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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Persönliche Außenhaftung von Managern auf Kartellschadensersatz

Üblicherweise richten Kartellgeschädigte ihre zivilrechtlichen Ersatzansprüche gegen die Träger der kartellbeteiligten Unternehmen. Ziel der Arbeit ist es zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen sie auch deren Manager persönlich auf Kartellschadensersatz in Anspruch nehmen können.

Last Update: 16.07.20

Ziel der Arbeit ist es, die Möglichkeit einer persönlichen Außenhaftung von Unternehmensmanagern auf Kartellschadensersatz möglichst umfassend zu untersuchen und zur Beseitigung der diesbezüglich bestehenden Rechtsunsicherheit beizutragen. Methodisch sollen die Problemstellungen vor allem durch rechtsdogmatische Untersuchungen und die Anwendung der gängigen juristischen Auslegungsmethoden behandelt werden. Nicht eingegangen werden soll auf die Innenhaftung der Organe gegenüber ihrer Gesellschaft sowie auf die Außenhaftung übriger Gesellschafter, die sich aus allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regeln ergibt.
Die Leistung des Dissertationsvorhabens soll im Wesentlichen darin bestehen, dass schwerpunktmäßig grundsätzliche gesellschaftsrechtliche und ökonomische Aspekte im Zusammenhang mit dem Prinzip der Außenhaftung untersucht werden sollen, die bislang keinen oder zu wenig Eingang in die Diskussion gefunden haben. Zu diesem Zweck werden zunächst die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen einer persönlichen Außenhaftung von Leitungsorganen von AG und GmbH eingehend dargestellt. Da die Organhaftung im Gesellschaftsrecht grundsätzlich als Innenhaftung der Organe gegenüber der Gesellschaft ausgestaltet ist, soll besonders gründlich darauf eingegangen werden, welche Gründe eine Durchbrechung dieses Grundsatzes rechtfertigen können. Es folgt eine ausführliche Analyse der Außenhaftung von Leitungsorganen aus rechts- und verhaltensökonomischer Perspektive. Ziel dieses Teils der Arbeit ist es zu beantworten, ob ökonomisch gesehen eine Innen- oder Außenhaftung der Organe zu befürworten ist. Hierzu sollen auch die im anglo-amerikanischen Rechtskreis vertretenen Standpunkte herangezogen werden.
Schließlich soll geprüft werden, ob die bisher in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansätze für eine Außenhaftung auf Kartellschadensersatz tragfähig sind, indem sämtliche in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen untersucht werden. Besonderes Augenmerk soll den Auswirkungen der EU-Kartellschadensersatzrichtlinie und deren Umsetzung durch die 9. GWB-Novelle auf die zu untersuchende Fragestellung geschenkt werden. Anlass hierfür ist, dass § 33 Abs. 1 GWB den Begriff des Rechtsverletzers aufnimmt. Dieser ist in Art. 2 Ziff. 2 der Kartellschadensersatzrichtlinie als das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung definiert, das bzw. die die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht begangen hat. Es stellt sich daher die Frage, ob trotz des Richtlinienwortlauts natürliche Personen als Schuldner des Kartellschadensersatzes in Betracht kommen.
 

Persons

Doctoral Student

Felix Gasten

Supervisor

Dr. Dr. Mark-Oliver Mackenrodt

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Thomas Ackermann

Main Areas of Research

I.5 Methodenfragen