In den vergangenen zwei Jahren befasste sich der EuGH so intensiv mit dem Sportrecht wie schon seit zwei Jahrzehnten nicht mehr. Hierbei wird die traditionelle Autonomie von Sportverbänden an den Maßstäben ausgerichtet, die der Gerichtshof bereits für andere Intermediäre privater Regelungsmacht entwickelt hat. Hervorgehoben werden insbesondere Konditionen für einen fairen Marktzugang, mehr Transparenz und entsprechende Informationsvermittlung, welche unter den wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Chancengleichheit längst auf anderen wettbewerbsorientierten Märkten gelten. Dieser Beitrag arbeitet diese Entwicklung heraus und zeigt zugleich die unionsrechtlich legitimen Möglichkeiten für Sportverbände zu angemessener Selbstregulierung auf.