back
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Rechtsvergleichende Untersuchung des brasilianischen und europäischen Kartellrechts mit Schwerpunkt auf den Technologietransfer

Das Projekt wird nach einer Darstellung der zentralen Normen des europäischen und brasilianischen Kartellrechts die Rechtspraxis bei der kartellrechtlichen Behandlung von Technologietransferverträgen untersuchen. Ziel der Arbeit ist es, anhand einer Analyse von Gemeinsamkeiten und Unterschieden beider Rechtsordnungen und der Effizienz der Rechtsanwendung in beiden Systemen Vorschläge für die künftige rechtliche Ausgestaltung kartellrechtlich relevanter Bestimmungen zu solchen Verträgen zu erarbeiten.

Brasilien ist einer der wichtigsten Handelspartner Europas in Südamerika. Europa wiederum belegt einen bedeutenden Platz unter den Handelspartnern Brasiliens, wo angesichts seines Rohstoffreichtums die Direktinvestitionen aus den rohstoffarmen europäischen Ländern ständig steigen. Damit verbunden ist in erheblichem Umfang ein Technologietransfer, insbesondere über Lizenzverträge, die oft wettbewerbsbeschränkende Klauseln mit kartellrechtlicher Relevanz enthalten. Trotz gleicher Aufgaben und Ziele der kartellrechtlichen Kontrolle solcher Verträge unterscheiden sich behördliche Zuständigkeiten und Verfahren in Brasilien und Europa substantiell.

Das Projekt wird daher zunächst die thematisch relevanten Normen der europäischen (Art. 101 und 102 AEUV, Fusionskontrollverordnung 139/2004 und Gruppenfreistellungsverordnung 772/2004 für Technologietransfer-Vereinbarungen) und der brasilianischen (Art. 20, 21 und 54 des Gesetzes 8.884/94 und Ato Normativo n° 135/97) Rechtsordnung darstellen. Während das europäische Recht eine Gruppenfreistellungsverordnung für die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 AEUV auf Technologietransfer-Vereinbarungen vorsieht, muss in Brasilien jeder Einzelfall individuell geprüft werden.

Sodann wird erläutert, wie die jeweils zuständige Behörde in Anwendung dieser Normen das entsprechende Kontrollverfahren durchführt, wobei auf das brasilianische Erfordernis der Registrierung von Technologietransferverträgen eingegangen wird - eine Voraussetzung für die Wirksamkeit solcher Verträge gegenüber Dritten. Ferner wird die nicht unproblematische Kompetenzverteilung zwischen den brasilianischen Behörden INPI (Bundesbehörde für Geistiges Eigentum) und CADE (Verwaltungsrat zur Verteidigung der Wirtschaft) aufgezeigt einschließlich ihrer Folgen bei der Verfahrensdurchführung.

Nach einer vergleichenden Analyse der Rechtsordnungen wird anhand praktischer Fälle die Rechtswirklichkeit dargestellt und ihre Effizienz eingeschätzt. Abschließend werden Vorschläge für eine künftige Ausgestaltung der Kontrollsysteme abgleitet.

"

Persons

Doctoral Student

Fernanda Forato Simon

Supervisor

Dr. Beatriz Conde Gallego; Sibylle Schlatter

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Theo Bodewig

Main Areas of Research

'Grünes' Kartellrecht