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Geförderte Veröffentlichung
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Verbraucherdatenschutz: Deutsche Erfahrungen für China

Einerseits besteht in China ein dringendes Datenschutzbedürfnis, andererseits fehlt es China an systematischen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Das Forschungsprojekt verfolgt den Zweck, die Erfahrungen im Datenschutz im europäischen bzw. deutschen Rechtskreis zu analysieren und über deren Rezeptionsmöglichkeit in der Volksrepublik China zu diskutieren.

Last Update: 01.03.11

Ein wesentlicher Bestandteil der modernen Informationsgesellschaft ist der rasche Vormarsch von Technologien, die zur Speicherung und Bearbeitung personenbezogener Daten eingesetzt werden können. Hinzu kommt die weit verbreitete Kommerzialisierung von Personendaten. Beide Entwicklungen führen zur Erweiterung der Verwendung und dem Missbrauch von personenbezogenen Daten.

Es gehört zu den Aufgaben des Gesetzgebers, den Missbräuchen personenbezogener Daten entgegenzuwirken. Dies zu verstehen ist insbesondere wichtig in China, wo Datenverkehr bis dato noch nicht systematisch reguliert worden ist. In der Tat steht das Thema „Datenschutz“ auf dem Gesetzgebungsplan Chinas, jedoch ohne konkrete Angaben über die Vorgehensweise sowie den Zeitplan. Um das Ziel, dem Bedürfnis an Datenschutz Rechnung zu tragen, zu erreichen, sind die Erfahrungen aus anderen Ländern zu betrachten.

Zwei Modelle stehen den Gesetzgebern offen: nach dem europäischen Modell ist die Bearbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen und unter Einhaltung strenger Bedingungen wird die Datenbearbeitung erlaubt. Nach dem sektorspezifischen amerikanischen Modell ist die Datenbearbeitung dagegen grundsätzlich erlaubt. Nur durch ausdrückliche Regelungen darf die Datenbearbeitung verboten werden. Unter Berücksichtigung der chinesischen Praxis, dass personenbezogener Daten wegen mangelnder Vorschriften häufig missbraucht werden, ist das europäische Modell zu empfehlen.

Das Forschungsprojekt setzt sich zum Ziel zu erörtern, wie von den deutschen und europäischen Erfahrungen gelernt werden kann. Methodisch im Einklang mit den Prinzipien der Rechtsvergleichung und Rechtsrezeption sind verschiedene Vorgehensweisen denkbar. Da es sich um ein Teilgebiet des Persönlichkeitsrechts handelt, ist auf chinesische Sitten und das chinesische Brauchtum bei dem Rezeptionsverfahren besondere Rücksicht zu nehmen. Die Prinzipien sind bedeutender als die Einzelheiten der konkreten Vorschriften, die stärker anpassungsfähig sind.

Persons

Project Manager

Dr. Ge Jiang

Supervisor

Prof. Dr. Andrea Wechsler

Main Areas of Research

Globale Wettbewerbsordnung