkeits- und Zivilisiertheitsanforderungen an Diskurse auf Intermediären feststellen lassen und aufgrund dessen eine staatliche bzw. unionale Schutzpflicht zugunsten einer funktionsgerechten Ausübbarkeit der Kommunikationsfreiheit abgeleitet werden kann. Diese Frage wird auf Grundlage kommunikationswissenschaftlicher Befunde und mit Blick auf deutsche wie auch unionale Grundrechte beantwortet. Als Instrument zur Erfüllung des abgeleiteten Funktionssicherungsauftrags zugunsten öffentlicher Meinungsbildungsprozesse wird wiederum auf eine in diesem Kontext seltener betrachtete Forschungsachse eingeschwenkt, nämlich eine Untersuchung zu (ergänzenden) Schutzpotenzialen der selbstregulativen Kräfte, die aus dem freien ökonomischen Wettbewerb resultieren. Die Untersuchung stellt sich auf der zweiten Forschungsachse damit insbesondere der Frage, inwieweit die kommunikationsfreiheitliche Schutzpflicht in die Auslegung des Kartellrechts einstrahlen und durch entsprechende Rechtsanwendung auf Intermediärsmärkten optimiert werden kann („more democratic approach“). Für eine Schutzableitung durch Wettbewerbsrecht ist hierbei auch erforderlich, geeignete Schadenstheorien im Wechselwirkungsverhältnis zwischen einer mangelnden Funktionsfähigkeit ökonomischen Wettbewerbs einerseits und einer mangelnden Funktionsfähigkeit demokratischer Legitimationssysteme andererseits zu bilden und diese Theorien auf ihre Reproduzierbarkeit auf Intermediärsmärkten zu überprüfen. Schließlich werden einige konkrete Anwendungsfälle entwickelt, in denen Kartellbehörden unter Berücksichtigung der normativen Einstrahlungen und auf Grundlage der Schadenstheorien demokratiebegünstigend intervenieren könnten.