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Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Technischer Fortschritt und Urheberrecht

Das Urheberrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet vom technischen Fortschritt geprägt. Jeder neuen Technik, die eine neuartige Nutzung des Werkes ermöglicht, muss zwangsläufig der Ausgleich der betroffenen Interessen folgen.

Last Update: 20.08.18

Das Urheberrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet vom technischen Fortschritt geprägt.  Jeder neuen Technik, die eine neuartige Nutzungsmöglichkeit des Werkes schafft, muss zwangsläufig der Ausgleich der betroffenen Interessen folgen. Der grundlegende Konflikt hierbei ist, dass die Rechteinhaber sich durch die neue Technologie nicht rechtlos gestellt sehen wollen. Die Nutzer der Technologie wollen hingegen in ihren Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden.

Das ausgehende 20. Jahrhundert hat eine Reihe substantieller urheberrechtlich relevanter Erfindungen erlebt. Die Magnetbandaufnahme ermöglichte Privatpersonen zum ersten Mal die Vervielfältigung von Tonwerken. Das Kabelfernsehen privatisierte die Medienlandschaft und brachte der Mehrheit der Bürger den Zugang zu den ersten nicht-staatlichen Fernsehprogrammen. Der Videorekorder erlaubte das einfache Aufnehmen von Filmwerken am heimischen Fernseher. Die wohl – nicht nur gesellschaftlich – bedeutendste Erfindung ist die des Internets, welches die Möglichkeit zur grenzenlosen und qualitätsverlustfreien Vervielfältigung und Zugänglichmachung aller Werke, wie von Musik und Filmen, schuf.

Jede der technischen Neuerungen ging zwangsläufig mit dem Kampf der alten und neuen Akteure um ihre Rechtsinteressen einher, derer sich die Gerichte und der Gesetzgeber annehmen mussten. Dies führte jedoch nicht zwangsläufig dazu, dass ein von allen Seiten als gerecht empfundenes Gleichgewicht der widerstreitenden Interessen hergestellt wurde. Die Entwicklung bot selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass sich einer der Akteure einen Machtzuwachs verschaffen würde. Die grundlegende Frage der Forschungsarbeit ist, wie die Gerichte und Gesetzgeber mit dem jeweils neuen technischen Rahmen umgegangen sind. Welche Interessen wurden damals und werden heute berücksichtigt und wie können diese möglicherweise in ein anders ausgewogenes Gleichgewicht gebracht werden? Inwieweit wurde die Nutzung der neuen Technologie ermöglicht oder im Interesse der Rechteinhaber verhindert?

Um zu verdeutlichen, wie unterschiedlich mit denselben technischen Rahmenbedingungen umgegangen werden kann, soll ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und den USA erarbeitet werden. Die Rechtssysteme in Deutschland und den USA sind grundlegend unterschiedlich aufgebaut. Das auf case law basierende US-amerikanische Copyright Law entwickelte beispielsweise schon früh das Prinzip des fair use, welches den Gerichten ermöglichte, auf Einzelfallbasis über eine neuartige Nutzung zu entscheiden. In Deutschland bestimmt die Verfassung, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, die Ausnahmen zum Eigentums- und damit Werkschutz in Schrankenregelungen zu normieren. Ein Vergleich soll zeigen, ob es trotz der unterschiedlichen Systeme Parallelen darin gibt, wie grundlegend mit einer technischen Neuerung umgegangen wird und welche der unterschiedlichen Lösungen welche unterschiedlichen Folgen hat.

Persons

Doctoral Student

Christopher Fischer

Supervisor

Dr. Axel Walz

Doctoral Supervisor

Prof. Dr. Reto M. Hilty

Main Areas of Research

I.1 Innovation